Herr Eichner berichtete umfassend über das Restrukturierungskonzept des Unternehmens. Er stellte Inhalte vor, erläuterte die finanziellen Auswirkungen der Sparmaßnahmen, nahm zum aktuellen Stand des Konzeptes Stellung und skizzierte mögliche Entwicklungsperspektiven.

 

Er schilderte kurz die Historie. Das von der Geschäftsleitung ursprünglich vorgelegte Restrukturierungskonzept habe eine Zielvorgabe von jährlich 1,1 Mio. Euro an Einspareffekten beinhaltet. Dieses Sparziel sei zwischenzeitlich auf 1,5 Mio. Euro erhöht worden. Auf der Grundlage eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs sei dies einvernehmlich zwischen Betriebsleitung, Betriebsrat und Gesellschaftern vereinbart worden. Wesentliche Inhalte seien beispielsweise die Gründung der Fahrbetriebstochter, die Einführung des Spartentarifs und die Überprüfung des Overhead-Aufwands.

Herr Eichner erläuterte die einzelnen Positionen und beschrieb die finanziellen Auswirkungen (s. Anlage 1).

 

Pos. 1:   Insbesondere die Einführung des neuen Tarifvertrags führe zu einschneidenden, spürbaren Veränderungen mit Arbeitszeitverlängerungen und schlechteren Bedingungen in verschiedenen Produktionsbereichen. Rein rechnerisch habe jeder Beschäftigte auf durchschnittlich 1.500 Euro jährlich zu verzichten. Im Gegenzug sei mit dem Kreis ein neuer Unternehmensvertrag abgeschlossen worden, der bis zum Jahr 2009 Kündigungsschutz und Bestandssicherung garantiere.

Pos. 2:   Die Einsparungen im s.g. Overhead-Bereich des Betriebs seien insbesondere durch den Einsatz neuer EDV-Systeme erzielbar.

Pos. 3:   Hinsichtlich der Angebotsoptimierung habe man Umstiegszeiten verändert bzw. verkürzt, was letztlich zu einer wirtschaftlicheren Auslastung der Kapazitäten führe.

Pos. 4:   Eine Reduzierung im Bereich der technischen Dienste werde u.a. durch die Vermeidung von steigenden Kosten durch Mehrverkehre erreicht.

Pos. 5:   Schon eine Verringerung der Fehlzeiten der Beschäftigten um 1 % wirke sich mit einer Ersparnis von 75.000 Euro jährlich aus. Deshalb habe man gesundheitsfördernde Maßnahmen eingeleitet, um weitere Verbesserungen zu erzielen.

Pos. 6:   Die Umorganisation der Servicezentrale fahrtwind beziehe sich auf den personellen Bereich - Reduzierung auf 5 Mitarbeiter mit Kostenanteilen Kreis - und den EDV-Bereich – Fahrgastauskünfte -.

Pos. 7:   Durch die Aufgabe des SchnellBusses bzw. die Fahrzeugspezifikation mit Zulassung anderer Fahrzeuge werde die Auslastung des Fahrzeugsparks insgesamt verbessert.

Pos. 8:   Die Einführung der Schutzgebühr für die Fahrpläne habe zu einer geringeren Nachfrage geführt.

Pos. 9:   Die Kooperation mit der Stadt Hamm sei insoweit verändert, als dass bisher kostenfreie Fahrleistungen im Bereich der Stadt Hamm nur noch mit entsprechender Kostenbeteiligung durchgeführt werden.

Pos. 10: Auch der Einsatz der Freizeitkontrolleure soll neben dem kontrollierten Einstieg zu Einsparungen bei der Schwarzfahrerkontrolle führen.

Pos. 11: Die Zulassung der Außenwerbung auf den Bussen sei überprüft und gelockert worden, um Einnahmeverbesserungen zu erzielen.

Pos. 12: Der Betriebsrat habe sich im Bereich der Kosten für Fortbildungsmaßnahmen eine Selbstbeschränkung auferlegt.

Pos. 13: Als beispielhaft für diverse Einzelmaßnahmen nannte Herr Eichner die Aufgabe der Tarifinformation an den Haltestellen im Kreis Unna mit einem Spareffekt von 40.000 Euro und eine umlauforientiertere Fahrplangestaltung mit geringeren Pausenzeiten und insgesamt höherer Auslastung und Produktivität der Busse.

 

Bei der Umsetzung der Maßnahmen werde insbesondere auf Sozialverträglichkeit geachtet, aber auch Zwänge, die sich aus betriebstechnischen Abläufen ergeben, seien zu berücksichtigen.

Das erkläre u.a., warum sich nicht alle Maßnahmen sofort, sondern sukzessiv aufwandmindernd auswirkten.

