Die Übernahme der Anteile der konfessionellen Träger begründete Herr Brüggemann mit der angespannten wirtschaftlichen Lage der kirchlichen Träger. Die Vereinbarung mit den Trägern sei zunächst auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werde, sollten sich die wirtschaft­lichen Voraussetzungen verändern, eine Revisionsklausel formuliert.

Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene geht Herr Brüggemann von einer teilweisen Refinanzierung der kommunalen Zuschüsse durch eine Landesförde­rung aus.

 

Herr Ritter machte deutlich, dass Kamen eine der ersten Kommunen im Kreis sei, die mit den beiden Kirchen eine entsprechende Vereinbarung getroffen habe. In Kamen sei wie immer zwischen Trägern und Kommune fair verhandelt worden.

Herr Ritter machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass NRW das einzige Bundesland sei, das Kirchen nicht als “arme Träger” anerkennt. In diesem Zusammenhang sollen ab September Gespräche zwischen Trägern und Landesregierung beginnen.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.