Herr Hartlieb vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna stellte dem Gremium die Hintergründe der Entstehung des Zentrum für Patientenberatung vor.

 

Bei der 3. Kreisgesundheitskonferenz am 30.07.2003 wurde vereinbart, ein Experten­gremium im Sinne eines Sachverständigenrates einzuberufen, dessen Hauptaufgabe die fachliche Beurteilung medizinischer Versorgungsbereiche in bevölkerungsmedizinischen, klinischen und ambulanten Sektoren sein soll.

 

Durch die fachliche Begleitung des Gremiums können Entscheidungshilfen für die Gesund­heitskonferenz bei der Erarbeitung von einvernehmlichen Handlungsempfehlungen gegeben werden.

 

Dabei wurden folgende Professionen für die Zusammensetzung dieses Gremiums empfohlen: die Bevölkerungsmedizin, die klinische Medizin, die ambulante Medizin, die Zahnmedizin, Apotheker, Krankenkassen, gesundheitliche Selbsthilfe und die Gesund­heitswissenschaft/Epidemio­logie.

 

Die Geschäftsstelle der Kreisgesundheitskonferenz wurde ermächtigt, diesen Sach­verständigenrat namentlich zu benennen und einzuberufen. Die erste Einberufung erfolgte am 16.12.2003.

 

Anhand des der Niederschrift beigefügten Zeitplanes stellte Herr Hartlieb den zeitlichen Rahmen der Entwicklung der Patientenberatung vor.

 

Eckpunkte der Vereinbarungen sind die Benennung der Partner und Mitglieder, der Grund­satz der Selbsthilfe auf Augenhöhe, verbindliche Kooperationsstrukturen, transparente und leicht verständliche Informationen und eine patientenorientierte Öffentlichkeitsarbeit.

 

Es sollen keine parallelen Versorgungsstrukturen geschaffen werden. Über die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Partnern und Mitgliedern entscheidet der Sachverständigenrat.

 

Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen Beitrag zu leisten. Dieser Beitrag kann in Form von Sprechstunden (z.B. die Vermittlung von Erfahrungswissen durch Selbsthilfegruppen), Vorträgen zu aktuell relevanten Themen, Aktionstagen, Öffentlichkeitsarbeit in Form von Gesprächskreisen oder Plakaten erfolgen.

 

Die Partner sollen anhand eines Selbstinspektionsbogen die Kriterien für die Beratungs- und Informationsqualität (BIQ) prüfen. Insbesondere ist darauf zu achten, ob die Ziele, Inhalte und Grenzen des Angebotes benannt werden, dem Bürger gegenüber verdeutlicht wird, wer die Beratung vornimmt und was konkret die Einrichtung bzw. Institution für Aufgaben hat, ob das Angebot niederschwellig und leicht verständlich ist und ob der Datenschutz und die Vertraulichkeit gewährleistet wird.

 

Seit September 2005 sind Beitrittserklärungen von Kooperationspartner im Umlauf. Aktuell wird zurzeit ein Halbjahresprogramm erstellt und eine Patientenbefragung vorbereitet. Am 21.01.2006 ist die Eröffnung im Gesundheitshaus Unna mit Präsentationen der Mitglieder und Partner vorgesehen.

 

Frau van Lück fragte an, warum die Heilberufe in den bisherigen Ausführungen nicht benannt worden sind.

 

Herr Hartlieb führte hierzu aus, dass in dieser Startphase bisher noch nicht alle möglichen Partner und Mitglieder vertreten sein konnten. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich als Partner zu melden. Voraussetzung sei jedoch die Verpflichtung, einen ent­sprechenden Beitrag - z.B. in Form eines Vortrages etc. - zu leisten.