Beschlussempfehlung:

 

1.       Die Gründung der Krankenhaus GmbH im Wege einer Bargründung wird beschlossen. Dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

2.       Der Rat wählt als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates:

______________                                                ______________
______________                                                ______________

3.       Der Rat wählt als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Gesellschafter­versammlung:

______________                                                ______________
______________                                                ______________


Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen einstimmig angenommen


Der Krankenhausausschussvorsitzende, Herr Rickwärtz-Naujokat führte aus, dass in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt der Gesellschaftsvertrag von wesentlicher Bedeutung sei und bat Herrn Bürgermeister Hupe, diesen Gesellschaftsvertrag vorzustellen.

 

Herr Hupe bedankte sich für das Wort, bat jedoch darum, zunächst zum Tagesordnungs­punkt 1 einige Anmerkungen machen zu dürfen.

 

Er erläuterte, dass diese Vorlage ein gestuftes Verfahren darstelle.

Mit gestuftem Verfahren sei gemeint, dass es im Beschlussteil lediglich darum gehe, diese gemeinnützige Gesellschaft als Hülle zu bilden. Die weiteren Aussagen, die in dieser Vorlage gemacht werden, seien im Grunde genommen Stichpunkte zur weiteren Ausgestaltung. Herr Hupe stellte klar, dass der Beschlussteil nur darauf abhebe, die Gesellschaft zu gründen, sie einzutragen, ihr einen Geschäftsführer zu geben und einen Aufsichtsrat zu bilden.

Dies setze natürlich die Verfasstheit der Gesellschaft voraus. Basis hierfür sei der Gesell­schaftsvertrag.

 

Zur Gemeinnützigkeit seien die wesentlichen Dinge in der Beschlussvorlage beschrieben. Die Betriebsaufspaltung, so stellte Herr Hupe fest, wurde noch nicht ausgeführt, sie sei von den Expertenberatern vorgeschlagen, sie bedürfe, wenn sie Gestaltungsbestandteil werde, der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese liege noch nicht vor. Es würden Gespräche und Verhandlungen geführt, allerdings sei hier der letzte Stand der Dinge noch nicht erreicht. Gleichermaßen gäbe es für den Nutzungsvertrag einen Entwurf, der auch noch nicht endg­ültig und fein abgestimmt sei. Er gehe davon aus, dass bis zur Ratssitzung am 30.06.2005 die Endabstimmungen vorgenommen würden, so dass zu diesem Zeitpunkt endgültige Ver­träge vorlägen.

 

Herr Hupe verwies darauf, dass bezüglich der Personalüberleitung einige eher innumerative Aussagen gemacht wurden. Es könne diesbezüglich festgehalten werden, dass es zwischen dem Personalrat und der Verwaltungsleitung einige Positionen gäbe, die recht angenähert seien. Es gäbe aber auch Positionen, wo man sich in freundlichen, aber inhaltlich recht schwierigen Gesprächen befände, die, auch unter Einbeziehung des Landesverbandes der ver.di, noch fortgesetzt würden. Er sei nach wie vor gewillt, zu einer Einigung zu kommen, könne heute jedoch nicht sagen, ob dies auch gelingen werde.

 

Gleichwohl sei es seine Absicht, am 30.06.2005 zu einer entsprechend weitergehenden Entscheidung zu kommen. Dort müsse dann entschieden werden über die Personalüber­leitung, über die Eckpunkte und den Entwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages und wie der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der dann Übernehmerin gGmbH und der Stadt Kamen zu werten sei. Weiterhin sei es erforderlich, dass die Gesamtrechtsnach­folge geklärt würde. Neben der Ausgliederungsbilanz müsse es einen Gründungsbericht geben.

 

Herr Hupe erklärte, dass all diese Dinge im Entwurf vorhanden seien, jedoch noch der Feinabstimmung bedürften und merkte an, dass “der Teufel oftmals im Detail stecke”. Er machte jedoch auch deutlich, dass es sich bei all diesen Dingen um eine zweite Stufe handele, die in dieser Krankenhausausschusssitzung nicht zu Entscheidung anstünden.

 

Auf der Gesamtzeitschiene sei es das Ziel, die Gesellschaft bis zum 31.08.2005, also nach der Personalüberleitung, zu gründen. Dies wiederum ermögliche, dass die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft mit dem 01.Januar 2005 formal beginnen könne.