 

Die betriebliche Fehlbetragsentwicklung erläuterte Herr Eichner anhand einer weiteren Folie ( s. Anlage 2). Er wies zusammenfassend darauf hin, dass bei einem Anstieg der Gesamtaufwendungen um 2 % die Erträge gleichzeitig um 4 % anwachsen müssten, um das Betriebsergebnis zumindest zu sichern. Davon sei leider nicht auszugehen. Auf der Ertragsseite stagnierten Landeszuwendungen (z.B. Schülerbeförderung), würden zurückgefahren bzw. drohten ganz wegzufallen.

Zugleich seien im Aufwandsbereich weitere Kostensteigerungen beispielsweise durch eine weitere Verteuerung des Dieselkraftstoffs zu erwarten. Zudem sei fraglich, wie sich das bislang noch relativ moderate Zinsniveau des Kreditmarktes künftig entwickele. Höhere Zinsaufwendungen könne man nicht unbedingt ausschließen.

Als Resultat bleibe deshalb festzustellen, dass die erfolgreiche Senkung der jahresbezogenen Aufwendungen durch Restrukturierungsmaßnahmen um bisher 600.000 Euro bzw. um 1 Mio. Euro bis zum Jahresende letztlich zu keiner nachhaltigen Ergebnisverbesserung führen.

Weitere Sparvorschläge, so Herr Eichner abschließend, würden derzeit erarbeitet. Kostenminderungen, die insbesondere durch Veränderungen der Angebotspalette wie z.B. die Einstellung von Linien erzielt werden könnten, unterlägen letztlich jedoch der politischen Entscheidung der Gesellschafter des Kreises Unna.

 

Anfragen und Aussprache

 

Herr Kissing wies auf die Rolle des Kreises und seiner Städte und Gemeinden als Besteller der Nahverkehrsleistungen hin und erkundigte sich mit Blick auf die anstehenden Beratungen der Nahverkehrsplanung auf beeinflussbare Faktoren und deren Bewertung durch die VKU.

 

Dazu stellte Herr Eichner fest, dass die Frage der Angebotsmenge und der Angebotsqualität des Nahverkehrs entscheidend sei. Die Geschäftsführung der VKU habe die Aufgabe, den Kreis als Aufgabenträger zu beraten. Diese beratenden Funktion werde man selbstverständlich wahrnehmen. Grundsätzlich müsse man bedenken, dass sich der Kreis in einer Brückenlage zwischen der Großstadt Dortmund mit einem eher luxuriösen Nahverkehrsangebot und den ländlich geprägten Bereichen des Münsterlandes mit restriktiven Nahverkehrsangeboten befände. Ein funktionales Nahverkehrsangebot aus dieser räumlichen Situation und vor dem Hintergrund wachsenden Kostendrucks zu gestalten, sei eine schwierige Gratwanderung. Für die anstehenden Beratungen jedenfalls werde die Geschäftsleitung dem Kreis alle notwendigen und entscheidungsrelevanten Zahlen wie z.B. Linienergebnisrechnungen zur Verfügung stellen.

 

Frau Dyduch erinnerte an den Ausgangspunkt für die heutige Information. Möglichkeiten der Minimierung oder zumindest der Stabilisierung des kommunalen Beitrags zur Verlustabdeckung der VKU seien wesentliches Thema der letzten Haushaltsplanberatungen gewesen. Die Zusammenhänge von Angebotsqualitäten und Kostendruck seien komplex, die Zielsetzungen “Angebot möglichst erhalten und Kosten minimieren” konkurrierend. Hinzu komme noch die angesprochene Brückenfunktion in einem Flächenkreis wie dem Kreis Unna. Vor diesem Hintergrund erwarte sie ein spannende Diskussion über die künftige Gestaltung des Nahverkehrs im Rahmen des anstehenden Planverfahrens.

 

Auf Anfrage von Herrn Nieme antwortete Herr Eichner, dass Gas als alternatives Antriebsmittel nicht wirtschaftlich eingesetzt werden könne. In der Regel komme Gas nur mit Subventionen der jeweiligen Stadtwerke zum Einsatz. Zudem sei der Betankungsvorgang aufwendiger.

 

Die Steigerung der Fahrgastakzeptanz der VKU-Angebote hielt Herr Hasler für einen nicht zu unterschätzenden Aspekt in der Debatte um Angebotsqualität und Kostensenkungen. Wichtige Bewertungskriterien seien Verlässlichkeit, Erreichbarkeit, Pünktlichkeit und Schnelligkeit durch Signalanlagenschaltungen für Busse oder die Haltestellensituation. Er fragte an, ob in Kamen diesbezüglich Verbesserungsbedarf bestehe, um Akzeptanzsteigerungen zu erreichen.

Er erkundigte sich nach den Ergebnissen der Einführung gestaffelter Schulanfangszeiten im Bereich der Stadt Kamen bzw. des Kreises.

