7.1     Ersatzbau Markt 6

Herr Baudrexl bemerkte vorab, dass das Gebäude “Rieder” nicht unter Denkmalschutz stehe. Aufgrund des historischen Charakters des “Alten Marktes” habe sich der Investor jedoch frühzeitig zwecks Bauberatung mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt. Die Verwaltung schaltete das Westfälische Amt für Denkmalpflege ein, welches bei der Erarbeitung und Gestaltung der Planungen mitgewirkt habe. In dieser Sitzung wolle die Verwaltung über den derzeitigen Projektstand informieren.

Herr Dornblüth erläuterte das Vorhaben und stellte die Pläne vor. Es sei ein 2-geschossiges Gebäude mit rückspringendem Staffelgeschoss geplant. Das Erdgeschoss solle für Gastronomie / Dienstleistung genutzt werden, das 1. OG für Dienstleistung (Büros/ Praxen) oder Wohnnutzung. Im 3. OG und im Penthouse sei eine Nutzung für Wohnzwecke geplant. Stellplätze im Kellergeschoss seien vorgesehen.

Herr Liedtke informierte ausführlich über die zu berücksichtigen Fragen der Denkmalpflege. Die Verwaltung habe das Westfälische Amt für Denkmalpflege frühzeitig beteiligt. Aufgrund der Nachbarschaft des geplanten Gebäudes zu einem eingetragenen Denkmal sowie aufgrund des städtebaulichen Gesamtensembles “Alter Markt”, seien die ersten Entwürfe im Konsens mit dem Denkmalamt überarbeitet und optimiert worden. Kritikpunkt sei nunmehr noch die Höhe des Staffelgeschosses. Weitere Details wie Farbe, Fenster, Fensterleibungen seien noch abzustimmen. Derzeit müsse der Eigentumserwerb durch den Investor noch erfolgen. Eine Baugenehmigung vorausgesetzt, könne der Abriss des alten Gebäudes ab Mitte 2006 erfolgen. Der Neubau könnte Anfang 2007 realisiert sein.

Herr Kissing sah einen funktionalen Mangel im Bereich der Bushaltestelle und regte an, durch eine Überdachung am Gebäude den überdachten Wartebereich zu vergrößern.

Herr Liedtke erwiderte, dass dies vom Investor bereits vorgeschlagen worden sei. Die vorhandene Wartehalle solle nicht ersatzlos beseitigt werden. Die VKU sei bereits beteiligt worden und habe das Bauvorhaben begrüßt.


7.2     Planungen “Haus Lander” (Germaniastraße)

Herr Dornblüth teilte mit, dass es von einem Architekturbüro eine Anfrage gebe, die dort vorhandene Bebauung abzubrechen und 3 Reihenhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten zu errichten. Die Bebauung erfolge nach § 34 BauGB. Die Verwaltung habe diesbezüglich keine Bedenken.

Herr Kissing erkundigte sich, ob die Nutzung der Fläche für andere Zwecke (Hallenbad, Sportschule) überprüft worden sei.

Herr Dornblüth bemerkte, dass derartiges nicht bekannt sei.

Auf Nachfrage von Frau Middendorf zur Grundstücksgröße gab Herr Dornblüth diese mit rd. 1.200 qm an.


7.3     Errichtung eines Mehrzweckgebäudes am Kunstrasenplatz

Herr Dornblüth stellte die Pläne vor. Die Vereine SuS Kaiserau und TV Germania Kaiserau werden ein eingeschossiges Gebäude (ca. 10 x 16 m) in Eigenregie errichten. Die Stadt unterstütze die Vereine beim Kauf der Materialien. Die Nutzung stelle sich wie folgt dar: ein großer Mehrzweckraum, Toilettenanlagen, Kioskbereich

Herr Liedtke informierte über die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Es seien 6 Birken und ca. 20 m Weißdornhecke entfernt worden. In Abstimmung mit dem Kreis Unna seien Ersatzpflanzungen nördlich der A 2 sowie die Anpflanzung von 3 – 4 Eibengruppen auf dem Sportgelände für Herbst 2006 eingeplant.

