Anfrage der Frau Gabriela Malina, Schleppweg 14, an die Verwaltungsleitung:

 

Frau Malina erklärte, sie habe für erforderliche Eintragungen in das Grundbuch beim Amts­gericht im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Hauskaufes Gebühren in Höhe von insgesamt rd. 1.000 Euro (Vormerkung, Eintragung des Eigentumsübergangs, Löschung der Vormerkung etc.) entrichten müssen. Sie fragte an, ob dies dem Grunde nach und in der Höhe tatsächlich erforderlich sei.

 

Herr Bürgermeister Hupe erläuterte, dass es sich hier um Landesgebühren handele und das Amtsgericht Kamen, Grundbuchamt, zuständig sei und nicht die Stadt Kamen.

 

Er sagte Frau Malina zu, ihre Anfrage an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Kamen weiterzuleiten. Von dort erhielte sie weitere Informationen.