Beschlussempfehlung:

 

1.       Die Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen und der Rat nehmen zur Kenntnis, dass aktuell über die vorgetragenen und beschlossenen Maßnahmen (Um- und Erweite­rungsbauten im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, insbesondere an der Eichendorffschule und Diesterwegschule, Raumanpassung und -optimierung der Real­schule, Um- und Erweiterungsbau der Hauptschule) aus Nutzungsansprüchen keine baulichen Maßnahmen erfolgen.

Die innerhalb der Gebäude vorzunehmenden punktuellen baulichen Unterhaltungen und Fachraumausgestaltungen bleiben davon unbeschadet und sind zu den jeweiligen Haushaltsjahren unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzen einzutragen.

2.       Sämtliche Schulstandorte bleiben zunächst unverändert bestehen;
Restrukturierungsmaßnahmen an einzelnen Schulstandorten sind mit Erkenntnissen aus der Entwicklung der heutigen Bauerwartungspotenziale abzugleichen und in der Zusammenführung der Bevölkerungsentwicklung auswertend vorzutragen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Schulraumnachfrage (demographische Entwicklung) in regelmäßig 5-Jahres-Abständen Maßnahmenlisten zu entwickeln und vorzutragen.

4.       Unabhängig davon sind in der Abwägung der allgemeinen Finanzentwicklung und der möglichen Einsparungen durch bauliche Optimierungen aus energiewirtschaft­lichen Gesichtspunkten in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen punktuelle Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Prioritätenliste Bau unter den in dem Gutachten belegten Aussagen zu erstellen.

5.       Über den Standort der Käthe-Kollwitz-Schule ist im Rahmen der Festlegung der schul­politischen Leitlinie zur Entwicklung der Sonder-(förder-)Schule im Benehmen mit der Gemeinde Bönen und der Schulaufsicht zu entscheiden.

6.       Im Zuge frei werdender Raumressourcen sollen Zug um Zug andere Nutzungsmög­lichkeiten, insbesondere z.B. für Weiterbildungsangebote, eingepflegt werden.

7.       Die Daten des vorgelegten Schulgutachtens werden als fortzuschreibende Planungs­grundlage in die weiteren Überlegungen einbezogen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die wesentlichen Aussagen des Schulgutachtens wurden durch Frau Kaufmann und Herrn Waltke von der Planungsgruppe Minden und Herrn Neitzel vom Institut InWIS anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

Herr Neitzel wies darauf hin, dass insbesondere bei den Prognosen für die Josefschule und, nach Komplettierung des Schulsystems im Jahr 2001 durch die Errichtung der Hauptschule und der Realschule, für die weiterführenden Schulen große Unsicherheiten bestehen würden. Bei den weiterführenden Schulen werde eine leichte Annäherung an den Landes­trend prognostiziert. Aufgrund der Unsicherheiten zur weiteren Entwicklung der Sonder­schulen sei die Prognose für die Käthe-Kollwitz-Schule auf Grundlage des Status Quo erfolgt.

 

Herr Hasler bat um Mitteilung, ob die bei den weiterführenden Schulen vorhandenen Zügig­keitsbegrenzungen und Profilvorstellungen der einzelnen Schulen bei den Prognosen Berücksichtigung fanden.

 

Herr Neitzel erklärte, dass diese aufgrund des generellen Rückganges der Schülerzahlen keinen Einfluss auf die absoluten Zahlen hätten.

 

Herr Waltke sprach die Empfehlung aus, die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren umzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fuhrmann teilte Herr Waltke mit, dass die im Gutachten genannten Schallschutzmaßnahmen in den Kostenaufstellungen enthalten seien.

 

Vor dem Hintergrund der PISA-Studie wäre es, so Herr Behrens, interessant gewesen, Aussagen zur Situation der Migrantenkinder zu erhalten.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass dieses aufgrund nicht vorhandener aussage­kräftiger Unterlagen kaum zu erarbeiten sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bremmer erklärte Herr Neitzel, dass die Milieubeschreibungen des Gutachtens lediglich zur Einschätzung der Einwohnerentwicklung der Stadtteile und nicht der einzelnen Schulstandorte dienten.

