Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2006 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2005 - 2009.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hermani stellte die wichtigsten Eckpunkte des Wirtschaftsplanes 2006 der Stadtent­wässerung Kamen mit Hilfe einer Präsentation dar.

Er erklärte, dass in 2006 mit Erträgen in Höhe von rd. 10,6 Mio. Euro und mit Aufwendungen in Höhe von rd. 10,1 Mio. Euro zu rechnen sei und analysierte die wichtigsten Ertrags- und Kostenblöcke in Abweichung zum vorjährigen Erfolgsplan. Die Steigerung der Lippever­bandsumlage sei mit einer Erhöhung um 0,5 % moderat ausgefallen, die sonstigen betrieb­lichen Aufwendungen würden sich durch nicht kontinuierlich jährliche, sondern punktuell anfallende Aufwendungen für die Fortschreibung diverser Kataster in 2006 erhöhen.

 

Für das Geschäftsjahr 2006 prognostizierte er einen Gewinn in Höhe von rd. 498 TEUR.

Im Vermögensplan seien Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12,2 Mio. Euro zu erwarten. Gegenüber dem Vorjahr sei mit einer niedrigeren Investitionsquote kalkuliert worden.

 

Weitere detaillierte Informationen zum Wirtschaftsplan und zur Kalkulation 2006 aus der Präsentation im Rahmen der Werksausschusssitzung sind den als Anlage beigefügten Grafiken zu entnehmen.

 

Herr Kissing regte an, die Grundlagen für die Berechnung der Belastungen der Musterhaus­halte zu standardisieren, um eine Vergleichbarkeit umliegender Städte und Gemeinden zu erreichen.

Außerdem sei seiner Ansicht nach in der Vergangenheit zu wenig investiert worden. Er hoffe für die Zukunft auf eine höhere Investitionstätigkeit.

Der bewusst einkalkulierte Gebührenverzicht würde tendenziell von seiner Fraktion mitge­tragen und werde als Ausgleich für den erhöhten kalkulatorischen Zinssatz gegenüber dem Nominalzins gesehen.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass eine Alternativdarstellung grundsätzlich möglich wäre. Er schlug jedoch keinen Wechsel auf andere Verbrauchsmengen vor, da die zugrunde gelegten Mengen für Kamen repräsentativ und realistisch seien und eine Vergleichbarkeit mit zurück­liegenden Perioden möglich wäre.

 

Herr Hermani ergänzte, das die Zahlen mit dem Fachbereich Innerer Service/Steuern und Gebühren der Stadt Kamen abgestimmt worden seien.

 

Zur Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen in der Gebührenkalkulation erklärte Herr Baudrexl, dass der Eigenbetrieb durch die Differenz von kalkulatorischen Zinsen und Effektivzinsen legitimiert sei, Gewinne zu erzielen. Diese grundsätzliche Philosophie solle auch beibehalten werden. Die Anrechnung von Gewinnen in der Kalkulation solle in der Zukunft nicht zu einem Automatismus führen, sondern man müsse jedes Jahr aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen neu entscheiden, ob dies möglich wäre.

 

Herr Eckardt stimmte der flexiblen Vorgehensweise zu.

 

Herr Kühnapfel fragte, ob sich Einsparungen beim Wasserverbrauch abzeichnen würden.

 

Herr Hermani antwortete, dass die Verbräuche relativ konstant seien.

 

Herr Nieme fragte nach den in Ansatz gebrachten Katasterkosten und speziell nach dem Begriff “Höhenbolzenkataster”.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass eine Investition ratierlich über die Jahre in Form der Abschrei­bung in den Erfolgsplan einfließen würde. Nach einem Urteil des VG Gelsenkirchen sei dies auch bei Katastern möglich. Der Eigenbetrieb werde die Katasterkosten jedoch nach einem Urteil des OVG Münster im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand behandeln.

 

Zu dem Begriff “Höhenbolzenkataster” erklärte Herr Jungmann, dass die letzte Fortschrei­bung vor 10 Jahren erfolgt sei und man dringend aktuelle Daten für die Kanalplanung bräuchte.

 

Herr Schneider fragte nach dem Unterschied zwischen Abschreibung nach KAG und HGB.

 

Herr Hermani erklärte, das die AfA nach KAG die Kalkulation und die AfA nach HGB den Erfolgsplan belasten würde, die Berechnungsmethoden beider AfA-Varianten seien unter­schiedlich.

 

Herr Kühnapfel stellte fest, dass sich insbesonders im technischen Bereich keine Verän­derung in der Stellenübersicht 2006 ergeben habe und fragte, ob die Durchführung der geplanten Investitionen im Jahre 2006 mit dem vorhandenen Personal möglich sei.

 

Herr Baudrexl antwortete, dass die Durchführung der Investitionen von einem “Mix” an Gründen abhängig sei. Im Hinblick auf die Belastungen des Personals müsse man das nächste Jahr sorgfältig beobachten.

 

Herr Fleißig erklärte, dass das Anhörungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungs­gesetz NRW (LPVG NRW) rechtzeitig eingeleitet worden sei. Die Stellenübersicht sei geprägt von der Veränderung durch das neue Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD) und insbesondere von der Überleitung des Personals in die neuen Entgeltgruppen. Der Personal­rat habe den vorgelegten Entwurf der Stellenübersicht des Eigenbetriebes Stadtentwässe­rung für das Jahr 2006 ohne Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Abschließend fragte Herr Kissing nach einigen Maßnahmen des Vermögensplans, zu denen Herr Jungmann wie folgt Stellung nahm:

 

Er führte aus, dass man beim Pumpwerk 3M die Hydraulik überprüfen wolle. In der Garten­stadt Seseke Aue sei die Abdichtung an einem Teich defekt und es sei geplant, die Anlage zurück zu bauen. Die Maßnahme Weststraße sei der Arbeitstitel für die komplette Innen­stadtsanierung und hinter der Maßnahme Rathausplatz 5 verberge sich die Erneuerung der Außenanlagen der Alten Villa.