Bezüglich der Errichtung einer Fußgängerschutzinsel auf der Straße “Werver Mark” in Höhe der Einmündung der Hermann-Löns-Straße teilte die Verwaltung mit, dass während der Präsentation der Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt in Heeren-Werve im Mai 2004 vom Landesbetrieb Straßenbau NW eine Prüfung zugesagt worden sei, obwohl diese Querungshilfe außerhalb des Maßnahmebereiches liege.

 

Vor dem Hintergrund von Nachfragen habe die Verwaltung mit dem Landesbetrieb Kontakt zur Darlegung des aktuellen Sachstandes aufgenommen.

Der Landesbetrieb habe mitgeteilt, dass er nach wie vor Willens sei, die Querungshilfe einzurichten. Bei Überprüfung in der Örtlichkeit sei jedoch festgestellt worden, dass die notwendige Verbreiterung der Fahrbahn, um eine jeweilige Fahrbahnbreite von 3,50 m zu behalten, in den westlichen Bereich hinein nicht möglich sei. Dort sei vor Jahren auf Empfehlungen der Unfallkommission ein gegenläufiger Radweg eingerichtet und abgegrenzt worden. Für eine deswegen notwendige Erweiterung in Richtung Osten hätten die Geländeeigentümer die Flächenbereitstellung signalisiert, indessen sei aber festgestellt worden, dass seitwärts der Fahrbahn großvolumige Versorgungsleitungen lägen, deren Überbauung nach aktuellem Stand schwierig sei. Der Landesbetrieb werde jedoch nach rechtlichen und technischen Möglichkeiten suchen, um die Fußgängerschutzinsel doch noch realisieren zu können.

Das sei jedoch abhängig von dem zu betreibenden technischen und finanziellen Aufwand.

 

Die Verwaltung werde diesbezüglich mit dem Landesbetrieb im Gespräch bleiben und dem Ausschuss entsprechend Bericht erstatten.

 

Zur Errichtung einer Querungshilfe auf der Heerener Straße in Höhe der Bushaltestelle am Friedhofseingang teilte Herr Brüggemann Folgendes mit:

 

Die Errichtung einer Fußgängerschutzinsel in diesem Bereich sei vom Landesbetrieb Straßenbau NW nach Vornahme von Ortsterminen und einer Zählung des querenden Fußgängerverkehrs und der Kfz-Menge im gleichen Zeitraum abgelehnt worden.

Die gezählten Fußgängerquerungen erreichten bei weitem nicht die in den Richtlinien geforderten Vorgaben.

Weiterhin lehne der Landesbetrieb die Errichtung einer Fußgängerschutzinsel durch die Stadt Kamen ab.

Eine Realisierung sei ohne Einverständnis des Straßenbaulastträgers nicht möglich.

 

Frau Müller bemerkte hierzu, dass diese Mitteilungen tatsächlich kein Anlass zur Freude seien. Bzgl. Anlegung der Fußgängerschutzinsel auf der Werver Mark hoffe sie, dass sich hier noch eine Lösung finde und die Querungshilfe angelegt werde.

 

Die Ablehnung der Errichtung einer Fußgängerschutzinsel auf der Heerener Straße sei bedauernswert, weil in dem Bereich der Bushaltestelle Schüler der weiterführenden Schulen, Friedhofsbesucher und Radfahrer, welche vom Wohngebiet um die Straßen In der Bredde / Rosenstraße kämen, die Heerener Straße querten.

 

Ferner wies sie darauf hin, dass auf der Münsterstraße eine Fußgängerschutzinsel außerhalb der Ortsdurchfahrt im Bereich einer Bushaltestelle errichtet worden sei.

Dieser Bereich sei vergleichbar mit der Situation auf der Heerener Straße.

Die Verwaltung solle mit Hinweis auf diese Querungshilfe nochmals mit dem Landesbetrieb Kontakt aufnehmen, um möglicherweise doch die Errichtung einer Fußgängerschutzinsel realisiert zu bekommen. Im Übrigen könne in diesem Zusammenhang mit Blick auf das Unfallaufkommen am Einmündungsbereich der Derner Straße um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h vom Ortsausgangsschild bis zur Einmündung der Derner Straße gebeten werden.

 

Frau Middendorf merkte hierzu an, dass in dem in Rede stehenden Bereich der Münsterstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h angeordnet sei.

 

Herr Brüggemann verlas daraufhin die Zählungsergebnisse, die ausschlaggebend für die Ablehnung des Antrags durch den Landesbetrieb waren.

So querten in der Zeit von 7 – 8 Uhr 14 Fußgänger den Bereich, wobei davon auszugehen ist, dass es sich bei 12 Personen um Schüler von weiterführenden Schulen handelte. Gleichzeitig befuhren fast 1000 Kfz den Bereich.

Die höchste Querungszahl von Fußgängern wurde in der Zeit zwischen 9 und 10 Uhr erreicht, in der 18 Fußgänger gezählt wurden, bei einer gleichzeitigen Belastung von 750 Kraftfahrzeugen.

In diesem Zusammenhang betonte er nochmals, dass ohne Zustimmung des Landesbetriebes keine Fußgängerschutzinsel errichtet werden könne.

 

Auf die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehend trug Herr Brüggemann vor, dass die Verwaltung ebenfalls seit Jahren für den genannten Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für sinnvoll halte, dies sei den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses auch bekannt. Vom Landesbetrieb sei indes ein solcher Wunsch bisher stets abgelehnt worden.

 

Herr Brüggemann sagte zu, die Errichtung der Fußgängerschutzinsel und die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der Münsterstraße zu überprüfen.

Falls die Situation dort mit der auf der Heerener Straße vergleichbar sei, werde man nochmals mit dem Landesbetrieb Gespräche mit dem Ziel der Errichtung einer Fußgängerschutzinsel führen.

 

Herr Stahlhut bat die Verwaltung, die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses hierüber zu unterrichten.