Herr Steffen wies darauf hin, dass die Zahlen der HilfeempfängerInnen der letzten Jahren eine stetige Abnahme der Anzahl der LeistungsempfängerInnen zeigt. Im Jahre 2004 stieg die Anzahl erstmalig wieder an. Dies ist insbesondere durch die allgemeine wirtschaftliche Lage zu erklären.

 

Bei der Altersstruktur der HilfeempfängerInnen ist deutlich zu erkennen, dass der Anteil von Kindern sehr erheblich ist. Liegt der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Gesamtbevölke­rung bei ca. 4,5, ist der Anteil bei den leistungsbeziehenden Kindern an der Gesamtkinder­zahl der Kommune erheblich größer.

 

Herr Kloß fragte an, ob man bei der Zahl der Alleinerziehenden feststellen kann, wie sich die Zahl hier auf die geschiedenen/getrenntlebenden bzw. unverheiratete Frauen aufteilt.

 

Herr Steffen erläuterte, dass diesbezüglich keine Auswertungen erfolgt sind. Eine derartige Unterscheidung sei aber auch nicht aussagekräftig, da die Zahl der nichtehelichen Lebens­gemeinschaften mit Kindern ansteigt und auch hier Trennungen erfolgen, die von einer derartigen Auswertung nicht erfasst würden.

 

Bei der Dauer des Sozialhilfebezuges führte Herr Steffen aus, dass hier in den letzten Jahren Bemühungen angestellt wurden - auch durch den Bereich der Hilfe zur Arbeit - die Verweildauer in der Sozialhilfe abzukürzen.

 

Die Auswertung der Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Zahl der Hilfeempfän­gerInnen, die weniger als ein Jahr im Bezug waren, angestiegen ist. Die Zahl der Personen, die länger als 5 Jahre in der Sozialhilfe verblieben sind, konnte verringert werden. Es gab jedoch eine deutliche Erhöhung der Zahl der LeistungsempfängerInnen, die eine Verweil­dauer von 3 – 5 Jahren hatten.

 

Bezüglich der Zusammensetzung der Ausgaben fragte Frau Hartig, ob sich durch die Versicherung der HilfeempfängerInnen nach § 264 SGB V die Kosten verringern konnten.

 

Herr Steffen sagte hierzu, dass die freiwillige Versicherung nicht unbedingt günstiger ist. Durch eine Aufnahme der Personen in eine freiwillige Versicherung ist jedoch gewährleistet, dass auch diese PatientInnen in das Budget der Ärzte aufgenommen werden und nur die dort maßgeblichen Leistungen abgerechnet werden können.

 

Im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen (UVG) steigt die Zahl der Fälle stetig an. Dies ist insbesondere durch die hohe Zahl der Trennungen/Scheidungen und der sinkenden Leistungsfähigkeit der Väter zu erklären. Die Leistungen nach dem UVG sind nicht vom Einkommen des alleinerziehenden Elterteil abhängig, so dass diese Leistungen auch durchaus in einigen Fällen an gut verdienende Mütter gezahlt wird.

 

Bezüglich der Einnahmen soll versucht werden, hier eine Steigerung zu erreichen. Dies hängt jedoch zwingend auch von der Anzahl der überhaupt leistungsfähigen Väter ab.

 

Herr Eisenhardt fragte an, ob man hierzu einen prozentualen Anteil beziffern kann.

 

Herr Steffen führte aus, dass keine konkreten Zahlen vorliegen, er jedoch von einer geschätzten Zahl von bis zu 35 % ausginge.

 

Die Entwicklung bei den Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zeigt, dass hier eine stetige Abnahme der LeistungsempfängerInnen erfolgt.

 

Die Anfrage von Herrn Weber, ob in der genannten Zahl auch die Kosovo-Albaner enthalten sind, bejahte Herr Steffen.

 

Im Vergleich zu der gesunkenen Zahl der LeistungsbezieherInnen sind die Kosten im Jahre 2004 sogar angestiegen. Dies erklärt sich dadurch, dass hier im Jahre 2004 in einem Fall sehr hohe Krankenhilfekosten angefallen sind.

 

Die den Ausgaben gegenüberstehenden Einnahmen sind gesunken, da sich die Einnahmen aufgrund der Kopfpauschale natürlich nur nach den Fallzahlen richtet. Dadurch sind die Nettoausgaben für das Jahr 2004 enorm gestiegen.