Frau Strauch stellte dem Gremium zur Einführung in das Thema die Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG anhand von Daten und Zahlen vor.

 

Die WBG Lünen eG hat einen eigenen Immobilienbestand von 3.873 Wohneinheiten und 1.379 Garagen. Die WBG Lünen Bau- und Verwaltungs-GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eG und verfügt über einen eigenen Bestand von 166 Wohneinheiten, 142 Garagen und 53 Gewerbeeinheiten. Zudem werden 43 Wohnungen und 6 Gewerbeeinheiten, die sich in Fremdbesitz befinden, verwaltet.

 

Die Geschäftsfelder WBG Lünen Bau- und Verwaltungs-GmbH liegen in der Planung, Durchführung und Verkauf von Bauvorhaben aller Art, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der damit verbundenen baurechtlichen Aufgaben. Zudem erfolgt die Verwaltung fremder Eigentumswohnungen und die Geschäftsbesorgung für die Genossenschaft.

 

Der Wirkungskreis erstreckt sich im Kreis Unna auf die Städte Lünen, Kamen, Bergkamen, Unna und Selm, wobei der Großteil der Objekte mit  64,10 % in Lünen liegt, jedoch bereits der zweitgrößte Anteil der Immobilien mit 27,73 % in Kamen vorhanden ist.

 

Aufgrund der zu erwartenden demographischen Entwicklung wird auch im Bereich der WBG Lünen eG zukünftig ein immer weiter ansteigender Anteil von Wohnungen für die Wohnraumbedürfnisse von älteren Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen zu planen bzw. baulich zu ändern sein.

 

Die Wohnbedürfnisse für das Wohnen im Alter sind insbesondere gekennzeichnet durch den Wunsch nach einem möglichst langen Verbleib in den eigenen vier Wänden und dem damit verbundenen selbstbestimmten und selbstständigen Wohnen. Hierbei ist die soziale und bauliche Überschaubarkeit und das Gefühl der Sicherheit genauso wichtig wie der Wunsch nach Geselligkeit, d.h. nach einem Leben in einer funktionierenden Nachbarschaft auch über Generationen.

 

Der Anteil der Personen, die über 65 und älter sind und noch in eigenen Wohnungen wohnt, liegt immerhin bei ca. 93 %.

 

Demgegenüber steht natürlich das mit zunehmenden Alter steigende Pflegerisiko. Dies liegt bei Personen unter 60 Jahren bei ca. 0,6 %, bei 60- bis 80-Jährigen bei 3,9 % und bei über 80-Jährigen bei 31,8 %.

 

Ende 2000 gab es ca. 460.000 pflegebedürftige Personen, wobei hier die Personen, die ohne Vorliegen einer Pflegestufe Unterstützungsleistungen benötigen, noch nicht berücksichtigt worden sind. Da sich diese Zahlen in den nächsten Jahren voraussichtlich um 50 % erhöhen werden, ist auch dies ein wichtiges Kriterium für die weitere Wohnraumplanung.

 

Als verschiedene Formen und Modelle eines alten- und behindertengerechten Wohnens gibt es das Wohnen in Institutionen mit vollstationären Wohn- und Pflegeangeboten, das altengerechte Wohnen in normalen Wohnungen, das altengerechte Wohnen im normalen Wohnungsbau mit Serviceangeboten, die betreuten Wohngruppen und die gemeinschaftlichen Wohnformen.

 

Im Bereich des altengerechten Wohnen in normalen Wohnungen beraten und unterstützen die Wohnberatungsstellen in NW bei Lösungsvorschlägen, Anpassungs- bzw. Umbaumaßnahmen, Verhandlungen mit Vermietern und über Fördermöglichkeiten für die individuelle oder strukturelle Wohnraumanpassung.

 

Derzeit besteht jedoch auch eine große Nachfrage nach alternativen Wohnformen, die Nachbarschaft, Geselligkeit und Sicherheit bieten. Auf eben diese erhöhte Nachfrage wird reagiert.

 

Wichtig ist bei der Projektentwicklung das Beteiligungsverfahren der Betroffenen, denn die Bewohner sind Experten für ihre persönliche Wohnsituation. Die Beteiligung hat zum Ziel, einen Weg zu finden, der allen Interessenten und allen Bedürfnissen weitgehend gerecht wird.

 

So werden bei einem Beteiligungsprojekt folgende Kooperationspartner für das gemeinschaftliche Wohnen beteiligt: Initiator, Verein, Projektentwickler, Wohnberatung, soziale Hilfsdienste, Grundstückseigentümer, Investor / Vermieter, Kommunale Ämter, Architekt, Generalunternehmer und die Bürger bzw. zukünftigen Bewohner.

 

Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit mit Informationsveranstaltungen, Werkstattseminaren und Ansprechpartnern für Interessierte, einer dann anschließenden kontinuierlichen Information durch regelmäßige Rundbriefe, Fragebögen für Interessierte und Planungsbeteiligung soll bei der Planung und Durchführung derartiger Projekte ein für alle Beteiligten passendes Ergebnis entstehen.

