Herr Brüggemann machte deutlich, dass allein durch den Ausstieg des Landes aus dem Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren Mehrkosten von ca. 140.000 € auf die Stadt Kamen zukommen werden. Das sind gemessen an den Einnahmen aus Elternbeiträgen ca. 20 %.

 

Bis Mitte 2006 lege die Verwaltung ein entsprechendes Konzept vor, welches nicht über Gebühr belaste. Mit der sehr eiligen Position der Landesregierung bei der Änderung des GTK habe man weder den Kommunen noch den Eltern als Beitragszahler einen Gefallen getan.

 

Herr Ritter kommentierte die Änderung des § 17 GTK - die Kommune kann Elternbeiträge erheben - wie folgt: es herrsche künftig keine klare Linie mehr im Land, die Ruhrgebietsgemeinden hätten jetzt schon große Sorge, die Verlässlichkeit der Vergangenheit wird aufgelöst. Es wäre problematisch, wenn in zwei benachbarten Kommunen unterschiedliche Elternbeiträge erhoben würden.

 

Herr Brüggemann sagte zu, dass eine Harmonisierung mit den Nachbarkommunen angestrebt werde, dies aber durch die zum Teil unterschiedliche Positionierung sehr schwierig sei.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass mehr Geld durchaus wünschenswert wäre, dass sich aber auch die Eltern mehr einbringen müssten. Zudem sei eine Reformierung des GTK unerlässlich. Allerdings wurden die Mittel an anderer Stelle auch erhöht, z.B. bei der Sprachförderung.