 

Frau Dyduch erklärte, es sei richtig gewesen das Schulgutachten in Auftrag zu geben, da nunmehr unabhängig von der aktuellen Schulpolitik Aussagen zu Schulstandortplanungen vorliegen würden. Die Darstellung der Potentiale der einzelnen Schulstandorte und der Notwendigkeiten zur Schulraumentwicklung würden der Politik wichtige Instrumente zur Beurteilung einer Priorität und der Produktsteuerung im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements liefern. Die Aussagen und Prognosen des Gutachtens seien regel­mäßig alle 5 Jahre mit der Entwicklung abzugleichen. Die Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule werde von der SPD-Fraktion weiterhin positiv begleitet.

Die Beschlussvorlage werde von der SPD-Fraktion voll mitgetragen.

 

Die CDU-Fraktion, so Frau Scharrenbach, habe das Schulgutachten positiv aufgenommen, da auch andere Bereiche, insbesondere der Planung, berücksichtigt worden seien. Die Dar­stellungen seien sehr dezidiert. Die Schulen seien über die nächsten 10 Jahre gesichert, die Aussagen des Gutachtens sollten jedoch alle 5 Jahre auf den Prüfstand.

Frau Scharrenbach beantragte, den Beschlussvorschlag Nr. 4 dahingehend zu erweitern, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Prioritätenliste Bau unter den in dem Gutachten belegten Aussagen zu erstellen.

Die Perspektive der Käthe-Kollwitz-Schule sei unter dem Gesichtspunkt der Raumfrage noch im Jahr 2005 zu entscheiden. Die Einführung z.B. des verpflichtenden Ganztages halte sie für sinnvoll.

 

Frau Möller betonte, dass das Schulgutachten auch aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN positiv bewertet werde. Sie wies jedoch auf die vorhandenen Prognoserisiken hin. Die Bildung kleiner Klassen könnte ggf. ein positives Entwicklungspotential für die Schulen eröffnen.

Im Übrigen würden die im Beschlussvorschlag aufgeführten Aussagen zum Energiemanage­ment unterstützt, da sich Investitionen in die Energiekosteneinsparung auch langfristig lohnen würden.

 

Frau Dyduch wies darauf hin, dass sich die Priorität über die kommenden Haushalte dar­stellen und eine von der Verwaltung zu erstellende Liste die politischen Entscheidungen nicht ersetzen werde und daher nicht notwendig sei.

 

Frau Scharrenbach entgegnete, dass in dem Gutachten insgesamt Investitionsausgaben in Höhe von rd. 6,6 Mio. Euro aufgeführt und es daher sinnvoll sei, dass die Verwaltung beauftragt wird, in welcher Reihenfolge diese Investitionen abgearbeitet werden sollten.

Des Weiteren bat Frau Scharrenbach um Mitteilung, was mit den im Haushalt eingestellten Mitteln zur Umsetzung des Schulgutachtens geschehe.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass es sich um Planungskosten handele, über deren Einsatz frühestens im Spätherbst durch die Verwaltung zu entscheiden sei.

 

Bezüglich der weiteren Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule wies er darauf hin, dass die Verwaltung intensive Gespräche mit der Schulaufsicht unter Beteiligung der Schulleitung und der Gemeinde Bönen eingeleitet habe und fortführen werde.

 

Hinsichtlich des Wahlverhaltens zu den weiterführenden Schulen halte auch die Verwaltung einen regelmäßigen Abgleich für sinnvoll, da eine Angleichung an den Landestrend nicht zwingend gegeben sei. In Kamen habe sich in den letzten Jahren nach Errichtung der Hauptschule und der Realschule ein stabiles Wahlverhalten ergeben.