Herr Meier von der Ausländerbehörde des Kreises Unna stellte sich und die Zuständigkeit seiner Behörde vor.

 

Er erläuterte die Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes seit dem 01.01.2005 zu den Themen Erwerbstätigkeit, Integrationskurse und Einbürgerung.

 

Herr G. Can verwies auf die zahlreichen Formen der drei Aufenthaltstitel Visum, befristete Aufenthaltserlaubnis und unbefristete Niederlassungserlaubnis.

 

Herr Meier begründete dies mit der seit 01.01.2005 erforderlichen Angabe eines Rechts­grundes für die Erlangung eines Aufenthaltstitels.

 

Herr H. Can erkundigte sich nach dem Unterschied von befristeter Aufenthaltserlaubnis und unbefristeter Niederlassungserlaubnis.

 

Zur näheren Erläuterung stellte Herr Meier dem Vorsitzenden zwei Broschüren des Bundes­innenministeriums zur Verfügung.

Diese sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat erkundigte sich nach den Trägern für Integrationskurse.

 

Herr Meier verwies auf Anfragen der Kamener Volkshochschule und der Arbeiterwohlfahrt.

Eine Liste der Träger für Integrationskurse ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Bahcekapili erkundigte sich nach dem Sachstand bei der Verfahrensweise zur Anwendung des § 60 Aufenthaltsverordnung.

Es gab in der Vergangenheit Probleme mit der Ausländerbehörde des Kreises Unna, da diese für eine Aufenthaltserlaubnis ein Lichtbild ohne Kopfbedeckung gefordert hatte.

 

Herr Meier entgegnete, dass er Gespräche mit dem Verwaltungsvorstand des Kreises Unna zu diesem Thema führen wird und die Ausländerbehörde auf eine einheitliche Vorgabe des Innenministeriums für Nordrhein-Westfalen hofft. Bis zur Entscheidung wird die Ausländer­behörde nicht auf ein Lichtbild ohne Kopfbedeckung bestehen.

 

Herr Meier bot den Integrationsratsmitgliedern seine persönliche Hilfestellung  bei speziellen Fragen in Ausländerangelegenheiten an.

 

Herr Özkir dankte Herrn Meier für seinen Vortrag und die angebotene Hilfe.