Sitzung: 27.09.2005 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 111/2005
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
- Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße /
THS-Siedlung” gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen
Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem
beigefügten Lageplan ersichtlich).
- Für
den Planbereich werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 1 Ka-HW aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Baudrexl erläuterte die Beschlussvorlage.
Auf Nachfrage von Herrn Nieme erläuterten Herr Liedtke und Herr Baudrexl das mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes in Kombination mit einer Gestaltungssatzung verbundene Ziel der Sicherung der städtebaulichen Strukturen und Schaffung von Planungssicherheit für die zukünftigen Erwerber.