Eingangs wies Herr Brüggemann darauf hin, dass bereits in vergangenen Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses die Lünener Straße thematisiert wurde.

 

Von der Verwaltung und der Polizeiinspektion Nord sind erneut die Verkehrs- und Querungssituationen auf der Lünener Straße untersucht worden.

Diesbezüglich fand am 02. März 2006 ein Ortstermin statt, an dem 2 Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, je 1 Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna, der Kreispolizeibehörde Unna, der Polizeiinspektion Nord und der hiesigen Verwaltung teilnahmen.

 

Während des Ortstermins wurde die Lünener Straße vom Ortseingang bis zur Kreuzung mit der Hochstraße begutachtet, insbesondere an Unfallstellen bzw. den Einmündungsbereichen “Mausegatt”, “Herbert-Wehner-Straße” und “Weddinghofer Straße”.

 

Gleichzeitig wurden anhand der Beobachtungen und der Unfallstatistik Überlegungen angestellt, ob über die zwei vorhandenen Querungshilfen (Einmündung Weddinghofer Straße und Einmündung Herbert-Wehner-Straße) hinaus die Einrichtung weiterer Querungshilfen angezeigt ist.

 

Da die nach den entsprechenden Richtlinien notwendige Anzahl von Querungen schon augenscheinlich nicht erreicht würde, sahen die Verkehrssachverständigen im genannten Bereich der Lünener Straße keine Möglichkeit für weitere Optimierungsmaßnahmen.

 

Herr Kaminski stellte die Frage, ob nicht durch die Errichtung einer Querungshilfe an der Einmündung der Lintgehrstraße eine Reduzierung der Geschwindigkeiten von Verkehrsteilnehmern erreicht werden könne.

 

Dieses verneinte Herr Brüggemann, da sich die Verkehrssachverständigen, wie gerade vorgetragen, eindeutig gegen die Errichtung weiterer Querungshilfen ausgesprochen hätten.