Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NR (i.d.F.d.B. vom 17.07.1994, zuletzt geändert am 16.11.2004):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der vor dem 20. Juli 2004 gültigen Fassung:

 

1.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen ent­sprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Ka “Volkermann´s Hof” gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141 in der vor dem 20. Juli 2004 gültigen Fassung) als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nieme zur durch den ehemaligen Teich belasteten Fläche erklärte Herr Liedtke, dass diese ca. 300 qm große Fläche sich im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche befände.