Herr Peske stellte fest, dass das KICK in erster Linie auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die Stärkung der Steuerungs­verantwortung des Jugendamtes, die Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Betonung des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe zielt. Dies soll beispielsweise durch die Eindämmung der Selbstbeschaffung von Leistungen geschehen. Der Verwaltungsaufwand soll durch die Festsetzung der Kosten­beiträge über gestaffelte Pauschal­beträge nach Einkommensgruppen reduziert werden. Zusätzlich sollen weitere Regelungen zum Ausbau der Tagesbetreuung geschaffen werden.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich zum einen über Erfahrungen über die “Eindämmung der Selbstbeschaffung von Leistungen” in Kamen und zum anderen über die Auswirkungen der Kostenbeiträge nach Pauschalbeträgen.

 

Zur ersten Frage führte Herr Peske aus, dass z.B. die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII nach dem kreisweit höchsten Aufkommen auf etwa 5 - 6 Fälle zurückgegangen sei. Eltern beantragten die Kosten­übernahme für diese beschafften Leistungen, welche deutlich teurer waren als die eigenen Leistungen.

Zur zweiten Frage stellte Herr Peske eine Vereinfachung in der Bearbeitung in Aussicht. Wesentliche Einnahmesteigerungen seien allerdings fraglich.

 

Herr Klanke befürchtete, dass hohe Pauschalbeiträge abschreckend seien könnten.

 

Herr Peske bejahte dieses und verwies dabei auf mögliche Ermäßigungen, bei denen allerdings ein strenger Maßstab anzuwenden sei.

 

Frau Scharrenbach stellte entgegen, dass die ambulante Hilfe vorrangig wäre. Die Eltern könnten somit dazu beitragen, eine kostenintensive Unterbringung zu vermeiden.