Herr Diekmännken stellte dem Ausschuss einen Zahlenspiegel der ARGE Kreis Unna vor.

 

So sind für die ARGE Kreis Unna 365 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in 16 Dienststellen - 10 Rathäusern und 4 Geschäftsstellen und JobCenter Jugend der Arbeitsagentur - tätig. Es werden 20.376 Bedarfsgemein­schaften mit 28.055 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betreut und ein Gesamtjahresbudget von ca. 250 Millionen € bewegt.

 

Die Ausgaben der ARGE setzen sich neben den Regelbeträgen und den Kosten der Unterkunft an die Leistungsberechtigten aus den Kosten für Eingliederungsmaßnahmen sowie den Personal- und Sachkosten zusammen.

 

Die ARGE Kreis Unna ist bundesweit die zweitgrößte Kreis-ARGE. Bei einem Gesamtvergleich aller ARGE‘n steht die ARGE Kreis Unna bezüg­lich der Größe auf Platz 23.

 

Herr Ringelsiep stellte daraufhin einige Zahlen zu dem Bereich Markt und Integration bezogen auf die Stadt Kamen vor.

 

So hatte Kamen im Jahr 2005 durchschnittlich 2.181 Bedarfsgemein­schaften zu betreuen.

 

Die aktuelle Arbeitslosenquote beträgt 13,5 %, wobei 5,2 % aus dem Kreis der Leistungsbezieher nach dem SGB III – Arbeitslosengeld – und 8,3 % aus dem Personenkreis der Leistungsbezieher nach dem SGB II stammen.

 

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass es in Kamen 3.026 Arbeitslose gibt, hiervon kommen 1.820 aus dem Bereich der SGB II – Leistungs­empfänger. Der Anteil der ARGE-Kunden liegt somit bei 60 %.

 

Im Bereich des Personenkreises der unter 25-jährigen sind es 382, davon 221 ARGE-Kunden und somit 58 %. Bei den weiblichen Arbeitslosen in Kamen liegt die Zahl bei 1.398, davon 788 Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II.

 

Die kreisweiten Zielgruppen im Bereich der Arbeitsvermittlung sind Jugendliche, Frauen und Migraten. Im Bereich der Zielgruppe ‚Frauen‘ ist fast jede 5. alleinerziehende Mutter. Aus diesem Grund werden hier auch verstärkt Teilzeitangebote realisiert.

 

Problematisch ist, dass es im Bereich dieser Zielgruppe zudem einen überproportional hohen Anteil an Personen ohne Hauptschul- und Berufs­ausbildungsabschluss bzw. ohne jegliche Berufserfahrung gibt.

 

Im Bereich des Arbeitgeberservices, d.h. der Betreuung von Arbeitgebern durch entsprechende Ansprechpartner in den Jobcentern, ist positiv zu vermerken, dass eine Steigerung an Eingängen von Stellenangeboten von ca. 65 % im Vergleich zum Vorjahr zu verbuchen ist.

 

Herr Weber fragte an, ob alle von Frau Splieth in einer früheren Aus­schusssitzung benannten 1.200 Anträge auf Arbeitsgelegenheiten ausgeführt worden sind.

 

Herr Ringelsiep führte dazu aus, dass einige Maßnahmen aufgrund des fehlenden öffentlichen Interesses abgelehnt worden sind bzw. sich bei einigen anderen herausgestellt hat, dass hier eine Finanzierung eines ordentlichen Arbeitsplatzes sinnvoller ist.

 

In diesem Jahr sind bei gleichbleibenden Budget ca. 1.000 Plätze geplant. Die Verminderung der Platzzahlen ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich teilweise um teurere Maßnahmen handelt. Es wird mit der Entgelt­variante gearbeitet, d.h. die Personen sind sozialversicherungspflichtig tätig mit einem Kostenersatz an die Maßnahmeträger.

 

Frau Müller fragte nach dem Anteil von Frauen bei den Arbeitssuchenden unter 25 Jahren.

 

Herr Ringelsiep führte hierzu aus, dass die Zahl bei 98 liegt. Eine Problemlage im Bereich der Frauenarbeitslosigkeit liege darin, dass der Anteil von älteren Frauen sehr groß ist. Jede 6. Kundin ist über 50 Jahre alt und somit auf dem Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln. Insbesondere ist bei den Frauen auffällig, dass sie keinen Hauptschulabschluss und keine Berufsausbildung haben.

 

Frau Müller fragte nach den Möglichkeiten von Wiedereinsteigerinnen.

 

Herr Ringelsiep erläuterte hierzu, dass es keine konkreten Maßnahmen nur für Frauen gebe, aber der Frauenanteil bei Maßnahmen nicht unter 40 % liege.

 

Herr Diekmännken führte an, dass über den Beirat die Möglichkeit besteht, Empfehlungen zu Arbeitsmarktmaßnahmen einzubringen.

 

Im Bereich der alleinerziehenden Mütter soll jetzt eine Maßnahme für Mütter mit Kleinkindern eingerichtet werden. Die Mittel sind bereits an den Kreis Unna geflossen und sollen eine Kinderbetreuung von Kindern unter 3 Jahren beinhalten.

 

Frau Mann fragte an, ob eine passgenaue Vermittlung von Arbeits­suchenden in freie Stellen möglich ist.

 

Herr Ringelsiep erläuterte, dass es zwar einen günstigen Betreuungs­schlüssel im Bereich der Arbeitssuchenden, aber derzeit eine sehr schlechte Arbeitsmarktlage gibt. So sind  bundesweit für jede gemeldete Arbeitsstelle ca. 12 – 13 Bewerber vorhanden.

 

Insgesamt stellt sich die Ausgangsposition im Bereich der Vermittlung gestaffelt dar. Der PAP (persönliche Ansprechpartner) bzw. der Fall­manager legt bei den ersten Vermittlungsgesprächen die weiteren Schritte auf dem Weg in die Arbeitsvermittlung fest.

 

Sie erarbeiten, ob z.B. vorher weitere Maßnahmen wie die Einschaltung der Schuldnerberatung, Suchtberatung, etc. erforderlich sind bzw. prüfen, ob der Betroffene erst in eine Arbeitsgelegenheit oder Arbeitsmaßnahme vermittelt werden sollte, bevor eine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt.

 

Wichtigstes Ziel im Bereich Markt und Integration ist es, Arbeitsplätze zu schaffen, weil ohne weitere Arbeitsplätze in der Region jede Vermittlungs­tätigkeit scheitern muss. Dafür ist die Entwicklung im Bereich des Wirt­schaftswachstum von entscheidender Bedeutung.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass es wichtig sei, passgenaue Maßnahmen für die Betroffenen zu schaffen. Es sollte keine sogenannte Bildung auf Vorrat durch Weiterbildungsmaßnahmen geben, die später nicht zu einer tatsächlichen Vermittlung in den Arbeitsmarkt führen.

 

Dieses Problem stelle sich im Augenblick durch die starre Organisation mit dem gleichen Angebot von Maßnahmen im Norden wie im Süden dieses Landes.

 

Durch den Weg in die Kommunalisierung könnten die Maßnahmen besser auf die örtlichen Bedingungen angepasst und somit erfolgsorientierter gestaltet werden.

 

Wichtig ist eine Vergleichbarkeit und Transparenz vor dem Hintergrund fiskalischer Rahmenbedingungen.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Kreistag in seiner Sitzung am 07.03.2006 beschließen, die Führungsverantwortung in der ARGE Kreis Unna zu übernehmen.