8.1         Mitteilungen der Verwaltung

 

8.1.1

Herr Brüggemann trug vor, dass in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 01.03.2005 unter TOP 3 von der Fachfirma ein Bericht über die veränderten Phasenschaltungen der Lichtzeichenanlagen auf der Unnaer Straße (B 233) von der Kreuzung Zollpost bis zur Kreu­zung Kamen Karree / Schattweg erstattet worden sei.
Zu diesem Bericht sei von Herrn Feld angemerkt worden, dass durch die neuen Umlaufzeiten die Busse der VKU, die von Unna in Richtung Kamen-Zentrum und umgekehrt fahren, seitdem an der Kreuzung Kamen Karree / Schattweg längere Wartezeiten hätten.

Von der Verwaltung war daraufhin sofort für Mitte März 2005 ein Gespräch mit Vertretern des Landesbetriebes, der Fachfirma, der Polizei und der VKU unter Beteiligung des Fachbereiches Recht, Ordnung, Feuerwehr und Rettungsdienst einberufen worden, um Lösungen zu erörtern.
Bei diesen Erörterungen sei auch über eine Optimierung des Radverkehrs gesprochen worden.

Vom Landesbetrieb seien daraufhin Zählungen an allen in Frage kommenden Verkehrsästen vorgenommen und der Fachfirma zugeleitet worden.
Anhand dieser Zählergebnisse wurden weitere Überprüfungen vorgenommen.

Von einem vom Landesbetrieb beauftragten Ingenieurbüro sollen nun anhand der vorliegenden Unterlagen Signalpläne mit dem Ziel von Verbesserungen für den ÖPNV und den Radverkehr erstellt werden.

Herr Koßmann ergänzte, dass der Landesbetrieb zur Verbesserung der Situation für Radfahrer die Fachfirma in der 11. Kalenderwoche beauftragt habe, die Signalisierung der Rechtsabbiege­spur vom Schattweg in die Unnaer Straße (Fahrtrichtung Kamen) radfahrfreundlicher zu gestal­ten.
Es werde dann dem Fußgänger-/ Radverkehr Grünlicht angezeigt, wenn für den Kfz-Verkehr Rotlicht signalisiert werde.
Wie eine Überprüfung der Verwaltung ergab, ist die genannte Phasenveränderung bereits vor­genommen worden.

Von dem beauftragten Ingenieurbüro werden weitere Möglichkeiten einer Optimierung für den Rad-/Fußgängerverkehr überprüft.

In diesem Zusammenhang habe der Landesbetrieb jedoch betont, dass Optimierungsmaßnah­men für den Rad-/Fußgängerverkehr jedoch nicht zu Lasten des Kfz-Verkehrs durchgeführt würden. Stauungen auf den Autobahnen, den Autobahnabfahrten und auf der B 233 müssten auf jeden Fall vermieden werden.

8.1.2

Die Verwaltung unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über den Sachstand bezüglich der Errichtung eines Informationssystems im Stadtgebiet Kamen.
Sie teilte mit, dass die Infovitrinen bis Mitte März 2006 aufgestellt und am 20.03.2006 mit den Stadtplänen bestückt worden seien.
Mit den an die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses verteilten “Hand-Outs” würden zur­zeit die sich an den Infovitrinen befindlichen Boxen bestückt.

Frau Middendorf bemerkte, dass in den “Hand-Outs” demnächst der Hinweis auf das Hotel Rieder entfernt werden müsse, da das Hotel aller Wahrscheinlichkeit nach im Sommer abgeris­sen werde.

Die Verwaltung erklärte, dies und andere Änderungen bei der Neuauflage zu berücksichtigen.
Ebenfalls sei vorgesehen, die Rückseite der “Hand-Outs” künftig für Werbezwecke zu nutzen.

8.1.3

Herr Koßmann teilte mit, dass ein Anwohner und ein Fahrer eines Paketdienstes sich über par­kende Fahrzeuge im Grünen Weg beklagt hätten und daher wünschten, dass im gesamten Straßenverlauf ein absolutes Haltverbot ausgeschildert werden sollte.
Die Situation sei daraufhin von der Polizeiinspektion Nord und mehreren Fachbereichen der Verwaltung überprüft worden.

Bei der Straße “Grüner Weg” handele es sich um eine historische Straße, bei deren Anlegung nicht die heutige Haltungsdichte von Fahrzeugen Berücksichtigung gefunden habe. Die Fahr­bahnbreite betrage nur 4,75 m.

