Herr Thielmann erläuterte, dass in der Zeit von Oktober 2004 – September 2005 115 Per­sonen auf 53 Stellen beschäftigt waren. Die Zusammensetzungsstruktur dieser Stellen erläuterte er anhand der beigefügten Folien.

 

Bisher wurden diese Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Freiwilligkeit durchgeführt, wodurch eine minimale Fehlquote und eine hohe Motivation der Beschäftigen zu verzeichnen ist. Oft reicht die Qualifikation der eingesetzten Personen nur für Einfacharbeitsplätze und bei ca. 90 % der Personen wird pädagogische Unterstützung benötigt. Die Hoffnung der teilnehmenden Personen auf Anschlussperspektiven kann leider oft nicht erfüllt werden.

 

Zu den Integrationsergebnissen führte Herr Thielmann an, dass von den 70 bisher ausge­schiedenen Personen 9 in den 1. Arbeitsmarkt und 12 in den 2. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten.

 

Diese Vermittlungszahlen sollen jetzt verdoppelt werden, da die ARGE Kreis Unna aktuell Qualifizierungsmaßnahmen aufgelegt hat und diese den Jugendlichen angeboten werden, die sich in Arbeitsgelegenheiten bewährt haben.

 

Hervorzuheben ist, dass die Kooperation mit den jeweiligen Einsatzstellen und die Anwesen­heitsquote bisher sehr positiv ist. Die weitere Entwicklung bleibt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsgelegenheiten jetzt auch als Prüfung der Vermittelbarkeit eingesetzt werden – abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass hier ein negativer Trend einsetzen wird.

 

Die Akzeptanz von Arbeitsgelegenheiten ist im Bereich der Jugendlichen nicht so gut wie im Bereich der ‚Erwachsenen‘. Hier zeigt sich, dass 1-€-Jobs eigentlich keine Lösung für den Personenkreis der Jugendlichen darstellt.

 

 

Herr Plümpe fragte nach der inhaltlichen Richtigkeit eines Berichtes von Antenne Unna, in dem eine Gebäudereinigungsfirma angab, einen Auftrag verloren zu haben, da die Werk­statt Unna diesen mit gemeinnützigen Kräften durchgeführt habe.

 

Herr Thielmann erläuterte hierauf, dass eine derartige Wettbewerbsverdrängung nicht möglich sei. Die Durchführung derartiger Maßnahmen würden einer nachhaltigen Prüfung und Bewilligung durch den Beirat im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit unterzogen und fänden außerhalb des allgemeinen Wettbewerbs statt.

 

Frau Müller führte aus, dass im Bereich der Jugendlichen das Durchhalten von Arbeits­gelegenheiten ein Problem darstelle, da die Jugendlichen in den Arbeitsgelegenheiten keine Perspektive sehen. Bei erwachsenen Maßnahmeteilnehmern besteht im Gegensatz dazu schon eine gewisse Zufriedenheit, überhaupt wieder eine Beschäftigung zu haben.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die Jugendlichen in Empfang zu nehmen, da sie oft nicht mehr wissen, wohin ihre Zukunft gehen soll bzw. kann.

 

Herr Thielmann bekräftigte dies und führte aus, dass es Informationsveranstaltungen für Jugendliche gibt, Erstgespräche geführt werden und dann geprüft wird, ob ein Angebot gemacht werden sollte. Hier ist die Unterstützung der Jugendlichen wichtiger als die Sanktionierung.

 

Herr Kloß merkte an, dass die Maßnahmen zeitlich zu kurz gefasst sind und dies daher aus seiner Sicht keinen Sinn macht.

 

Herr Thielmann machte deutlich, dass seiner Ansicht nach die Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche nicht das richtige Instrument sei. Hier sind eher berufsvorbereitende Maß­nahmen mit einem Abschluss – z.B. Erreichen eines Schulabschlusses – sinnvoll.