Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Gewährung eines Darlehens an die Hellmig-Kranken­haus Kamen gGmbH beim Produkt 41.01.01 eine außerplanmäßige Auszahlung bis zu 650.000,-- Euro zu leisten.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Bezugnehmend auf die Vorlage hob Herr Bürgermeister Hupe hervor, dass die Mittel zur Liquiditätssicherung des Betriebs erforderlich sind. Die Stadt profitiere als Darlehensnehmer von deutlich günstigeren Konditionen als die gGmbH des Krankenhauses erhalten hätte.

Falls zur Liquiditätsabsicherung in 2005 noch zusätzliche Finanzmittel gebraucht werden sollten, was gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden könne, werde man in gleicher Weise verfahren.