19.1       Mitteilungen der Verwaltung

keine

 

 

19.2       Anfragen an die Verwaltung

 

19.2.1    Auf aktuelle Presseberichte über Zusammenarbeitsprobleme bei der ARGE Bezug nehmend, erkundigte sich Herr Hasler nach dem Sachstand.

Herr Brüggemann wies auf die bestehende Vertragslage zur Einführung der ARGE und Abwicklung des operativen Geschäfts zwischen Bundesagentur und dem Kreis bzw. den Kommunen hin und auf die zur Jahresmitte durch die Bundesregierung vorgenommene Änderung mit dem primären Ziel, die Umsetzungsverantwortung entweder den Kommunen, wenn sie es wünschen, zu übertragen oder der Bundes­agentur. Eine gemeinsame Führungsverantwortung sei danach nicht mehr ziel­führend. Zu differenzieren sei zwischen der Gewährleistungsverantwortung und der Umsetzungsverantwortung. Genau daran werde momentan gearbeitet. Die Linie, die diskutiert werde, sehe vor, die Gewährleistungsverantwortung bei der BA zu belassen und die Umsetzungsverantwortung vom Kreis zu übernehmen. In mehr­fachen Beratungen der Sozialdezernenten und der Bürgermeister habe man sich einmütig auf das Ziel verständigt, die Aufgaben so in die Verortung zu bringen, dass jede kreisangehörige Gemeinde in ihrem Haus das leiste, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort brauchen. Insofern sei dieses Ziel in die weiteren Verhandlungen mit der Agentur einzutragen. Dabei scheint es offensichtlich Umsetzungsschwierig­keiten zu geben. In der Sozialdezernentenkonferenz am 16.01. solle nun ein ent­sprechender Verfahrensvorschlag endgültig besprochen werden. Er hoffe, dass man tatsächlich unter dem Gesichtspunkt des ganzheitlichen Ansatzes künftig vor Ort in die Umsetzungsverantwortung für die Leistungsgewährung und das sozialintegrative sowie das vermittlungsorientierte Fallmanagement eintreten könne. Nach den bis­herigen Erfahrungen werde nur diese Lösung für funktionsfähig gehalten. Der verab­redete Verfahrensvorschlag werde alsbald den Gremien, dem Familien- und Sozial­ausschuss bzw. dem Hauptausschuss, berichtet, da vertragliche Vereinbarungen letztendlich ohnehin beteiligungspflichtig seien.


19.2.2    Herr Lipinski ging auf die folgenschweren Unfälle auf der Lünener Straße in den vergangen Tagen ein und fragte an, ob die Verwaltung Maßnahmen vorsehen wolle, die ein sicheres Queren der Fahrbahn für Fußgänger ermögliche.

Herr Brüggemann machte deutlich, dass die Lünener Straße bekanntlich ein sehr stark frequentiertes Verkehrsband mit überregionaler Bedeutung ist. Zuständiger Baulastträger sei der Landesbetrieb Straßen NRW im Rahmen der Auftragsver­waltung des Bundes. An wiederholte Beratungen in den zuständigen Gremien anknüpfend erinnerte er an die Einrichtung der Querungshilfe in Höhe der Spar­kasse, Einmündung Weddinghofer Straße, und eine Anforderungsampel für Fuß­gänger, die im Zuge der Bebauung des Wohnquartiers Sesekeaue errichtet worden sei. Im weiteren Verlauf der Straße und der südlichen Wohnbebauung sei bisher von den Verantwortlichen keine geeignete Möglichkeit für eine Querungshilfe, die dann auch ausreichend gebündelt genutzt werde, gesehen worden. Die nach den entsprechenden Richtlinien erforderlichen Werte seien nach Rücksprache auch mit der Polizei nicht erfüllt. Man bleibe aber mit den Beteiligten in einem ständigen Dialog über die Verkehrssituation.

Auf die Zusatzfrage von Herr Kaminski antwortete Herr Brüggemann, dass die örtliche Polizei selbstverständlich im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten und unter dem Eindruck der Unfallereignisse auch in den Abend- und Nachtstunden Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Lünener Straße vornehme.

Zu der ergänzenden Frage von Herrn Nieme teilte er mit, dass die Straße Verkehre in Richtung Innenstadt führe, aber auch die überregionalen Verkehrsbänder der Autobahnen und Bundesstraßen verbinde.