Beschluss:

 

Der Förderverein für Jugendhilfe e. V. (FÖRJU) wird gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch bat um Abstimmung zur Anerkennung gem. § 75 SGB VIII.