Sitzung: 27.09.2005 Planungs- und Umweltausschuss
Herr Kissing bemerkte vorab, dass sich zwischenzeitlich durch die Änderung der Bestimmungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Bezug auf die Lärmminderungsplanung eine neue Rechtssituation ergeben habe. Er bat um die Darstellung der Sichtweise der Verwaltung und Beantwortung der einzelnen Punkte des Antrages der CDU-Fraktion.
Herr Liedtke erläuterte, dass die Verwaltung seit 2002 die Aufstellung eines Lärmminderungsplanes für Kamen verfolgt. Der Planungs- und Umweltausschuss hatte aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion in der Sitzung am 18.06.2002 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, einen Lärmminderungsplan - vorbehaltlich einer 80 %-Förderung - zu erstellen. Nach Angebotseinholung und Vorbereitung wurde eine entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 47 BImSchG bei der Bezirksregierung gestellt. Bisher wurden vom Ministerium keine Mittel zur Verfügung gestellt. Die generelle Förderung der Kommunen auf der Grundlage der alten Regelung des § 47 BImSchG wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Grund hierfür ist die neue Rechtslage. Am 30.06.2005 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie in Kraft getreten. Damit wurde § 47 a BImSchG (Lärmminderungspläne) aufgehoben und durch die Neuregelungen § 47 a bis § 47 f ersetzt. In Kürze sind Veränderungen bei der Erarbeitung von Lärmminderungsplänen zu erwarten. Darüber hinaus steht noch eine landesrechtliche Regelung hinsichtlich der Zuständigen aus, so dass auch in diesem Bereich Änderungen erwartet werden können. Ziel der Lärmminderungsplanung ist es, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen werden und wie sich die Zuständigkeiten verteilen, ist noch abzuwarten.
Zu den weiteren Punkten gab er nachfolgende Informationen:
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Lärmschutz im Bereich der Bundesautobahnen
Vor den Sommerferien hat der Bürgermeister der Stadt Kamen die Vertreter der
Bürgerinitiative, den Kreis Unna und den Lippeverband zu einem gemeinsamen
Gesprächstermin eingeladen. Der Kreis wird in Kooperation mit dem Lippeverband
den Lärmschutzwall errichten. Die Federführung liegt beim Kreis Unna. Derzeit
werden im Rahmen des Autobahnausbaus noch Fragen der Grundstücksverfügbarkeit
geklärt. Die Realisierungschance wird als gut bewertet. Die Stadt Kamen sieht
sich als Motor und Koordinator. Kosten für die Umsetzung werden auf die Stadt
Kamen voraussichtlich nicht zukommen.
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Lärmsanierung an der Eisenbahntrasse
Dortmund-Kamen-Hamm
Das Sonderprogramm Lärmschutz an bestehenden Schienenstrecken geht auf die
Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück. Im Jahre 1999 gab es eine erste
Dringlichkeitsliste mit 109 Maßnahmen. Diese Liste wurde 2001 und 2002 auf
über 900 Maßnahmen fortgeschrieben. Derzeit sind 632 Maßnahmen in Planung, 114
Maßnahmen im Bau und 75 Maßnahmen abgeschlossen. Im Februar 2005 wurden weitere
Maßnahmen in einer Prioritätenliste (insgesamt 2.000 Abschnitte)
zusammengestellt, darunter auch drei Abschnitte in Kamen. Die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgt mit vom Bund bereitgestellten Fördermitteln. Zunächst werden
die Maßnahmen der ersten Liste abgearbeitet. Derzeit schätzt die Bahn, dass
hierfür noch ein Zeitraum von 5 Jahren benötigt wird. Danach erfolgt die
Abarbeitung der Maßnahmen der neuen Liste nach ihrer Priorität. In dieser
Prioritätenliste sind die Lärmschutzmaßnahmen auf Kamener Gebiet mit dem
Rang 11 beziffert. Sofern die Förderung bestehen bleibt, könnte die
Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Kamen innerhalb des nächsten Jahrzehnts
erfolgen.
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Lärmminderungen durch betriebliche Maßnahmen der
DB AG
Auslöser der Problematik ist die DB. Von dort sind Maßnahmen zur Lärmminderung
zu erarbeiten und betriebsinterne Lösungen zu finden.
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Lärmbelastungen durch den Flughafen Dortmund
Die Verwaltung hat keine Möglichkeit der Einflussnahme. Hier wäre
es Aufgabe der Lärmminderungsplanung, diese Problematik aufzugreifen.