Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, den Wettbewerbsbereich sowie den Platz westlich der Sparkasse mit einer Granitpflasterung zu versehen, wobei in die Ausschreibung eine Qualitätssicherung auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen aufgenommen werden soll. Über die Gestaltung der darüber hinausgehenden Bereiche wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Diese Gestaltungsempfehlung ergeht vorbehaltlich einer Kostenentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Herr Baudrexl wies darauf hin, dass nunmehr die Diskussion aus der vorangegangenen Sitzung fortgesetzt würde. Mit Blick auf die in der Presse veröffentlichen Stellungnahmen gab er zunächst einen Abriss zur Historie des Projektes. In den 90er Jahren wurde erkannt, dass die Erneuerung der Kamener Fußgängerzone abzusehen war. Aus diesem Grunde wurde Anfang der 90er Jahre ein entsprechender Förderantrag für eine Rahmenplanung für die Fußgängerzone gestellt und bewilligt. Der Abschlussbericht der PASD-Studie wurde 1996 vorgelegt und wurde im Rat sowie in Einwohnerversammlungen vorgestellt. Dabei handelte es sich lediglich um eine Rahmenplanung und nicht um eine Grundlage für die endgültige Gestaltung und damit auch nicht um eine Grundlage für eine konkrete Kosten­schätzung. Der PASD Abschlussbericht nahm für die Rahmenplanung der Sanierung einen Kostenrahmen von ca. 2,8 Mio. Euro. Diese Zahl floss zunächst in das Investitionsprogramm des Haushaltes ein und war Grundlage für den 2002 gestellten Förderantrag zum Stadt­erneuerungsprogramm. Dabei wurde zunächst eine Fläche von 14.000 qm, das ursprüng­liche Kerngebiet des Wettbewerbs, angenommen. Bei den bewilligten Zuwendungen handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 75,00 €/qm. Nach Durchführung des Wettbewerbs entschied sich die Jury für den von Scape vorgelegten Entwurf, bezogen auf die Fläche von 14.000 qm. Auch Rat und Ausschüsse trafen eine klare Aussage und Ent­scheidung für den von Scape vorgestellten Entwurf für die Neugestaltung der Kamener Fußgängerzone. Im Jahr 2003 wurde auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfes mit einer Flächenerweiterung (u.a. Kördelgasse, Wiemeling) auf nunmehr 19.500 qm von Scape eine erste Kostenkalkulation vorgelegt, die sich auf 5,2 Mio. Euro belief. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt 2004 eingestellt. Im Laufe des Jahres 2004 wurden die Planungen durch das Büro Scape mehrfach im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt und doku­mentiert. In diesem Planungsprozess wurde das Gebiet um die Flächen der Bauabschnitte 3 a (Kampstraße) sowie 3 b (Platz westlich der Sparkasse) erweitert, und durch den Pla­nungs- und Umweltausschuss wurde die nunmehr 22.000 qm umfassende Gesamtplanung im Dezember 2004 beschlossen. Auf Basis einer neuen Kostenaufstellung, die jedoch noch keine Detailkosten wie z.B. für Möblierung, Beleuchtung oder Bepflanzung berücksichtigen, flossen nunmehr 5,4 Mio. Euro in den Haushalt 2005 ein. Ausgangspunkt für die erstellte Kostenschätzung war zunächst Sandstein als Pflastermaterial. Die Verwaltung führte Ende 2004 mit dem Büro Scape eine intensive Diskussion hinsichtlich des Pflastermaterials. Man verständigte sich darauf, einen Gutachter zur Beratung hinzuzuziehen, der schlussendlich die Bedenken der Verwaltung hinsichtlich des Pflastermaterials “Sandstein” teilte. Unter Berücksichtigung der gestalterischen Vorgaben des Wettbewerbsentwurfes von Scape sowie der allgemeinen Anforderungen an das Pflastermaterial erschien Granit als das richtige und am besten geeignete Material. Da europäischer Granit den Kostenrahmen sprengen könnte, wurde die Bezugsmöglichkeit aus Asien untersucht, mit dem Ergebnis, dass bei ent­sprechender Qualitätssicherung das Material gut geeignet sei. Diese sorgfältig und ein­gehend erarbeitete Empfehlung für das Pflastermaterial wurde zwecks Beschlussfassung im März an den Planungs- und Umweltausschuss weitergegeben.

