Herr Brüggemann verwies auf die letzte Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 01.03.2005, in der die Verwaltung angekündigt hatte, die gesamte Verkehrsentwicklung im Bereich der südlichen Mühlenstraße, Königstraße und des Kreisverkehrs Königstraße/ Westicker Straße zu untersuchen und dem Straßenverkehrsausschuss die Ergebnisse vorzustellen.

Die Verwaltung habe nun die Überprüfungen abgeschlossen.

 

Eingehend auf die in der letzten Sitzung von Herrn Kissing vorgebrachte Anregung, im Kreuzungsbereich Westicker Straße/Mühlenstraße einen Kreisverkehr anzulegen, verwies er auf die Prioritätenliste über die Anlegung von Kreisverkehren aus dem Jahre 2002, in der ein entsprechender Kreisverkehr nicht vorgesehen ist. Mit Blick darauf, dass in anderen Bereichen der Bau von Kreisverkehren sinnvoller sei, müssten aus finanziellen Aspekten aller Straßenbaulastträger Prioritäten gesetzt werden.

 

Überdies würde der Kraftfahrzeugführer auf der Westicker Straße direkt von einem Kreis­verkehr in den anderen fahren.

 

Ferner würden künftig nicht mehr wie bisher die starken Verkehrsmengen über die Westicker Straße / Mühlenstraße in Nord-Süd-Richtung und umgekehrt fließen.

Wichtiger wäre beispielsweise die Errichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Robert-Koch-Straße/Einsteinstraße/Lortzingstraße/ Lindenallee. Dort sei eine höhere Ver­kehrsbelastung vorhanden und zunehmend zu erwarten. Aber auch zu diesem Kreuzungs­bereich könne keine Aussage getroffen werden, wann ein Kreisverkehr errichtet werde.

 

Auf die südliche Mühlenstraße eingehend teilte er mit, dass Überlegungen, nach Übergabe der Straßenbaulast an die Stadt Kamen die südliche Mühlenstraße als Sackgasse herzu­richten, mit Blick auf die Anliegerinteressen zu verwerfen seien.

 

So sei es den Anliegern nicht zuzumuten, aus Fahrtrichtung Germaniastraße kommend größere Umwege zu fahren. Ebenfalls könne aufgrund der Funktion als Wohnsammelstraße keine Tempo 30-Zone ausgeschildert werden. Dies würde einen Präzedenzfall schaffen, den es mit Blick auf weitere Anträge auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Wohnsammel­straßen mit Verbindungscharakter auszuschließen gelte.

 

Herr Fuhrmann bemerkte zu der Vorlage, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der Westicker Straße wohl von der Mehrzahl der Kraftfahrzeugführer nicht akzeptiert werde, da die Straße sehr breit ausgebaut, mit Seitenstreifen versehen und gut einsehbar sei.

 

Herr Brüggemann erwiderte hierzu, dass die Kreisverwaltung Unna als Straßenbaulast­träger möglicherweise den Wunsch auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h mit der von Herrn Fuhrmann genannten Begründung ablehne.

 

Da die Verwaltung allerdings mit Blick auf den querenden Freizeitverkehr (Radfahrer/ Fußgänger) bzgl. der von der Westicker Straße abzweigenden Wirtschaftswege Bürger­interessen vertreten müsse, werde die Verwaltung einen entsprechenden Antrag an den Kreis Unna stellen.

 

Anschließend verwies er darauf, dass bei der von der Verwaltung angedachten Regelung zukünftig nur noch zwei Geschwindigkeiten - Tempo 50 und Tempo 70 - auf der Westicker Straße vorgegeben würden. Dies sei für die Kraftfahrzeugführer überschaubarer.

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Geschwindigkeitsvorgaben auf der Heerener Straße, wo unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben zu Irritation führten.

Die Verwaltung werde abwarten, welche Stellungnahmen die Kreispolizeibehörde sowie der Straßenbaulastträger zu der Planung abgeben werden.

 

Herr Stahlhut konnte den Aussagen von Herrn Fuhrmann zustimmen. Er gab jedoch zu bedenken, dass eine Geschwindigkeitsvorgabe von 50 km/h bzw. 70 km/h für die Kraftfahr­zeugführer einsehbar und mit Rücksicht auf den von Herrn Brüggemann genannten Frei­zeitverkehr auch durchaus nachvollziehbar sei.

Von einer Abbindung der südlichen Mühlenstraße von der Westicker Straße würde die SPD-Fraktion ebenfalls abraten, da die Anwohner dann große Umwege fahren müssten, was zu Unmut und zu höheren Emissionen führen würde.

Anschließend richtete er an Herrn Brüggemann die Frage, in welcher Zeitschiene mit der Fertigstellung des Kreisverkehres auf der Westicker Straße/Einmündung Königstraße gerechnet werden könne.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass der Kreisverkehr aller Wahrscheinlichkeit nach Ende September / Anfang Oktober 2005 fertiggestellt werde.

Der Kreisverkehr werde in halbseitiger Bauweise errichtet, was dazu führe, dass der Durch­gangsverkehr mittels einer halbseitigen Sperrung - geregelt durch eine Baustellenlicht­zeichenanlage - durch die Baumaßnahme geführt werde. Da die Westicker Straße eine nicht so große Verkehrsbelastung wie der Kreuzungspunkt in Heeren-Werve vorweise, würden hier keine Schwierigkeiten in der Verkehrsführung erwartet.

Mit dem Bau des Trogbauwerkes unterhalb der Bahnlinie am Roggenkamp werde nach Stand der augenblicklich Planung aller Wahrscheinlichkeit nach im Frühjahr 2006 begonnen.

Nach Fertigstellung werde das Trogbauwerk nur dem Rad- bzw. dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

 

Der Vorschlag von Herrn Kloß, den Bereich Schimmelstraße / Königstraße in der Unterfüh­rung mit einer durchgezogenen Linie zu versehen, werde dem Straßenbaulastträger vorge­tragen.

 

Ansonsten wurde die Ausführungen in der Mitteilungsvorlage von den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses begrüßt.