 

Dazu versicherte Herr Eichner, dass in der Vergangenheit eine Vielzahl von infrastrukturellen Attraktivierungsmaßnahmen wie z.B. der Einsatz von Betriebsleitsystemen, die Installation von Ampelbeschleunigungsschaltungen oder die Markierung separater Busspuren innerhalb des Kreises Unna stets mit voller Unterstützung der kommunalpolitischen Entscheidungsträger realisiert worden seien. Wünschenswert sei eine verstärkte ordnungspolitische Begleitung und Unterstützung. Das Parken in den Busbuchten führe immer noch häufig zu Zeitverlusten. Aber auch diese Problematik sei bekannt. Darüber herrsche keine Meinungsverschiedenheit zwischen der VKU und den Kommunen.

Durch die Staffelung der Schulanfangszeiten habe der Schulbuseinsatz erfolgreich entzerrt werden können. Das sei ein Erfolg, den man allein ohne die Unterstützung der Verwaltungen und der Politik vor Ort mit den Schulen vermutlich nicht hätte erreichen können.

 

Herr Kühnapfel vertrat den Standpunkt, dass ein attraktives ÖPNV-Angebot als umweltfreundliche Alternative zum Individualverkehr unbedingt gesichert werden müsse. In den vergangenen Jahren sei trotz höherer Preise ein erfreulicher Anstieg der Fahrgastzahlen festzustellen. Er fragte an, ob weitere Attraktivierungen zur Steigerung der Fahrgastzahlen überlegt würden.

 

Herr Eichner wies auf die Einführung des FlashTickets als erfolgreichstes Angebot zur Fahrgastzahlensteigerung der letzten Jahre hin. Politisch werde immer wieder gefordert, die Fahrgäste durch Preisanhebungen stärker an den Kosten zu beteiligen. Dieser Forderung sei man gefolgt. Auch für 2007 seien erneut Fahrpreiserhöhungen geplant. Besonders spürbar sei dies bei der Koppelung der Tarife von Bahn und Bus geworden. Die Bahn drehe hier als absoluter Preistreiber weiterhin kräftig an der Preisschraube. Als Problem erweise sich die Verteuerung der Firmentickets. Hier befürchte man Rückgänge durch Abwanderungen.

 

Auf Anfrage von Herrn Grosch nach den Auswirkungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinien bemerkte Herr Eichner, dass man bereits seit mehr als 15 Jahren auf die angekündigten Verordnungen warte. Der aktuell vorliegende Entwurf, der nun auf den Weg gebracht werden solle, erschüttere die Verkehrsunternehmen nicht. Durch die ausdrückliche Zulassung von Inhousevergaben werde der Wettbewerb auf der Ebene des Fahrbetriebs angesiedelt. Das betreffe nicht die Konzessionierungsebene der Verkehrsunternehmen.

 

Herr Kloß bezog sich auf die Andeutung weiterer Sparmaßnahmen und bat Herrn Eichner zu erläutern, inwieweit Leistungseinschränkungen erforderlich seien, um Kostensenkungen für die Kommunen zu erreichen.

 

Herr Eichner erklärte, dass sich die Frage der Verlustabdeckung nicht allgemein beantworten ließe. Kalkuliert werden könne die Auswirkung konkreter Maßnahmen wie Einstellung der Sonntagsverkehre, Aufgabe des Nachttaxis, Verkürzung der täglichen Betriebszeiten, Linienstilllegungen u.a. zur Ausdünnung des Angebots.

 

Herr Kissing bat die Verwaltung, für künftig anstehende Beratungen über Angebote und Leistungen der Nahverkehrsplanung diese betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Linienerfolgspläne für den Bereich Kamen zur Verfügung zu stellen. Unter dieser Zielsetzung sei auch der Antrag der CDU-Fraktion zur Deckelung der Verlustabdeckung auf 580.0000 Euro zu verstehen und weiter zu diskutieren.

 

Herr Baudrexl erinnerte an die bisherigen Beratungen. Die Verwaltung habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Unternehmen bei betrieblichen Kosteneinsparungen Grenzen erreiche. Wer weitere Einsparungen erzielen wolle, müsse auf der Ebene der Angebote und Leistungen diskutieren. Insofern könne von einer kostenorientierten Beratungsqualität im anstehenden Nahverkehrsplanverfahren sicher ausgegangen werden. Wie in der letzten Ratssitzung bereits erläutert, sei eine Kostendeckelung der Verlustabdeckung für Kamen, wie die CDU-Fraktion es fordere, sehr problematisch. Er warnte davor, den zwischen dem Kreis und den beteiligten Städten und Gemeinden vereinbarten sehr gerechten Verteilmodus des Verlustausgleichs in diesem Zusammenhang zur Disposition zu stellen. Er empfehle, den Vorschlag des Herrn Eichner aufzugreifen und auf der Basis betrieblicher Leistungskennzahlen die Planung der Angebotspalette detailliert zu beraten.

