Herr Brüggemann stellte klar, aus welchen Gründen in Kamen zu der Beteiligung der Stadt an den Nettoaufwendungen der Delegation nach dem SGB XII eine Mitteilungsvorlage erfolgt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass für die beabsichtigte Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Kreis Unna zu der vorge­nannten Beteiligung in anderen Städten und Gemeinden eine Beschlussvorlage erforderlich ist.

 

Bei dem Abschluss der Vereinbarung zur Beteiligung handelt es sich für Kamen um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung und somit ist lediglich eine Mitteilungsvorlage erforderlich, da die Kosten für die Beteiligung an den Nettoaufwendungen für dieses Jahr bereits in dem Produkthaushalt des Jahres 2005 eingebracht und auf diesem Wege das parlamentarische Genehmigungsverfahren durchgeführt worden ist.

 

Die weitere Beteiligung an den Nettoaufwendungen in der selben Höhe wie in den Vorjahren ist aus verwaltungsökonomischer Sicht sinnvoll, da ansonsten ein erheblicher Verwaltungs­aufwand und Personalbedarf für die Aufteilung von Zahlungseingängen notwendig wäre. Zahlungseingänge erfolgen zu großen Anteilen auch auf Sozialleistungen der Vorjahre und wären dann nach den jeweils maßgeblichen Beteiligungen an den Kosten aufzuteilen.

 

Zudem würde eine geringere Beteiligung oder sogar der Verzicht auf eine Beteiligung im Gegenzug die Kreisumlage erhöhen, so dass kein finanzieller Vorteil daraus resultieren würde.