Kraftfahrzeuge würden in der Regel auf den Privatgrundstücken geparkt, wobei durch gesetzli­che Regelung nicht vor bzw. gegenüber den Einfahrten geparkt werden dürfe. Fußgängern und passierenden Kraftfahrzeugen stünden insofern genügend Verkehrsfläche zur Verfügung.

Fahrzeugführer, die beabsichtigten, ihre Kraftfahrzeuge dennoch im eigentlichen Verkehrsraum zu parken, hätten zu beachten, dass die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Mindestbreite der Fahrbahn von 3,05 m erhalten bliebe.
Anderenfalls wäre das Parken unzulässig.

Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die Vorgaben der StVO eigenverantwortlich umzusetzen, würden örtliche Anordnungen von Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund von besonderen Umständen zwingend geboten sei.
Es sei nach dem Grundsatz, so wenig Verkehrszeichen wie möglich, zu verfahren.

Dahinein greife auch der seinerzeit gefasste Beschluss des Straßenverkehrsausschusses zur Reduzierung von Verkehrszeichen.

Die Verwaltung beabsichtige daher, dem o.g. Wunsch nicht zu folgen. Im Übrigen sei beabsich­tigt, die Anwohner per Handzettel zu unterrichten und zu bitten, so nah wie möglich zum Fahr­bahnrand zu parken und Zufahrten frei zu halten.

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses hatten bezüglich dieser Vorgehensweise keine Einwände.


8.2         Anfragen

8.2.1

Herr Weigel unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass ab der vergangenen Woche entlang der Hochstraße/Unnaer Straße von einer Privatfirma groß ange­legte Abholzungen vorgenommen würden, die noch andauern.
Dabei sei ihm aufgefallen, dass seltenere Holzarten, wie Eschen, gesondert sortiert würden.
Ferner befürchte er, dass möglicherweise die Abholzungen nicht nur auf öffentlicher Fläche, sondern auch auf Privatgelände stattfinden könnten.
Er bat die Verwaltung um Überprüfung.

Die Verwaltung sagte eine zeitnahe Beantwortung zu.

8.2.2

Herr Kaminski wies auf eine seines Erachtens vor längerer Zeit gestellte Anfrage bezüglich Überprüfung der Schaltung der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich Hochstraße / Lünener Straße / Westring hin und fragte an, ob hier eine Überprüfung stattgefunden habe.
Eine entsprechende Anfrage sei seinerzeit auch von der CDU-Fraktion gestellt worden.

In diesem Zusammenhang schlug er den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses vor, dort einen Ortstermin vorzunehmen.

Herr Brüggemann entgegnete, dass ihm erinnerlich sei, in dieser Angelegenheit bereits des Öfteren berichtet zu haben. Ebenso sei die Angelegenheit auch der Unfallkommission vorgetra­gen worden.
Falls Herr Kaminski einen Ortstermin wünsche, könne er die Mitglieder des Straßenver­kehrsausschusses einladen. Jeder könne dann selbst entscheiden, ob er der Einladung folgen wolle.
Ansonsten werde zum jetzigen Protokoll eine Anlage erstellt, die die bisherige Berichterstattung wiedergebe.

Herr Weigel merkte hierzu an, dass er diese Vorgehensweise für ausreichend halte.

Herr Kaminski warf ein, dass eine Veränderung der Schaltungen möglich sein müsse.

Herr Brüggemann erklärte, die Verwaltung bearbeite jede sachliche Anregung und sei an Ver­besserungen interessiert. Bei Bedarf beteilige sie externe Verkehrssachbearbeiter, wie die Poli­zei und den Landesbetrieb, um Sachverhalte im Sinne der Verkehrssicherheit und der Kamener Bürger/Einwohner zu regeln.

8.2.3

Herr Kloß erkundigte sich nach dem Sachstand am Verbindungsweg von der Einsteinstraße zur Straße In der Kaiserau.

Herr Koßmann teilte mit, dass der Bereich nach Bau der Parkplatzzufahrt auf der Einsteinstraße von der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung überprüft worden sei.
Aus Gründen der Schulwegsicherung muss an einem Durchfahrtsverbot von 7.00 bis 14.00 Uhr festgehalten werden.
Nach 14.00 Uhr sei geplant, die Einbahnstraßenregelung im Verbindungsweg aufzuheben.