Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung” gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

  2. Für den Planbereich werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Fest­setzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Ka-HW aufgehoben.

  3. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nieme erläuterten Herr Liedtke und Herr Baudrexl das mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes in Kombination mit einer Gestaltungssatzung verbun­dene Ziel der Sicherung der städtebaulichen Strukturen und Schaffung von Planungs­sicherheit für die zukünftigen Erwerber.