Beschluss:

 

Mit den Pächtern von landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen wird bei Neuver­trägen und Vertragsänderungen in die Pachtverträge ein Passus aufgenommen, in dem der Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf diesen Flächen ausgeschlossen wird. Darüber hinaus werden bei bestehenden Pachtverträgen die Pächter angeschrieben, eine solche Erklärung auf freiwilliger Basis abzugeben.


Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Kühnapfel gab eine ausführliche Erläuterung zum vorliegenden Antrag. Seine Fraktion sieht mit dem vorgeschlagenen Handeln der Kommune die Möglichkeit, eine Signalwirkung gegen den Einsatz von gentechnisch manipuliertem Saatgut zu erzielen.

 

Es schloss sich eine Diskussion zur Thematik an.

 

Während Herr Eckardt für die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag unterstützte, hielt Herr Nieme eine solche Reglementierung der Landwirte für überflüssig.

 

Auch seitens der CDU-Fraktion wurde eine solche Regelung abgelehnt. Herr Kissing plädierte dafür, an Stelle einer derartigen Reglementierung eine Kennzeichnungspflicht auch in Bezug auf die Genmanipulation für Lebensmittel einzuführen.

 

Im Anschluss an die Diskussion formulierte Herr Lipinski den nachfolgenden Beschluss und bat um Abstimmung.