Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Bei dem Produkt 54.01.01, Investitionsmaßnahme 0195 “BÜ Beseitigung Roggenkamp / Mühlenstraße einschl. Umbau der Königstraße in Kamen-Methler” wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.083,42 Euro genehmigt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen