Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Jungmann Grundlagen, Vorgehensweise und Kosten im Rahmen der Kanalnetzuntersuchungen.

 

Die Gesetzeslage schreibe das “Ob und Wie” des Handels eindeutig vor. Schäden am Kanalnetz entstünden überwiegend durch Einspülungen, falsch angeschlossene Haus­anschlüsse, Wurzeleinwüchse und Brüche der Kanalrohre. Bisher sei das Kanalnetz Kamen-Süd bereits auf einer Länge von 18,4 Kilometern untersucht worden. Die entsprechende Ausschreibung für den Bereich der Innenstadt laufe derzeit, anschließend erfolgen dann die Ausschreibungen für Kamen-Methler und Kamen-Heeren.

 

Herr Schneider erkundigte sich, ob die gewonnenen Erkenntnisse zu einer Änderung des Kanalbewertungssystems und damit auch zu einer Änderung des Vermögens führen würden.

 

Dies wurde von Herrn Baudrexl bejaht und von Herrn Jungmann bestätigt.

 

Herr Baumann fragte nach der Standzeit eines Kanalrohres nach erfolgter Inliner-Auskleidung.

 

Diese liege bei ca. 15 - 20 Jahren, antwortete Herr Jungmann.

 

Herr Müller bat um Auskunft, mit welchem Erfassungszeitraum für das gesamte Kanalnetz des Stadtgebiets gerechnet werde und welcher Umsetzungszeitraum sich daran anschließe.

 

Herr Jungmann erläuterte, die Erfassung des Kanalnetzes werde im Jahr 2006 komplett abgeschlossen sein. Die Umsetzungskapazitäten lägen pro Jahr bei etwa 18 km.

 

Herr Nieme erkundigte sich, wann eine Schadensbehebung offen und wann unterirdisch durchgeführt werde. Insbesondere gehe es ihm um die Art der Schadensbehebung im Bereich der Ebertallee.

 

Herr Jungmann legte dar, dass eine Schadensbehebung immer dann unterirdisch durch­geführt werde, wenn z.B. der Zustand der Straßenanlage noch gut sei. Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme erfolge die Kanalschadensbehebung, wenn sinnvoll, in der Regel in offener Bauweise.

 

Herr Kissing fragte, ob auf der Grundlage des Aufwandes für die Maßnahme Kamen-Süd in Höhe von 2,3 Mio. € von einem Gesamtaufwand für das Kamener Stadtgebiet in Höhe von 20 - 25 Mio. € ausgegangen werden müsse.

 

Herr Jungmann teilte mit, die Maßnahme Kamen-Süd sei als a-typisch anzusehen, da in Kamen-Süd im Gegensatz zu anderen Gebieten in den vergangenen Jahrzehnten weder Reparaturen durchgeführt noch Neuinvestitionen getätigt wurden. Daher könne auf der Grundlage der dort entstandenen Kosten keine Prognose für künftige Kosten in anderen Stadtgebieten gestellt werden.

 

Herr Henning erkundigte sich, in welchem Zeitraum Schäden der Schadensklasse 1 und 2 zu beheben seien.

 

Diese müssten sofort behoben werden, sagte Herr Jungmann.

 

Herr Kloß erkundigte sich, wer die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliere und auf welche Weise dies erfolge.

 

Die erstellten Unterlagen und Nachweise über erfolgte Kanaluntersuchungen und Schadens­behebungen müssten vorgehalten und auf Verlangen dem Regierungspräsidenten und der Wasserbehörde vorgelegt werden, erklärte Herr Jungmann.