 

Herr Kissing verdeutlichte erneut seine Überzeugung, mit dem Antrag zur Deckelung der Verlustabdeckung ein wirksames politisches Signal gesetzt zu haben. Das habe zu einer intensiveren politischen Diskussion und schärferem Problembewusstsein geführt.

 

Herr Brüggemann bat, in der politischen Debatte um die aktuelle Entwicklung des Nahverkehrs und den wachsenden Kostendruck auf kommunale Haushalte auch die Wirkungen der Rückführung der Landesförderung nicht ganz auszublenden.

 

Die Notwendigkeit der anstehenden nahverkehrspolitischen Diskussion betonte Herr Lipinski. Eine Deckelung des Verlustausgleichs sei im Übrigen nicht das relevante Thema. Die zentrale Herausforderung sei die Gestaltung eines attraktiven, nutzerorientierten und räumlich ausgewogenen Leistungsangebots innerhalb des Stadtgebietes von Kamen, das zugleich dem Anspruch an Kostenverträglichkeit bzw. -minimierung gerecht werde. Das müsse intensiv auf der Basis des Nahverkehrsplanentwurfs beraten werden. Zu bedenken sei auch, dass zu starke Angebotsbeschränkungen zu unerwünschten Akzeptanzverlusten und hohen Einbrüchen bei den Fahrgastzahlen führen könnten.

 

Diese Bedenken, dass Qualitäts- und Leistungsbeschränkungen kontraproduktiv wirken könnten, teilte Herr Grosch.

 

Herr Hasler entgegnete, in den anstehenden Beratungen müsse man sich nicht von der Frage leiten lassen, was man sich leisten wolle, sondern vielmehr, was man sich noch leisten könne. Dass geringere Zuschüsse vom Land und den beteiligten Kommunen zu geringeren betriebliche Erträgen führten und letztlich zu verringerten Angeboten, sei unstreitig.

 

Die Dringlichkeit des Beratungs- und Handlungsbedarf hob Herr Kloß hervor.

 

Die Argumente zur Verlustabdeckung aufgreifend bat Herr Eichner, die Abhängigkeiten und Verflechtungen innerhalb des Netzverbund zwischen Kamen und den Nachbarstädten, insbesondere Unna und Lünen, zu bedenken. Die Stadt Kamen als Anteilseigner mit ca. 8 % könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern sei ein Partner innerhalb des Solidarsystems. Das gelte auch für das Finanzierungssystem. Den Verlustausgleich finanziere der Kreis zu 50 % über die Kreisumlage. Die verbleibenden 50 % würden nach einem Betriebsleistungsschlüssel auf die Kommunen verteilt. Unter diesem Aspekt könne er nur davor warnen, den Verlustausgleichsmodus durch eine isolierte Entscheidung zur Deckelung der eigenen Aufwendungen insgesamt in Frage zu stellen.

 

Auch Herr Stahlhut hielt die Diskussion über eine Umlagenbegrenzung für unbedacht. Die Förderung des ÖPNV sei klare politische Zielvorgabe der Verkehrsentwicklungsplanung seit vielen Jahren. Die VKU habe sich stets als verlässlicher Partner erwiesen und einen enormen Beitrag zu einem attraktiven Nahverkehrsangebot geleistet. Als Beispiele führte er die Anschaffung von Niederflurbussen oder das Angebot der Anrufsammeltaxen an.

Er hielt im Übrigen weitere Fahrgastzuwächse vor dem Hintergrund weiterer Energiekostensteigerungen im Individualverkehr für nicht ausgeschlossen.

 

Herr Bürgermeister Hupe honorierte abschließend die erfolgreiche Entwicklung der VKU und besonders die Leistungen und Anstrengungen zur Restrukturierung. Zusammenfassend stellte er fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion nicht wörtlich gemeint, sondern als Signal zu verstehen sei. Die komplizierten Verflechtungen im Netzverbund seien noch einmal deutlich dargelegt worden. Träger des ÖPNV sei der Kreis Unna. Die Stadt habe keine Entscheidungskompetenz und könne keine rechtlich bindende Beschlusslage herbeiführen.

 

Die Anregung des Herrn Kissing, die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien des Unternehmens zu beauftragen, gegen jede weitere Kostensteigerungen zu entscheiden, hielt Herr Bürgermeister Hupe als symbolischen Hinweis für nicht hilfreich. Außerdem vertrete Herr Baudrexl im Aufsichtsrat der VKU die Interessen der Stadt sehr engagiert.

 

Herr Bürgermeister Hupe bedankte sich bei Herrn Eichner für seinen informativen Bericht und seine offene Gesprächsbereitschaft.

 

Herr Eichner verließ den Sitzungsraum und nahm am Fortgang der Sitzung nicht mehr teil.