Herr Hasler erklärte, dass die CDU-Fraktion die dargestellten Betriebsergebnisse der gebührenrechnenden Einrichtungen begrüße. Dies führe auch künftig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu Gebührenstabilität.

 

Auf die Anfrage des Herrn Hasler zu den Kosten der Aus- und Fortbildung im Bereich des Rettungsdienstes erläuterte Herr Brüggemann, das gesetzlich vorgeschriebene Fortbil­dungssoll in diesem Bereich von 30 Stunden jährlich sei erfüllt worden. Das speziell für die Zivildienstleistenden eingeplante Kontingent von rund 11.000 Euro sei insofern nicht ausge­schöpft worden, als man nach Abwägung zwischen der kurzen Dauer des Zivildienstes, der zeitintensiven Ausbildung an der Rettungsschule mit 520 Stunden und den Kosten-/Nutzen­vergleiche im operativen Geschäft auf den Einsatz von Zivildienstleistenden verzichtet habe.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.