 

Bei dem durch die WBG Lünen eG in Kamen, Schwesterngang, geplanten ‚Nachbarschaftlichen Wohnen‘ handelt es sich um zwei verschiedene Planungseinheiten. In einem der Gebäude soll eine Wohngruppe für Demenzkranke entstehen, die für 8 Personen überplant ist. Hierbei wird jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer mit Nasszelle verfügen. Hinzu kommt ein gemeinsamer Wohnbereich mit Wohnzimmer, Küche und einem großen gemeinsamen Aufenthalts- und Essbereich.

 

In dem anderen geplanten Gebäude sind ca. 25 Wohnungen mit Wohnungsgrößen von 50 – 80 qm vorgesehen, die noch flexibel gestaltbar sind. Bei den vorgestellten Wohnungsgrundrissen handelt es sich lediglich um Beispiele, die im Rahmen der statischen Möglichkeit abgeändert und den Wünschen der zukünftigen Bewohner angepasst werden können.

 

Der große Vorteil dieses nachbarschaftlichen Wohnen liegt unter anderem darin, dass der für die Wohngruppe der Demenzkranken vorhandene

24-Stunden-Präsenzdienst auch als Ansprechpartner für die Bewohner der Wohnungen zur Verfügung steht und bei Bedarf Hilfe veranlassen kann.

 

Weitere Einzelheiten, insbesondere Angaben zu dem Kostenrahmen der geplanten Wohnungen, werden in der Informationsveranstaltung der WBG Lünen am 16.03.2006 vorgestellt.

 

Frau Jung führte an, das die WBG und auch andere Bauträger vermehrt auch alten- und behindertengerechte Wohnungen anbieten. Sie fragte, ob man Angaben dazu machen könnte, wie hoch der Bedarf an derartigen Wohnungen ist.

 

Frau Schäfer führte hierzu aus, dass konkrete Zahlen nicht geliefert werden können, da auf den jeweiligen Einzelbedarf abgestellt und dann die Möglichkeiten des Um- bzw. Einbaus von alten- und behindertengerechten Einrichtungen (z.B. ebenerdige Dusche, breite Türöffnungen, etc.) in vorhandenen Wohnungen geprüft wird.

 

Bezüglich der neuen Wohnanlage erläuterte Frau Schäfer, dass die Mietverträge für die 25 Wohnungen keine Verpflichtung enthalten, weitere angebotene Leistungen - z.B. von Pflegediensten - abzurufen. Dies sei lediglich ein Angebot, von dem bei Bedarf gebraucht gemacht werden kann.

 

Die Anfrage von Frau Fritsche, nach welchen Kriterien die 25 Wohnungen vergeben würden, beantwortete Frau Schäfer dahingehend, dass es hier keine prozentuale Verteilung gibt. Die Wohnungen werden entsprechend der Nachfrage vergeben, unabhängig von der Altersstruktur oder nach Kriterien wie behindert oder nicht behindert.

 

Herr Hunsdiek fragte an, ob für die Wohnanlage auch Parkplätze vorgesehen sind.

 

Frau Schäfer erläuterte, dass das geplante Gebäude unterkellert wird und dort behindertengerechte Parkplätze entstehen.

 

Frau Hartig gab zu bedenken, dass es sich bei der geplanten Wohnanlage um ein frei finanziertes Gebäude handelt und es sich somit nicht um Wohnungen handelt, die für Personen mit Wohnberechtigungsscheinen geeignet sind. Es sei zu erwarten, dass sich die Mieten in einem Rahmen befinden, der von diesem Personenkreis nicht gezahlt werden kann.

 

Frau Schäfer führte hierzu aus, dass an dieser Stelle keine Angaben zu der Miethöhe gemacht werden können, da diese im Einzelfall konkret ausgerechnet wird. Hierzu wies sie auf die Informationsveranstaltung am 16.03.2006 der WBG hin, in der Interessierte sich gezielt beraten lassen können.

 

Frau Hartig fragte bezüglich der erwähnten Präsenzkraft nach, ob diese bei Bedarf auch Hilfe leistet.

 

Frau Schäfer erläuterte hierzu, dass die Präsenzkraft für die Demenzgruppe zuständig ist und hier 24 Stunden zur Verfügung steht. Sie steht aber auch für die anderen Mieter der Anlage als Ansprechpartner bereit und kann bei Bedarf Hilfe organisieren.

 

Frau Borowiak fragte nach, wie die Bezahlung der Pflegekraft geregelt ist.

 

Frau Schäfer machte deutlich, dass die Pflegekraft in der Kostenberechnung im Bereich der Demenzwohngruppe enthalten ist. Bei den übrigen Bewohnern der Anlage wird der Pflegedienst bei Bedarf beauftragt und entsprechend dem jeweiligen Pflegeumfang abgerechnet.

 

Herr Hunsdiek fragte an, ob in dem Bereich Schwesterngang noch weitere bauliche Veränderungen vorgesehen sind.

 

Herr Brüggemann führte hierzu aus, das derzeit keine weiteren baulichen Veränderungen vorgesehen sind. Aufgrund der demographischen Entwicklung sei natürlich absehbar, dass weiterer Bedarf an derartigen Wohnanlagen bestehen wird. Inwieweit sich andere private Investoren finden werden, bleibt abzuwarten, sicher ist jedoch, dass ein Markt für derartige Bauvorhaben vorhanden ist.

 

Frau Jung formulierte die Bitte an private Investoren und Wohnungsbaugesellschaften, derartige Projekte auch für finanzschwächere Personen zu planen.