Sitzung: 14.06.2005 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 072/2005
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der zurzeit gültigen Fassung:
Es erklärte sich kein
Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW die Veränderungssperre Nr. 10 a für den räumlichen Geltungsbereich
Gemarkung Westick, Flur 7, Flurstück 568,
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me “Ringstraße” gemäß beigefügtem Entwurf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die Erfordernisse für den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre Nr. 10 a im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me “Ringstraße”.
Herr Kloß erkundigte sich, ob es Interessenten für das betreffende Grundstück gebe.
Herr Dornblüth gab an, dass seit längerer Zeit lediglich eine mündliche Anfrage vorliege.