Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gemeinsame Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (KJHG) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Peske verwies auf den Beschlussvorschlag über gemeinsame Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (KJHG) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung und erläuterte den Sachverhalt.

 

Frau Möller merkte an, dass doch eine Diskrepanz zwischen der Schaffung von Anreizen für die Qualifizierung der privaten Tagespflege und des sehr niedrigen Aufwendungsersatzes von 2,75 € besteht.

 

Herr Ritter stellte die Frage, ob es ein bestimmtes Anforderungsprofil für Tagesmütter gäbe und ob dieses auch überprüft würde.

 

Herr Peske erwiderte, dass die Qualität seit 2002 durch entsprechende Kurse ausreichend sichergestellt sei. Darüber hinaus werden die Tagesmütter auch noch in “Erster Hilfe am Kind” ausgebildet. Nachweise für praktizierende Kräfte sollen bis 2010 erbracht werden, bei neuen Tagesmüttern ist dieser sofort zu erbringen. Darüber hinaus wird ein polizeiliches Führungszeugnis und ein gesundheitliches ärztliches Attest verlangt. Eine Überprüfung findet durch persönliche monatliche Kontakte statt.

 

Frau Dyduch bat um Abstimmung zum Beschluss über die gemeinsamen Richtlinien.