Beschluss:

 

Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, ihre Kürzungsvorschläge im Kapitel 11030, Titelgruppe 61, Unterteil 1 “Zuschüsse zu den Personalkosten an Träger von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen” des Landeshaushaltes für 2006 zu überdenken und zurück zu nehmen.

Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, auch zukünftig ausreichend Finanzmittel für bedarfsgerechte und flächendeckende Angebote von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und Kinder (Frauenhäuser) zur Verfügung stellen und die Personalkostenbezuschussung mindestens im derzeitigen Umfang abzusichern.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Hartig begründete für ihre Fraktion den vorliegenden Antrag und bat für die von gewaltbetroffenen Frauen um Unterstützung.

 

Herr Weber fragte nach, ob die Unterbringungen in Frauenhäusern nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes zurückgegangen seien.

 

Frau Grothaus verwies auf den Bericht der Kreispolizeibehörde im vergangenen Jahr im Gleichstellungsbeirat, aus dem deutlich hervorgegangen sei, dass diese Prognosen sich nicht bewahrheitet haben.

 

Frau Wiggermann als Vertreterin des Frauenforums bekräftigte diese Aussage.

 

Frau Gerdes war der Meinung, dass aufgrund der landesweiten Sparzwänge auch im Frauenbereich gespart werden müsse. Sie wies darauf hin, dass kein Frauenhaus geschlossen werden müsse, sondern lediglich die 4. Stelle eingespart werde. Diese Einsparung könne durch Aufteilung der anderen Personalstellen aufgefangen werden.

 

Frau Mann machte deutlich, dass es für die Frauen darum gehe, wieder ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Das sei aber aufgrund ihrer Biographie nur mit Begleitung möglich, sonst drohe den Frauen die Rückkehr in den Kreislauf der Gewalt. Deshalb sei die 4. Stelle, die für die Nachsorge eingerichtet worden sei, unbedingt erforderlich.