Herr Kanz stellte ausführlich die Aufgabe der Erziehungsberatungsstelle dar.

Als gesetzliche Grundlage dient im Schwerpunkt der § 28 SGB VIII (KJHG). Die Hauptkri­terien der beraterisch-therapeutischen Arbeit der EBS stehen unter dem Prinzip der Frei­willigkeit, der Kostenfreiheit, dem direkten Zugang, der offenen Sprechstunden, der fach­lichen Unabhängigkeit und der Verschwiegenheit.

Der Ablauf eines allgemeinen Beratungsprozesses beginnt mit der offenen Sprechstunde, an die sich 1 - 2 Beratungsgespräche anschließen. Erst danach können sich längerfristige Hilfen wie z.B. Spiel- oder Familientherapie anschließen.

Spezifische Einzelangebote können die familien-therapeutisch orientierte Kurztherapie, die aufsuchende Familientherapie oder Meditationsange­bote für getrennt lebende oder geschie­dene Eltern sein. Die aufsuchende Familientherapie versteht sich als Methode bei Multipro­blemfamilien als ressourcenorientiertes Konzept.

Die Kosten werden zu 20 % vom Land bezuschusst, der Rest teilt sich aufgrund der unter­schiedlichen Fallzahlen 40/60 zwischen der Stadt Kamen und der Stadt Bergkamen auf.