Herr Kühnapfel beurteilte die Pflanzung von Eibengruppen als eine nicht adäquate Lösung. Er schlug vor, auf der Wiesenfläche wiederum eine Weißdornhecke zu pflanzen.

Herr Harrach erläuterte, dass die vorgestellte Ersatzpflanzung mit den Fachbereichen 70 und 51.3 abgestimmt seien. Anforderung im Bereich des Kunstrasenplatzes sei es, die Laubeintragung im Bereich der Kunstrasenfläche zu vermeiden. Zudem sei die Eibe ein heimisches Gehölz im mitteleuropäischen Bereich.

Herr Kühnapfel erwiderte, dass aufgrund der umliegenden starken Bepflanzung die Problematik des Laubeinfalls im Bereich des Kunstrasenplatzes für ihn nicht einzusehen sei.

Die Verwaltung sagte eine diesbezügliche Prüfung für die interne Ausgleichsmaßnahme zu.


7.4     Altes Rathaus

Herr Dornblüth informierte, dass im Bereich des alten Rathauses folgende Baumaßnahmen geplant seien:

 

a)    Beseitigung des Bauzauns und Anlegung einer für Außengastronomie geeigneten Innenhofgestaltung (Pläne wurden vorgestellt)

b)    Fassadensanierung:
Weiteres Gutachten liegt vor. Ursächlich für die Bildung von Spannungsbereichen waren die Spachtelung und Beschichtung, durch die Feuchtigkeit nicht ausdiffundieren konnte, was zu Abplatzungen führte.
Erforderliche Arbeiten sind die Abtragung der vorhandenen Beschichtung und das Auftragen eines diffusionsdurchlässigen Putzes.
Die Sanierung erfolgt in Abstimmung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege.
Der Beginn der Arbeiten ist für Ende April/Anfang Mai 2006 geplant.

 

Herr Kissing zeigte sich, unter Bezugnahme auf die Behandlung der Sanierung des alten Rathauses im Rechnungsprüfungsausschuss, darüber irritiert, dass diese Thematik unter dem Tagesordnungspunkt “Bauvorhaben im Stadtgebiet” abgehandelt wird. Dieses sensiblen Thema hätte seiner Ansicht nach in der Tagesordnung gesondert ausgewiesen werden müssen. Die Verwaltung sei der Informationspflicht insofern nicht nachgekommen. Aufgrund fehlender Informationen zur Sanierung des alten Rathauses (Verfahren, Kosten,...) könne seine Fraktion dieser Baumaßnahme nicht zustimmen. Zudem kritisierte er, dass die vom Bürgermeister gegebene Zusage über eine weitere Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss bisher nicht erfüllt worden sei.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte, dass dieser Teil des Tagesordnungspunktes “Bauvorhaben im Stadtgebiet” nur der Information diene, dass mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werde. Die Notwendigkeit der Sanierung sei bereits im Planungs- und Umweltausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt worden. Er unterstrich, dass die Ursachenforschung nicht im Planungs- und Umweltausschuss, sondern im Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich behandelt worden sei. Der Bürgermeister habe in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses die juristische Prüfung möglicher haftungsrechtlicher Ansprüche zugesagt. Dies sei von der eigentlichen Durchführung der Sanierung und der hier pflichtgemäß gegebenen Information über den Baubeginn thematisch zu trennen und abzukoppeln. Er bot an, dass selbstverständlich eine weitere baufachliche Erörterung für die nächste Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorbereitet werden könne, sofern das erwünscht sei.

 

