Beschluss:

 

Der Beschluss des Rates der Stadt Kamen

 

“Die Verwaltung wird beauftragt, nach Begründung der Gemeinschaftsstadtwerke sicher­zustellen, dass vor Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Rat die Ange­legenheit berät und beschließt.”

 

vom 13.12.1994 wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit angenommen


Zu dem Beschlussvorschlag gab Herr Baudrexl einige ergänzende Erläuterungen. Er wies darauf hin, dass die neuen Regelungen des § 113 der Gemeindeordnung NW die Beteili­gungsinstrumente und Möglichkeiten der Einflussnahme eindeutig fixieren.

Zusätzliche Informationen würden über die Beteiligungsberichte und NKF Konzernbilanzen in das Parlament transferiert.

Als aktuelles Verfahrensbeispiel auf dieser gesetzlichen Basis führte Herr Baudrexl die Grün­dung der gGmbH Krankenhaus an.

Auch bei den sonstigen interkommunalen Gesellschaften werde der Rat im Vorfeld nicht beteiligt.

Im Übrigen sehe der Gesellschaftsvertrag der GSW Kamen-Bönen-Bergkamen das nicht vor. Nur in Kamen existiere noch der Selbstbindungsbeschluss aus dem Jahr 1994, der nun aus Praktikabilitätsgründen aufgehoben werden könne.

 

Herr Kühnapfel befürchtete Informationsdefizite besonders für die kleineren Fraktionen, die nicht in den Aufsichtsgremien vertreten sind. Da man aber Geschäftsabläufe bei den Gemeinschaftsstadtwerken nicht behindern wolle, werde man dem Beschlussvorschlag zustimmen. Er fragte an, ob über wichtige Unternehmensentwicklungen zeitnah informiert werden könne.

 

Das sagte Herr Baudrexl im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu.

 

Auf Nachfrage von Herrn Grosch bestätigte Herr Baudrexl, dass in den vergangenen 11 Jahren entsprechend des Selbstbindungsbeschlusses von 1994 verfahren worden sei. Er könne sich nur an eine nachträglich eingeholte Legitimation durch den Rat erinnern.