Sitzung: 17.05.2005 Jugendhilfeausschuss
Herr Kanz stellte ausführlich die Aufgabe der Erziehungsberatungsstelle dar.
Als gesetzliche Grundlage dient im Schwerpunkt der § 28 SGB VIII (KJHG). Die Hauptkriterien der beraterisch-therapeutischen Arbeit der EBS stehen unter dem Prinzip der Freiwilligkeit, der Kostenfreiheit, dem direkten Zugang, der offenen Sprechstunden, der fachlichen Unabhängigkeit und der Verschwiegenheit.
Der Ablauf eines allgemeinen Beratungsprozesses beginnt mit der offenen Sprechstunde, an die sich 1 - 2 Beratungsgespräche anschließen. Erst danach können sich längerfristige Hilfen wie z.B. Spiel- oder Familientherapie anschließen.
Spezifische Einzelangebote können die familien-therapeutisch orientierte Kurztherapie, die aufsuchende Familientherapie oder Meditationsangebote für getrennt lebende oder geschiedene Eltern sein. Die aufsuchende Familientherapie versteht sich als Methode bei Multiproblemfamilien als ressourcenorientiertes Konzept.
Die Kosten werden zu 20 % vom Land bezuschusst, der Rest teilt sich aufgrund der unterschiedlichen Fallzahlen 40/60 zwischen der Stadt Kamen und der Stadt Bergkamen auf.