Herr Kissing bemerkte vorab, dass sich zwischenzeitlich durch die Änderung der Bestim­mungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Bezug auf die Lärmminderungs­planung eine neue Rechtssituation ergeben habe. Er bat um die Darstellung der Sichtweise der Verwaltung und Beantwortung der einzelnen Punkte des Antrages der CDU-Fraktion.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Verwaltung seit 2002 die Aufstellung eines Lärmminde­rungsplanes für Kamen verfolgt. Der Planungs- und Umweltausschuss hatte aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion in der Sitzung am 18.06.2002 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, einen Lärmminderungsplan - vorbehaltlich einer 80 %-Förderung - zu erstellen. Nach Angebotseinholung und Vorbereitung wurde eine entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 47 BImSchG bei der Bezirksregierung gestellt. Bisher wurden vom Ministerium keine Mittel zur Verfügung gestellt. Die generelle Förderung der Kommunen auf der Grundlage der alten Regelung des § 47 BImSchG wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Grund hierfür ist die neue Rechtslage. Am 30.06.2005 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungs­lärm-Richtlinie in Kraft getreten. Damit wurde § 47 a BImSchG (Lärmminderungspläne) auf­gehoben und durch die Neuregelungen § 47 a bis § 47 f ersetzt. In Kürze sind Verände­rungen bei der Erarbeitung von Lärmminderungsplänen zu erwarten. Darüber hinaus steht noch eine landesrechtliche Regelung hinsichtlich der Zuständigen aus, so dass auch in diesem Bereich Änderungen erwartet werden können. Ziel der Lärmminderungsplanung ist es, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzu­legen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhin­dern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Wie die Regelungen im Einzelnen aussehen werden und wie sich die Zuständigkeiten verteilen, ist noch abzuwarten.

 

Zu den weiteren Punkten gab er nachfolgende Informationen:

 

·         Lärmschutz im Bereich der Bundesautobahnen
Vor den Sommerferien hat der Bürgermeister der Stadt Kamen die Vertreter der Bürger­initiative, den Kreis Unna und den Lippeverband zu einem gemeinsamen Gesprächs­termin eingeladen. Der Kreis wird in Kooperation mit dem Lippeverband den Lärmschutz­wall errichten. Die Federführung liegt beim Kreis Unna. Derzeit werden im Rahmen des Autobahnausbaus noch Fragen der Grundstücksverfügbarkeit geklärt. Die Realisierungs­chance wird als gut bewertet. Die Stadt Kamen sieht sich als Motor und Koordinator. Kosten für die Umsetzung werden auf die Stadt Kamen voraussichtlich nicht zukommen.

·         Lärmsanierung an der Eisenbahntrasse Dortmund-Kamen-Hamm
Das Sonderprogramm Lärmschutz an bestehenden Schienenstrecken geht auf die Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück. Im Jahre 1999 gab es eine erste Dringlichkeits­liste mit 109 Maßnahmen. Diese Liste wurde 2001 und 2002 auf über 900 Maßnahmen fortgeschrieben. Derzeit sind 632 Maßnahmen in Planung, 114 Maßnahmen im Bau und 75 Maßnahmen abgeschlossen. Im Februar 2005 wurden weitere Maßnahmen in einer Prioritätenliste (insgesamt 2.000 Abschnitte) zusammengestellt, darunter auch drei Abschnitte in Kamen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit vom Bund bereit­gestellten Fördermitteln. Zunächst werden die Maßnahmen der ersten Liste abgearbeitet. Derzeit schätzt die Bahn, dass hierfür noch ein Zeitraum von 5 Jahren benötigt wird. Danach erfolgt die Abarbeitung der Maßnahmen der neuen Liste nach ihrer Priorität. In dieser Prioritätenliste sind die Lärmschutzmaßnahmen auf Kamener Gebiet mit dem Rang 11 beziffert. Sofern die Förderung bestehen bleibt, könnte die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Kamen innerhalb des nächsten Jahrzehnts erfolgen.

·         Lärmminderungen durch betriebliche Maßnahmen der DB AG
Auslöser der Problematik ist die DB. Von dort sind Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten und betriebsinterne Lösungen zu finden.

·         Lärmbelastungen durch den Flughafen Dortmund
Die Verwaltung hat keine Möglichkeit der Einflussnahme. Hier wäre es Aufgabe der Lärmminderungsplanung, diese Problematik aufzugreifen.