Auf Vorschlag von Bürgermeister Hupe wurde folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht über die im Haushaltsplan 2006 und in weiteren Datenquellen vorhandenen Informationen bzw. Kennzahlen zum städtischen Straßenvermögen einschließlich daraus zu entwickelnder Prioritäten des Sanierungsbedarfs und des Sanierungsaufwands zu erstellen und vorzulegen.”

 


Abstimmungsergebnis:  einstimmig angenommen

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde zurückgezogen.


Herr Kissing verwies auf den vorliegenden Antrag einschließlich Begründung. Der Informationsbedarf ergebe sich nach der Einführung des NKF mit entsprechend ergänzenden Berichtspflichten der Verwaltung.

 

Frau Dyduch unterstrich die Notwendigkeit, sich mit der Thematik im Vollzug des Haushaltsplans auseinander zu setzen. Sie nahm Bezug auf den Finanzplan und die dort beschriebenen Investitionen. Mit dem Produkthaushalt habe man aber u.a. bereits Prioritäten in der Auswahl und Abfolge der Maßnahmen gesetzt. Zudem enthalte der Plan für den Verkehrsbereich bereits einige Kennzahlen. Ergänzende unterjährige Berichte der Verwaltung auf dieser Basis und in komprimierter Form, insbesondere im Hinblick auf nicht kalkulierbare und nicht planbare Entwicklungen erwarte auch ihre Fraktion. Das sei beispielsweise immer dann der Fall, wenn der Straßenzustand nach unerwartet strengen Wintern Handlungsbedarf auslöse. Einen so umfangreichen Bericht, wie ihn die CDU-Fraktion beantrage, benötige man nicht. Der Aufwand, der in der Verwaltung notwendigen Recherchen rechtfertige den Nutzen nicht. Deshalb werde der Antrag abgelehnt.

 

Diesem Statement schloss sich Herr Stahlhut an und wies ergänzend auf in der Verwaltung vorhandenes Datenmaterial aus der Straßenvermögenserfassung und -bewertung im Zusammenhang mit der Einführung des NKF hin. Er erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion aufgrund dessen einen Antrag auf Erstellung eines Straßenkatasters zurückgezogen habe.

 

Auch Herr Kühnapfel machte die Notwendigkeit weitergehender Informationen durch die Verwaltung deutlich. Er stimmte der Intention des Antrags, nicht aber dem geforderten Umfang zu, weil man nach seiner Einschätzung nur wesentliche, kommunalpolitisch entscheidungsrelevante Kennzahlen und komprimierte Berichte über aktuelle Entwicklungen benötige.

 

Herr Hasler erklärte, dass seine Fraktion mit Blick auf die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2007 ergänzendes Informationsmaterial zum Straßenvermögen insbesondere zum Sanierungsaufwand benötige und wünsche.

 

Herr Baudrexl zeigte grundsätzlich Verständnis für nachvollziehbare Informationsdefizite. Die nach der NKF Einführung völlig andere Form der Darstellung von Informationen im Produkthaushalt sei selbstverständlich noch gewöhnungsbedürftig. Die Forderung nach weitergehenden Erklärungen oder Berichten durch die Verwaltung sei deshalb durchaus berechtigt. Es sei unproblematisch, einen ergänzenden Bericht auf der Grundlage von vorhandenem Datenmaterial zu erstellen und vorzulegen. Er empfehle allerdings, den tatsächlichem Bedarf jeweils kritisch zu hinterfragen und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen immer zu berücksichtigen. So enthalte der Produkthaushalt unter dem Produkt 54.01.02 bereits interessante Kennzahlen zu den städtischen Verkehrsflächen wie “Straßengesamtlänge”, “Gesamtverkehrsfläche”, “Anzahl der Brücken” oder “Anzahl der Signalanlagen”. Der Teilfinanzplan enthalte dazu eine Auflistung der geplanten Maßnahmen. Hier habe der Rat bereits die grundlegende Entscheidung über notwendige Investitionen und Prioritäten getroffen. Über nicht vorhersehbare, nicht planbare Entwicklungen im Vollzug des Haushalts müsse jeweils berichtet werden. Weitere Informationen und Kennzahlen zum Straßenvermögen enthalte die Eröffnungsbilanz. Die Verkehrsanlagen einschließlich der Straßen seien bekanntlich erfasst, bewertet und nach Kamerabefahrung in 5 Zustandsklassen mit daraus resultierenden Restnutzungszeiten eingeteilt worden. U.a. nach den Richtlinien des Innenministeriums wird von einer durchschnittlichen Haltbarkeitsdauer von 40 Jahren ausgegangen. Eine Straße mit der Zustandsklasse 5 beispielsweise befindet sich in einem sehr schlechten Zustand mit einer Restnutzungsdauer von 0 bis 8 Jahren. Der Sanierungsaufwand sei damit jedoch noch nicht kalkuliert. Aus dem Anlagespiegel sei weiterhin ersichtlich, dass das Straßenvermögen mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2,5 % oder jahresbezogen derzeit rd. 5 Mio. Euro abgeschrieben werde.

Zusammenfassend sagte Herr Baudrexl zu, zeitnah die in den unterschiedlichen Datenquellen vorhandenen vielfältigen Informationen in einem Bericht zusammen zu fassen und zur Verfügung zu stellen.