Herr Kloß schloss sich der Kritik von Herrn Kissing an. Die Information der Verwaltung, dass sich in dem Bereich des abgerissenen Rathausanbaus noch Reste des Mauerwerkes befänden, irritiere ihn sehr, da der Rathausanbau aufgrund des Befalls mit dem gefährlichsten Hausschwamm abgerissen worden war. Dies würde bedeuten, dass hier einerseits nicht richtig entsorgt worden sei, was letztlich dazu geführt haben könnte, dass infolge der Übertragung des Hausschwammes auf angrenzende Gebäude eine massive Gefährdung dieser Bebauung in Kauf genommen worden sei. Andererseits könne dies jedoch auch darauf hinweisen, dass der Rathausanbau gar nicht mit dem Hausschwamm befallen war und dies nur ein Vorwand für den Abriss gewesen sei. Darin sehe er eine Verschwendung von Steuergeldern in Höhe von 500 TDM (100 TDM für Abriss und 400 TDM für den Gebäudewert). Seiner Ansicht nach wäre es vernünftiger gewesen, das Gebäude damals zu sanieren. Dies sei jedoch aufgrund des von der Mehrheitsfraktion eingerichteten Kostencontrollings unterwandert worden. Fehler seien nur gemacht worden, weil der Kostenrahmen eingehalten werden musste. Er unterstellte der Verwaltung, die vorhandene Fachkompetenz sträflich zu vernachlässigen und den Architekten durch Gefälligkeit von jeder Schuld freigesprochen zu haben. Darüber hinaus seien ihm bei der damaligen Überprüfung der Sanierung des alten Rathauses Unterlagen vorenthalten worden. Er bezeichnete diese Verfahrensweise der Verwaltung als eine strafbare Handlung, da die Verwaltung gesetzliche Maßnahmen nicht eingehalten habe und den Erhalt von Mauerresten als strafbaren Zustand. Weitere rechtliche Schritte behalte er sich vor.

 

Herr Baudrexl grenzte erneut die Zuständigkeiten von Planungs- und Umweltausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss ab. Er wies den Vorwurf der strafbaren Handlung entschieden zurück.

 

Herr Dornblüth ergänzte diesbezüglich, dass das gesamte Verfahren gutachterlich begleitet worden sei und zudem eine Fachfirma mit dem Abriss und der Entsorgung betraut worden war. Seines Wissens nach habe es ebenfalls eine Abnahme durch den Gutachter gegeben. Die Äußerungen von Herrn Kloß bewertete er als Panikmache, gegen die er sich verwehre.

 

Herr Lipinski verwies auf die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses in Bezug auf die Ursachenforschung und Klärung der Regressansprüche. Er wies Herrn Kloß darauf hin, dass sein Wortmeldungspotenzial gemäß Geschäftsordnung nunmehr ausgeschöpft sei. Des Weiteren erklärte er, dass er in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender nicht damit einverstanden sei, in welcher massiven Form Herr Kloß die Verwaltungsmitarbeiter angreifen würde und Beschuldigungen ausspräche.

 

Herr Krause wies den Vorwurf von Herrn Kloß hinsichtlich der Kritik an der Mehrheitsfraktion, dass aus finanziellen Gründen ein falsches Handeln der Verwaltung gestützt worden sei, zurück.

 

Herr Kissing erwähnte nochmals, dass er die Verwaltung bitte, umfangreicher zu den Tagesordnungspunkten zu informieren und die Möglichkeiten der Tischvorlagen vermehrt zu nutzen.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass es grundsätzlich keine formalen Regelungen in Bezug auf Tischvorlagen gebe. Er sei jedoch der Meinung, dass die Verwaltung entsprechend der Erfordernis umfangreiche und qualitativ hochwertige Vorlagen erstelle. Teilweise werden gerade im Planung- und Umweltausschuss Unterlagen als Anlage zum Protokoll gegeben oder aber den Fraktionen zur Verfügung gestellt (Beispiele: Planung Fußgängerzone, Einzelhandelskonzept). Falls Herr Kissing dieses Thema weiter aufgreifen möchte, sei eine Grundsatzdiskussion dieser Thematik im Ältestenrat angebracht, da hier die Ausschussarbeit allgemein zu besprechen sei.

 

 

7.5     Planungen Eckgrundstück Bergstraße/Klothmanns Kamp

Herr Dornblüth informierte über die Planungen. Diese sehen vor, das vorhandene Einfamilienhaus abzureißen und eine 2-geschossige Neubebauung mit 1 Doppel- und 3 Einfamilienhäusern vorzusehen. Der Bereich ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Herr Liedtke teilte mit, dass bei dem vorliegenden Vorhaben der Baumschutz in erheblicher Weise betroffen sei. Für das Bauvorhaben müssten insgesamt 44 Bäume (davon 28, die unter die Baumschutzsatzung fallen) gefällt werden. Hier solle eine Regelung über entsprechende zweckgebundene Ausgleichszahlung getroffen werden.