 

Nach diesen Ausführungen bat Herr Hupe um Verständnis dafür, dass die Vorlage erst am Dienstag zugestellt worden sei. Wesentliche Details des Gesellschaftsvertrages bedürften der weiteren Abstimmung. In der heutigen Sitzung wurde eine aktualisierte Version vor­gelegt, in der weitere 4 Änderungen vorgenommen wurden. Herr Hupe stellte diese Ände­rungen vor. Er merkte an, dass es sich hier nicht um substantielle, inhaltliche Änderungen handele.

 

Durch die Verwaltung wurde in § 1 des Gesellschaftsvertrages der Name der Gesellschaft angepasst. Die Gesellschaft führt den Namen “Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH”.

 

In § 3 Absatz 4 wurde die Regelung bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuer­begünstigter Zwecke alleinig auf die Gesellschafterin Stadt Kamen abgestellt.

 

Die Aufgaben des Aufsichtsrates wurden in § 12 Absatz 3 positiv formuliert, dadurch ergibt sich eine geänderte Fassung in Punkt d), abgestellt auf Betragsüberschreitungen. In Punkt f) wurde eine Betragsangleichung notwendig.

 

Darüber hinaus wurde der Punkt j) um einen Zusatz ergänzt, nachdem nunmehr die alte BAT-Formulierung auch auf andere Vergütungssysteme übertragbar sei, beispielsweise auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), der in den Gesprächen mit der Mitbestim­mung eine wichtige Rolle spiele.

 

Im Weiteren ging Herr Hupe auf die Irritationen bezüglich der §§ 51 und 52 der Abgaben­ordnung (AO) ein. Er stellte fest, dass die Anwendung beider Paragraphen nicht verkehrt sei.

 

Herr Wiedemann erklärte für die SPD-Fraktion, seine Fraktion habe sich in vielen Gesprächen mit dem Thema “Überführung des Städt. Hellmig-Krankenhauses in eine GmbH” beschäftigt und sei überein gekommen, dieser Vorlage zuzustimmen.

 

Frau Scharrenbach stellte zunächst fest, dass es in der heutigen Sitzung um den Beschluss einer Hülle gehe, d.h. man sei sich darüber im Klaren, welche Rechtsform für dieses Haus gewählt wird.

Unter Berücksichtigung der Ertragssteuerbelastung, die andere Gesellschaftsformen mit sich bringen, könne es sich hier nur um eine gemeinnützige GmbH handeln.

Für die CDU-Fraktion sei es aber wichtig, nicht nur über die Hülle zu entscheiden, sondern sich auch Gedanken darüber zu machen, wie denn die gGmbH geführt werde.

 

Sie stellte fest, dass Herr Hupe in seiner Stellungnahme durchaus auch auf Einzelheiten einer möglichen Ausgestaltung eingegangen sei und in sofern sei es für die Politik wichtig, hier Einfluss zu nehmen. Die CDU-Fraktion sei zumal der Ansicht, dass die Stellungnahme in einzelnen Bereichen nicht ausführlich genug sei und nicht auf die Konsequenzen – insbeson­dere für die neu zu gründende Gesellschaft - eingehe.

 

Die CDU-Fraktion kritisiere an dieser Stelle, so Frau Scharrenbach, dass die Vorlage erst am Dienstag zugestellt worden sei. Sie habe wenig Verständnis dafür, dass nicht alle Mitglieder ihrer Fraktion Gelegenheit hatten, die Vorlage zu lesen. Sie vertrat die Auffassung, dass dieser Ablauf letztendlich nicht zielführend sei, wenn Wert darauf gelegt werde, dass sich die Politik mit einem Sachverhalt auseinandersetze, insbesondere dann, wenn es um das Wohl dieses Hauses geht.

 

Die CDU-Fraktion habe Bedenken bezüglich der Ausgestaltung dieser Gesellschaft, insbe­sondere was die vorgeschlagene Betriebsaufspaltung betreffe. Bereits an dieser Stelle handele es sich um eine unvollständig Vorlage. Frau Scharrenbach wies daraufhin, dass es auch noch die Aufspaltung in der Form gebe, dass bei der Stadt lediglich das Grundstück verbleiben würde und das Gebäude auf die Gesellschaft überginge. Würde die Vorlage so umgesetzt wie hier vorgeschlagen, würden nach Aussage von Frau Scharrenbach 17,2 Millionen Euro an Vermögen aus diesem Haus abgezogen, und ob dies letztendlich sinnvoll sei, möchte die CDU-Fraktion dahingestellt sein lassen.

