Sitzung: 15.12.2005 Rat der Stadt Kamen
19.1 Mitteilungen der Verwaltung
keine
19.2 Anfragen an die Verwaltung
19.2.1 Auf aktuelle
Presseberichte über Zusammenarbeitsprobleme bei der ARGE Bezug nehmend,
erkundigte sich Herr Hasler nach dem Sachstand.
Herr Brüggemann wies auf die bestehende Vertragslage zur Einführung der
ARGE und Abwicklung des operativen Geschäfts zwischen Bundesagentur und dem Kreis
bzw. den Kommunen hin und auf die zur Jahresmitte durch die Bundesregierung
vorgenommene Änderung mit dem primären Ziel, die Umsetzungsverantwortung
entweder den Kommunen, wenn sie es wünschen, zu übertragen oder der Bundesagentur.
Eine gemeinsame Führungsverantwortung sei danach nicht mehr zielführend. Zu
differenzieren sei zwischen der Gewährleistungsverantwortung und der
Umsetzungsverantwortung. Genau daran werde momentan gearbeitet. Die Linie, die
diskutiert werde, sehe vor, die Gewährleistungsverantwortung bei der BA zu
belassen und die Umsetzungsverantwortung vom Kreis zu übernehmen. In mehrfachen
Beratungen der Sozialdezernenten und der Bürgermeister habe man sich einmütig
auf das Ziel verständigt, die Aufgaben so in die Verortung zu bringen, dass
jede kreisangehörige Gemeinde in ihrem Haus das leiste, was die Bürgerinnen und
Bürger vor Ort brauchen. Insofern sei dieses Ziel in die weiteren Verhandlungen
mit der Agentur einzutragen. Dabei scheint es offensichtlich
Umsetzungsschwierigkeiten zu geben. In der Sozialdezernentenkonferenz am
16.01. solle nun ein entsprechender Verfahrensvorschlag endgültig besprochen
werden. Er hoffe, dass man tatsächlich unter dem Gesichtspunkt des
ganzheitlichen Ansatzes künftig vor Ort in die Umsetzungsverantwortung für die
Leistungsgewährung und das sozialintegrative sowie das vermittlungsorientierte
Fallmanagement eintreten könne. Nach den bisherigen Erfahrungen werde nur
diese Lösung für funktionsfähig gehalten. Der verabredete Verfahrensvorschlag
werde alsbald den Gremien, dem Familien- und Sozialausschuss bzw. dem
Hauptausschuss, berichtet, da vertragliche Vereinbarungen letztendlich ohnehin
beteiligungspflichtig seien.
19.2.2 Herr Lipinski ging auf die
folgenschweren Unfälle auf der Lünener Straße in den vergangen Tagen ein und
fragte an, ob die Verwaltung Maßnahmen vorsehen wolle, die ein sicheres Queren
der Fahrbahn für Fußgänger ermögliche.
Herr Brüggemann machte deutlich, dass die Lünener Straße bekanntlich ein
sehr stark frequentiertes Verkehrsband mit überregionaler Bedeutung ist.
Zuständiger Baulastträger sei der Landesbetrieb Straßen NRW im Rahmen der
Auftragsverwaltung des Bundes. An wiederholte Beratungen in den zuständigen
Gremien anknüpfend erinnerte er an die Einrichtung der Querungshilfe in Höhe
der Sparkasse, Einmündung Weddinghofer Straße, und eine Anforderungsampel für
Fußgänger, die im Zuge der Bebauung des Wohnquartiers Sesekeaue errichtet
worden sei. Im weiteren Verlauf der Straße und der südlichen Wohnbebauung sei
bisher von den Verantwortlichen keine geeignete Möglichkeit für eine
Querungshilfe, die dann auch ausreichend gebündelt genutzt werde, gesehen
worden. Die nach den entsprechenden Richtlinien erforderlichen Werte seien nach
Rücksprache auch mit der Polizei nicht erfüllt. Man bleibe aber mit den
Beteiligten in einem ständigen Dialog über die Verkehrssituation.
Auf die Zusatzfrage von Herr Kaminski antwortete Herr Brüggemann,
dass die örtliche Polizei selbstverständlich im Rahmen ihrer personellen
Kapazitäten und unter dem Eindruck der Unfallereignisse auch in den Abend- und
Nachtstunden Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Lünener Straße vornehme.
Zu der ergänzenden Frage von Herrn Nieme teilte er mit, dass die Straße
Verkehre in Richtung Innenstadt führe, aber auch die überregionalen
Verkehrsbänder der Autobahnen und Bundesstraßen verbinde.