Herr Brüggemann äußerte vorab die Bereitschaft der Stadt Kamen zu einer Verlängerung der Vereinbarung von 4 - 5 Jahren.

 

Herr Ritter stimmte mit Herrn Brüggemann überein, sich in Gesprächen auf Augenhöhe zu befinden und könnte sich vorstellen, diese Kooperationsvereinbarung auch über den Zeit­raum von 4 - 5 Jahren fortzuführen. Nur für gravierende Veränderungen der derzeitigen Situation bestehe die Notwendigkeit einer einseitigen Option der Kündigung. Es sei aber derzeit nicht absehbar, davon Gebrauch machen zu müssen.

 

Herr Nieme stellte die Frage, ob eine solche Kooperation nur mit der Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve bestünde oder ob es dies auch in anderen Stadtteilen gäbe.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass dies in Heeren-Werve ein Spezifikum sei.

 

Herr Ritter ergänzte, dass die kirchliche Jugendarbeit in Heeren-Werve eine eigene Tradition habe. Am Anfang der Zusammenarbeit vor rund drei Jahren sei die Arbeit größtenteils auf zwei Schienen nebeneinander hergelaufen. Es sei nötig, die offene und kirchliche Jugendarbeit mehr aufeinander zu beziehen. An einigen Stellen gelänge dies bereits. Durch die Gebäudestruktur und die dadurch entstehende Konzentration der Jugendarbeit in dem voll ausgelasteten Haus entstünden außerdem Synergieeffekte.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.