 

Welche von den beiden Lösungen die Bessere sei, würde in der Vorlage nicht konsequent ausgeführt. Des Weiteren erhebe die CDU-Fraktion erhebliche Bedenken bezüglich des Nutzungsentgeltes und es wurde darum gebeten, dies aus der Beschlussbegründung zu streichen und auch nicht weiter zu verfolgen.

 

Unter Berücksichtigung, dass es sich bei dem Nutzungsentgelt letztendlich um eine Abschreibungsvergütung handele, sei festzustellen, dass diese Abschreibung nur für Güter anfalle, die dieses Hauses mit Eigenmitteln gekauft habe. Frau Scharrenbach ging in ihren Ausführungen davon aus, dass es sich hier um bewegliche Anlagegüter handele. Sie ging weiter davon aus, dass diese Güter nicht in die Stadt Kamen übergehen, somit würde das Krankenhaus weiterhin diese Abschreibung tragen. Sie stellte fest, dass eine neue Gesell­schaft gegründet werden solle, um dieses Haus finanziell zu entlasten. Es sollen Ände­rungen im Personalbereich vorgenommen werden, da der Sachaufwand nicht mehr zu kürzen sei.

Durch das Nutzungsentgelt würde das Haus belastet. Dies sei für die CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, denn eine zusätzliche Belastung für das Krankenhaus sei nicht zu vertreten, insofern solle dies auch nicht weiter verfolgt werden.

 

Herr Hupe erwiderte bezüglich der Ausführlichkeit der Beschlussvorlage, dass er an der Sitzung der CDU-Fraktion teilgenommen und dort die Vorlage sehr detailliert vorgestellt habe.

 

Es sei in der Tat so, dass dieser Vertrag noch der Feinabstimmung bedürfe. All diejenigen, die später mit diesem Vertrag umgehen müssen, würden in entsprechend angemessener Weise beteiligt.

 

Das strategische Unternehmenskonzept würde zu keinem Zeitpunkt Gegenstand eines Beschlusses. Alle anderen Ausgestaltungsfragen hätten Zeit bis zu einer Beschlussfassung am 30.06.2005, so dass dies in aller Ruhe diskutiert werden könne.

 

Herr Hupe versicherte bezüglich der Frage der Betriebsaufspaltung, dass er die Bedenken sehr ernst nehme. Es handele sich schon um eine Konstruktion, die auf den ersten Blick möglicherweise irritierend wirke. Ziel der Betriebsaufspaltung sei es, die Grunderwerbssteuer zu vermeiden. Das Krankenhaus hätte einen Betrag von 160.000 bis 180.000 Euro zu tragen.

Bezüglich einer künftigen strategischen Partnerschaft stelle sich sehr wohl die Frage, ob diese sich dann auch auf das Grundstück und das Gebäude beziehen solle.

Weiterhin sei das Ziel der Betriebsaufspaltung so gewählt, dass die neue gGmbH und die Stadt Kamen neutral gestellt würden. Er erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass die Stadt Kamen mit einem neuen kommunalem Finanzmanagement arbeite und dass hier mit dem Anlagevermögen sehr differenziert umgegangen werde. Er erinnerte im Weiteren an seine vorherigen Ausführungen und stellte fest, dass bezüglich der Betriebsaufspaltung und ihrer Ausgestaltung das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Über solche Fragen könne sehr wohl noch diskutiert werden.

Die Frage des Nutzungsentgeltes als Abschreibungsvergütung beziehe sich lediglich auf die Differenz des Anlagevermögens, welches in der städtischen Bilanz geführt würde, abzüglich entsprechender Sonderposten, die im Wesentlichen aus Fördermitteln des Landes be­stünden. In diesem Zusammenhang verwies Herr Hupe nochmals auf die erforderliche Genehmigung durch die Bezirksregierung für diese Vorgehensweise.

 

Als weiteren einwendbaren Kritikpunkt sah Herr Hupe durchaus, dass bislang die Abschrei­bung in der Bilanz des Krankenhauses existiere, diese Abschreibung würde sich durch die Betriebsaufspaltung natürlich deutlich verringern.

