Herr Steffen stellte dem Ausschuss anhand der beigefügten Folien die Entwicklung im Bereich des SGB II – Hartz IV vor.

 

Insbesondere wies er darauf hin, dass entgegen der geplanten Fallzahl im Kreis Unna von ca. 15.000 Fällen mit KdU-Anteil derzeit ein Ist-Bestand von 18.000 Fällen vorhanden ist.

 

Im Bereich der Stadt Kamen ist mit einem Gesamtfallbestand von 1.823 Fällen geplant worden, der derzeitige Ist-Bestand beträgt 2.118 Fälle im September 2005.

 

Im Vergleich hierzu ist die Kostenentwicklung im Bereich der Kosten der Unterkunft jedoch nicht im selben Verhältnis angestiegen, da die tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Fall im Vergleich zu den geplanten Kosten je Fall geringer ausgefallen sind.

 

Dies hat seine Ursache in der Falltrennung bei volljährigen Kindern in einer Familie. Hier ist dann jeweils nur ein kopfteiliger Mietanteil zu berücksichtigen, der nicht so hoch ausfällt, wie die kalkulierte Miete für eine Einzelperson in der eigenen Wohnung.

 

Herr Steffen führte aus, das die Finanzierung der Unterkunftskosten in Höhe von ca. 70 Millionen € durch die Kreisumlage und einen derzeitig 29,1 %igen Kostenanteil des Bundes erfolgt. Hier steht die Gefahr, dass sich der Bund aus diesem Kostenanteil zurück­ziehen will.

 

Herr Brüggemann berichtete, dass der Städte- und Gemeindebund und die kommunalen Vertreter verhindern wollen, dass von der zugesagten Kostenbeteiligung von 29,1 % an den Kosten der Unterkunft abgerückt wird.

 

Es ist eventuell mit der Erhöhung der Kreisumlage aufgrund der durch die Energiepreis­erhöhung entstehenden Kostensteigerung im Bereich der KdU-Kosten auf ca. 6 Millionen Euro monatlich zu rechnen.

 

Der Kreistag wird Überlegungen anstellen müssen, wie diese Kostensteigerung auf die Kommunen umgelegt werden.

 

In seinem Bericht über die tägliche Arbeit im Fachbereich Unterstützungsleistungen wies Herr Steffen darauf hin, dass die Zahl der eingelegten Widersprüche inzwischen stark rückläufig ist, was insbesondere auch daraus resultiert, dass inzwischen Rechtsprechungen zu einigen Punkten vorliegen und hierdurch Streitpunkte beseitigt worden sind. Beispielhaft benannte Herr Steffen hier die Anrechnung der Eigenheimzulage bzw. Steuererstattungen.

 

Bezüglich der eingesetzten BA-Software machte Herr Brüggemann mit Blick auf die Sozialraumkonferenz noch einmal deutlich, dass hieraus immer noch keine Zahlen, Fakten und Daten geliefert werden können.

 

Frau Müller bat um Aufklärung bezüglich der in der Presse verbreiteten Hinweise auf falsche Berechnungen durch das Programm.

 

Herr Steffen erläuterte, dass das Programm grundsätzlich richtig rechne, die Bescheide jedoch für den Betroffenen oft nicht nachvollziehbar sind und daher oft der Erläuterung. bedürfen.

 

Frau Hartig schlug vor, eine andere Software einzusetzen bzw. die eingesetzte Software zu überarbeiten.

 

Herr Steffen machte deutlich, dass es zurzeit eine vertragliche Bindung an das eingesetzte Programm gebe, hier aber durch die ARGE bereits andere Programme geprüft würden. So wurden schon Informationsveranstaltungen bei der Firma Prosoz und der Firma Lämmerzahl besucht, um die dort angebotene Software zu begutachten.

 

Herr Brüggemann relativierte die Aussage dahingehend, dass Bescheide von Verwaltungen oft nicht verständlich sind, so ist es z.B. oft recht schwierig, die eigenen Steuerbescheide zu verstehen. Die Agentur sei jedoch bemüht, die eingesetzte Software zu verbessern.