Frau Gerdes erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Frau Grothaus berichtete, dass in Nordrhein-Westfalen die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe für den Ablauf des Mammographie-Screenings zuständig seien. Kamen gehöre zum Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lippe, in dem insgesamt 10 Screening-Einheiten eingerichtet werden. Der Kreis Unna, die Stadt Hamm und der Märkische Kreis bilden eine Screening-Einheit, deren Beginn für Mai 2006 vorgesehen sei. Alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren bekommen eine Einladung zur Untersuchung von der KV Westfalen-Lippe. Die entsprechenden Daten werden von den Meldeämtern unter Wahrung der landesrechtlichen Datenschutzbestimmungen weitergegeben. Jede Frau erhalte eine persönliche Einladung in die nächstgelegene Screening-Praxis, das seien für Kamener Bürgerinnen zwei Praxen im Hamm und eine in Unna. Zusammen mit der Einladung erhalte jede Frau ein Merkblatt mit den Infos zu den Zielen und Inhalten des Früherkennungsprogramms von Brustkrebs. Die Kosten dieser Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Privatkassen übernommen, die Praxisgebühr entfalle. Weitere Informationen können Bürgerinnen über die Hotline 0251/9295000 der Zentralen Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung in Münster bekommen. Abschließend wies Frau Grothaus nochmals darauf hin, dass ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung für den Ablauf des Screening-Programms verantwortlich sei. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seien lediglich aufgefordert, ihre Patientinnen auf das Mammographie-Screening hinzuweisen. Die Verwaltung sei nur bei der Weitergabe der entsprechenden Daten beteiligt. Um die Kamener Bürgerinnen bereits frühzeitig über das Screening zu informieren, habe die Verwaltung entsprechendes Material angefordert. Die Flyer liegen bereits im Rathaus aus.