Herr Hupe sah auch, dass hier nicht nur im bilanziellen Verfahren eine Buchwertkorrektur vorgenommen werde, sondern dass es hier zu einem Abfluss von liquiden Mitteln komme. Dies sei durchaus nachdenkenswert und darüber wird auch noch einmal differenziert zu diskutieren sein.

 

Die Frage, warum das Gebäude nicht als Übertragungsgegenstand reflektiere, sondern nur der Betriebsübergang als Betriebsaufspaltung vorgesehen sei, beantwortete Herr Hupe damit, dass es sich hier um den Vorschlag der externen Berater handele. Dies begründe sich in der angestrebten strategischen Partnerschaft.

 

Die Aussagen zum Personal seien in der Tat nicht so ausdifferenziert, wie man sich dies gewünscht hätte. Herr Hupe verwies in diesem Zusammenhang auf noch laufende Ge­spräche. Hier gebe es noch Detailfragen, die noch nicht ausgehandelt wurden. Aufkom­mende Fragen zu den Tarifverträgen und zum jetzigen Stammpersonal beantworte § 613 a BGB. Insbesondere aus der Erkenntnis, dass kollektives Vertragsrecht in individuelles Ver­tragsrecht umgewandelt würde, sei festzustellen, dass auch nach dem Jahr des Bestand­schutzes arbeitsvertragliche Änderungen der Zustimmung der Mitarbeiter bedürfen.

Gleichwohl gebe es intensive Erörterungen, um zu einer Lösung für das gesamte Personal zu kommen. Mit Rücksicht auf die laufenden Gespräche, die am 15.04.2005 fortgesetzt werden, wollte Herr Hupe jedoch hierzu keine weiteren Angaben machen.

 

Die Änderung zu § 3.4 des Gesellschaftsvertrages sei eine redaktionelle Änderung. Sie beziehe sich auf die alleinige Gesellschafterin Stadt Kamen. Die für die gGmbH geltenden Bestimmungen sehen eine Beschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft vor. Insofern spiele die Frage der Betriebsaufspaltung nie eine große Rolle.

Herr Hupe verwies an dieser Stelle darauf, dass die jetzige eigenbetriebsähnliche Einrich­tung auch gemeinnützig sei, insofern sei bereits in diesen Belangen Eigentum definiert. Dieses Eigentum unterliege auch weiterhin der Gemeinnützigkeit.

 

Frau Scharrenbach akzeptierte zunächst, dass bezüglich des Personals mit Rücksicht auf die laufenden Gespräche keine weiteren und näheren Ausführungen gemacht wurden. Im Hinblick auf Neueinstellungen bat sie um Beantwortung einiger Fragen. Frau Scharrenbach gehe davon aus, dass es nicht beabsichtigt sei, aus der Zusatzversorgungskasse auszu­steigen. Somit folgerte Frau Scharrenbach, seien Mitarbeiter, die nach dem Betriebsüber­gang eingestellt würden, in der Zusatzversorgungskasse anzumelden.

 

Dies wurde durch Herrn Hupe bestätigt. Er wies jedoch darauf hin, dass es eine andere Frage sei, ob es sich bei dieser Zusatzversorgungskasse auch um die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) handele.

 

Frau Scharrenbach merkte an, dass sich ihre Ausführungen nur auf die VBL beziehen.

 

Der Ausstieg aus dieser Zusatzversorgungskasse, so Herr Hupe, sei ein Bestandteil der Prüfung. Es stelle sich die Frage, mit welchem finanziellen Aufwand ein solcher Ausstieg verbunden sei.

 

Bezüglich der Nutzungsentgelte stellte Frau Scharrenbach fest, dass es ihrer Fraktion wichtig sei, die Gesellschaft nicht sofort neu zu belasten. Die Gesellschaft trage für die Sub­stanzerhaltung die Verantwortung. Insofern entstehe für die Stadt kein Ressourcenabgang. Die Gesellschaft müsse vor dem Hintergrund der Krankenhausfinanzierung dieses Geld erwirtschaften. Frau Scharrenbach führte weiter aus, dass mit einem Blick in die Anlagen­buchhaltung geklärt werden könne, um welche Güter es sich handele. Unter Berücksichti­gung der Tatsache, dass diese Güter bei der Gesellschaft verbleiben und das Krankenhaus diese Abschreibung tragen wird, stellte sich für ihre Fraktion die Frage, ob die Stadt dann zusätzlich ein Entgelt verlangen werde.

