Frau Dr. Weber schilderte ihre Erfahrungen in der Chirurgie des Hellmig-Krankenhauses mit den Opfern von häuslicher Gewalt. Sie informierte, dass häusliche Gewalt keine Einzelhand­lung ist, sondern Teil eines Misshandlungssystems mit z. T. schwerwiegenden gesundheit­lichen Folgen körperlicher, psychosomatischer und psychischer Art. Festzustellen sei immer wieder, dass den betroffenen Frauen die Erklärungsnotwendigkeit über die vorhandenen Verletzungen sehr schwer falle. Viele Opfer verleugnen den Unfallhergang, wobei für die Ärztinnen und Ärzte in der Regel schnell deutlich werde, dass die vorhandenen Verletzungen mit der Schilderung des Unfalles nicht übereinstimmen können. Hier helfe, wenn überhaupt, nur eine sehr behutsame Ansprache der Frauen. Auf keinen Fall sei es hilfreich die Frauen unter Druck zu setzen und zu bedrängen. Erschwerend komme dazu, dass oftmals auch der misshandelnde Partner bei der Behandlung anwesend sei, was die Situation für ein ver­trauensvolles Gespräch unmöglich mache. Um den Frauen trotzdem neben der medizi­nischen Hilfe weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen zu können, liegen auf der Damentoilette die Flyer des Runden Tisches aus. Die Damentoilette ist während der Behandlung der einzige Ort, wo die Frauen allein hingehen und eine Karte unbemerkt einstecken können. Der Flyer hat die Größe einer Scheckkarte und informiert über Unter­stützungsangebote im Kreis Unna. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Frauen hierüber nur selten informiert seien. Wöchentlich werden in der Regel 10 dieser Flyer mitgenommen.

Zu den Verletzungen der Frauen könne sie sagen, dass sie während ihrer Tätigkeit im Kamener Krankenhaus bei Opfern von häuslicher Gewalt bis auf Schussverletzungen alles habe behandeln müssen. Die Verletzungen reichen von Schnittwunden über ausgeschla­gene Zähne, Wunden von Tritten bis hin zu Brandverletzungen und Knochenbrüchen.

 

Auf Nachfrage erklärte Frau Dr. Weber, dass sie bei einem Verdacht auf körperlicher Miss­handlung aufgrund der Schweigepflicht keine Möglichkeit habe, ihre Vermutung weiterzu­geben. Die Schweigepflicht werde erst bei Lebensgefahr aufgehoben. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abschließend wies sie daraufhin, dass im Hellmig-Krankenhaus am 30.11.2005 eine ärztliche Fortbildung mit dem Titel “Diagnose Häusliche Gewalt” stattfinden werde.