Herr Hupe gab einen Überblick über die weitere Vorgehensweise zur Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes östliches Ruhrgebiet. An der Fortschreibung werden sich 19 Kommunen unter der Federführung der Stadt Hamm beteiligen. Die Städte Witten und Datteln prüfen zur Zeit eine Beteiligung.

Der Fortschreibungsbedarf werde u.a. gesehen, so Herr Hupe, weil mit anhaltenden Wand­lungsprozessen, z.B. für die Innenstädte als Einzelhandelsstandort, überlegt werden müsse, wie die Attraktivität der Citys erhalten werden könne. Ferner stelle sich die Frage, wie der anhaltende Nachfragedruck nach Standorten und Flächen im Bereich der Nahversorgung und der damit verbundene Flächenwachstum so gelenkt werden könne, dass die Kaufkraft­verflechtung mit den Nachbargemeinden nicht zu Gefährdungen zentraler Bereiche führe. Außerdem könne zur räumlichen und quantitativen Entwicklung in der Region der Gedanke des interkommunalen Sondergebietes entwickelt werden. Darüber hinaus sei eine Fort­schreibung der Bevölkerungs- und der Kaufkraftentwicklung für die Prognosezeiträume 2010 und 2015 erforderlich.

Herr Hupe berichtete, dass mit der Fortschreibung die BBE Unternehmensberatung GmbH in Köln beauftragt werden solle. Vom Gutachter werde eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Monaten veranschlagt. Mitte 2006 könne das Gutachten vorliegen.

Die aktuelle Fassung solle dann auch in die Diskussion über das Kamener Einzelhandels­konzept einfließen.

 

Herr Hasler fragte an, ob mit der Diskussion über das Kamener Einzelhandelskonzept dann 8 Monate gewartet werden solle.

 

Herr Hupe verneinte dies. Die planungsrechtliche Seite und die Standortbewertung solle jetzt erfolgen. Die Kriteriendebatte könne dann später geführt werden. Das sei deshalb not­wendig, weil sich je nach Betrachtung unterschiedliche Bewertungen ergeben könnten. So könnten sich Nachbarstädte in ihrem Angebot auch ergänzen.

 

Frau Scharrenbach meinte, über Kriterien spreche man, bevor man ein Gutachten in Auftrag gebe. Darüber hinaus erkundigte sie sich über die Kosten.

 

Herr Hupe führte aus, dass nach heutigem Stand Kosten in Höhe von rd. 1.100,-- € entstehen.

Im übrigen, so Herr Hupe, gebe man einem Gutachter, bevor man ihn beauftrage, Ziele vor. Bei den inhaltlichen Kriterien sei der Gutachter frei.

 

Herr Kissing erinnerte, dass Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes eine Konsensbil­dung in der Region sei. Er stellte die Frage, ob Tendenzen erkennbar seien, das Ziel aufzu­weichen.

 

Herr Hupe antwortete, dass dies nicht der Fall sei. Als bestes Beispiel nannte er den Umzug von IKEA.