 

Herr Hupe verneinte diese Frage mit Hinweis auf die Abschreibung des Krankenhauses, die in Zukunft von der Stadt zu tragen sei. Weiterhin machte er deutlich, dass beide Seiten bilanzneutral gestellt würden. Für die gGmbH würde in Zukunft die Differenz zwischen Abschreibung und Sonderpostenauflösung buchmäßigen Aufwand darstellen, der mit einen Abfluss von liquiden Mitteln verbunden sei.

 

Durch Frau Scharrenbach wurde entgegengehalten, dass die Stadt diesen Buchwertverlust nicht habe.

 

Dieser Buchwertverlust bestehe sehr wohl, so Herr Hupe, und zwar in Höhe der geringeren Sonderpostenauflösung zur Abschreibung.

 

In diesem Zusammenhang verwies er nochmals auf sein Angebot, dieses Thema zeitnah und differenziert zu diskutieren, und er machte deutlich, dass niemand in Bezug auf die Betriebsaufspaltung abschließend festgelegt sei.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat erteilte Herrn Kaminski von den Bündnis 90/ DIE GRÜNEN das Wort. Dieser erläuterte, dass es für seine Partei nie ein Dogma war, irgendeine Rechtsform einzuhalten oder zu ändern. Seiner Fraktion war es immer wichtig, das Städt. Hellmig-Krankenhaus zu erhalten.

 

In der geführten Diskussion um das Krankenhaus störe es seine Fraktion, dass immer das Lohnniveau oder die Bilanzierung im Vordergrund stehe. Man könne sich darüber streiten, ob es sinnvoller gewesen wäre, erst ein Strategiekonzept zu entwickeln und danach die Rechtsform zu wählen. Herr Kaminski führte aus, dass es Rechtsformen gäbe, die unter bilanziellen Gesichtspunkten anders zu wählen seien. Er räumte aber auch ein, dass Konsens darüber bestehe, dass dieses Krankenhaus in Form einer gGmbH geführt werden solle. Er persönlich gehe auch davon aus, dass dies zurzeit der richtige Weg sei. Positiv merkte er an, dass Gespräche zwischen Verwaltungs- und Krankenhausleitung und vor allen Dingen mit dem Personalrat und der Gewerkschaft ver.di geführt würden. Er bedauerte jedoch, dass in der Presse oder von politischer Seite Lohnverzicht als erstes Mittel zur Problemlösung genannt würde. Er sei der Auffassung, dass weder die Lohnhöhe noch die Kostensituation entscheidend sei. Unter Hinweis auf die Belegungs- und Erlöszahlen stellte er in den Vordergrund, dass es wichtig sei, dass das Krankenhaus angenommen werde.

 

Man solle, so Herr Kaminski, die positiven Eigenschaften dieses Krankenhauses in dieser Region deutlich machen. Herr Kaminski nannte die optimale Anbindung an die Rettungs­wege, die durch das Kamener Kreuz gegeben seien. Darüber hinaus verwies er auf das Einzugsgebiet des Hauses. Er sei der Auffassung, dass diese Faktoren das Krankenhaus vorwärts bringen würden und auch positiv dargestellt werden sollten. Er stellte fest, dass die Verwaltungsleitung des Krankenhauses dies auch in den letzten Jahren und insbesondere letzten Monaten gemacht habe. Dies sei der richtige Weg zur Sicherung des Standortes.

 

Herr Hupe ergänzte die Ausführungen des Herrn Kaminski indem er anmerkte, dass die Tarifdiskussion nicht alleiniger Kern der Debatte sein kann. Durch das Gutachten sei feststellt worden, dass eine optimierte strategische Ausrichtung dieses Hauses in seinem Innenleben und auch in seiner Wettbewerbssituation nach außen erforderlich sei, um in Zukunft im Wettbewerb bestehen zu können und um die Erlöse entsprechend sicher zu stellen. Aber, so Herr Hupe, Erlössicherung sei etwas anderes als Erlössteigerung. In dem Gutachter finde sich der Hinweis, dass eine Erlössteigerung nicht möglich sei. Insofern solle auch nicht der Eindruck erweckt werden, als könne die Frage der Erlössteigerung gegen die Frage der Kostensenkung auch im Personalkostenbereich gestellt werden.

 

Herr Hupe wies daraufhin, dass beides erforderlich sei und er sei sehr froh darüber, dass das Krankenhaus das strategische Konzept zur Zukunftssicherung erstellt habe. Dieses Konzept stelle eine geeignete Handlungsgrundlage dar.

 

Das Krankenhaus brauche, so Herr Hupe:

 

1.       eine Erlössicherung im Sinne der strukturellen Sicherung dieses Krankenhauses im Wettbewerb nach außen,

2.       eine Prozessoptimierung zur Erhebung weiterer Fallzahlen gerade in Bezug auf die Verschiebung in der Abrechnung zu den DRG’s und mit Blick auf das ambulante Operieren,

3.       eine Verbesserung der Kostenstrukturen.

 

Eine Verbesserung der Kostenstrukturen beinhalte durchaus auch Kürzungen im Personal­bereich. Dies solle jedoch so fürsorglich geschehen, wie es eben gehe. Herr Hupe gab aber zu bedenken, dass der Erhalt der Arbeitsplätze, der Erhalt des Krankenhauses und damit auch der Erhalt der Einrichtung für die Patientinnen und Patienten in der Stadt und im Umland im Vordergrund stehe. Herr Hupe hat die Wahrnehmung, dass dies allen Beteiligten bewusst sei, und dass der Personalrat hier eine sehr bewusste Position beziehe.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass nicht die Argumentation wieder auflebe, ein strategisches Konzept zur Erlössteigerung hätte die Diskussion um Tarife überflüssig gemacht. Dies sei eine Perspektivvariante, die es nicht gebe, die aber geprüft und im Gut­achten beantwortet worden sei.

 

Von Herrn Wiegelmann wurde als beratendes Mitglied der FDP-Fraktion nachgefragt, ob es bezüglich des Nutzungsüberlassungsvertrages eine zeitliche  Befristung gebe.

 

Mit der Ergänzung, dass eine zeitliche Befristung nicht sinnvoll sei, da dies ja im Prinzip den Krankenhausbetrieb befristen würde, wurde durch Herrn Hupe geantwortet, dass es bezüg­lich dieses Überlassungsvertrages keine zeitliche Befristung gebe.

 

Herr Wiegelmann fragte, ob das Nutzungsentgelt gewinnorientiert ausgelegt sei.

 

Mit Hinweis auf die Gemeinnützigkeit stellte Herr Hupe fest, dass sich diese Frage von selbst beantworte. Sollte sich jedoch ein Überschuss ergeben, könne dieser im Krankenhaus investiv verwendet werden. Ein Aspekt sei ja, dass im Augenblick nicht von Überschüssen geredet werden könne. Sollte es bei einer optimistischen Denkweise in einem Jahr anders aussehen, solle dieser Überschuss auch dem Krankenhaus zugute kommen.

Die Gemeinnützigkeitsregel habe auch den Effekt, dass eine Rückversteuerungspflicht vermieden werde.

 

Herr Plümpe gab noch einen redaktionellen Hinweis zu § 12 Abs. 3 Punkt f des Gesell­schaftsvertrages. Er wies darauf hin, dass es neben den außergerichtlichen Vergleichen auch gerichtliche Vergleiche geben würde. Er befürchtete, dass es bei der hier gewählten Formulierung zu Handlungsproblemen im gerichtlichen Vergleich für den Geschäftsführer kommen könne.

 

Herr Hupe antwortete, dass hier außergerichtliche Vergleiche gemeint seien, gerichtliche Vergleiche seien unproblematisch. Die Rechtsstreitführung sei unbenommen und dies sei im Ergebnis hier auch nicht festgeschrieben.

 

Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, stellte Herr Rickwärtz-Naujokat den Tagesordnungspunkt mit der Vorlagen-Nr. 50/2005, Überführung des Städtischen Hellmig-Krankenhauses in eine GmbH mit der Maßgabe zur Abstimmung, dass für die Sitzung des Rates am 21.04.2005 die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung namentlich zu benennen seien.

 

Vor der Abstimmung teilte Frau Scharrenbach für die CDU-Fraktion mit, dass ihre Fraktion im Laufe der nächsten Woche noch einige Gespräche führen wolle und somit erst am Donnerstag in der Ratsitzung über diesen Tagesordnungspunkt abstimmen werde. Ihre Fraktion werde sich somit nicht an der Abstimmung beteiligen.