Er verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf die in der vorangegangenen Sitzung geführte Diskussion. Die Verwaltung habe, wie angekündigt, die Kostenaufstellung aktua­lisiert. Nach derzeitigem Planungsstand liege die Kostenschätzung für die ca. 22.000 qm umzugestaltende Fläche bei 7,4 Mio. Euro.

 

Herr Baudrexl erläuterte sodann folgende mögliche Einsparungspotentiale:

 

·           Erhalt der Konstruktion                                                   ca. 1,00 Mio. €

·           Betonpflaster statt Granit (16.170 qm x 71 €/qm)          ca. 1,15 Mio. €

·           Reduzierung der Steinstärke von 16 auf 14 cm
(16.170 qm x 20,00 €/qm)                                              ca. 0,32 Mio. €

·           Betonpflaster statt Granit Kampstraße/
Kördelgasse/Julius-Voos-Gasse
(3.500 qm x 71,00 €/qm)                                                ca. 0,25 Mio. €

 

Demgegenüber würde eine Kostenmehrung in Höhe von rd. 1 Mio. Euro bei einer durch­gehenden gebundenen Bauweise zu erwarten sein (16.170 qm x 60,00 €/qm).

 

Herr Baudrexl regte an, die Wettbewerbsfläche sowie den Platz westlich der Sparkasse entsprechend der beschlossenen Planung einheitlich zu gestalten und in dieser Sitzung diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen. Die Materialauswahl für die nicht-wettbewerbs­relevanten Bereiche solle auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt werden.

 

Steinproben wurden zur Ansicht bereit gestellt.

 

Herr Wiedemann erkundigte sich, ob es bei der Auswahl von Betonsteinpflaster zu Verzöge­rungen bei der Baumaßnahme kommen könne.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass man bezüglich der Lieferzeiten sowie der vorhandenen Materialien den Markt abfragen müsse. So sei es ebenfalls möglich, dass ein in Farbe und Beschaffenheit erforderlicher Betonstein auf Bestellung angefertigt werden müsse. In einem solchen Falle sei eine Verzögerung nicht auszuschließen.

 

Herr Kissing fragte an, ob es sich bei den erwähnten Gesamtkosten von 7,4 Mio. Euro um eine Kostenschätzung oder verbindliche Kostenberechnung handele.

 

Herr Adamini erläuterte, dass es sich um eine Kostenrechnung auf Grundlage der Entwürfe handele. Hierbei seien jedoch Aspekte wie Möblierung und Beleuchtung noch nicht einbe­zogen worden.

 

Auf die Anfrage von Herrn Kissing zur Bedeutung des genannten Einsparungspotentials “Erhalt der Konstruktion”, führte Herr Adamini aus, dass man den Unterbau erhalten und damit alte Ressourcen ausnutzen wolle.

 

In diesem Zusammenhang erkundigte sich Herr Diederichs-Späh, ob sich durch den Erhalt der Konstruktion des Unterbaus Probleme hinsichtlich der Gewährleistung ergeben könnten.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass die Verwaltung zunächst nur mögliche Einsparungspotentiale aufzeigen wollte und bat um weitere Diskussion der für die Ausschreibung maßgebenden Punkte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh teilte Herr Adamini mit, dass bei einer gebun­denen Bauweise der Stein in einem Mörtelbett verlegt würde und damit eine feste Verbin­dung zur Unterkonstruktion erhalte. Bei der Baumaßnahme schlage die Verwaltung jedoch die ungebundene Bauweise vor, da diese erhebliche Vorteile habe.

 

Herr Kühnapfel fragte nach, ob diese als erheblich anzusehende Kostensteigerung von 5,2 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro von der Stadt Kamen geleistet werden kann. Des Weiteren erkundigte er sich nach den Folgekosten für Reinigung und Steinersatz.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte, dass bei Ausnutzung des aufgezeigten Einsparungspotentials eine weitere Reduzierung der Kosten möglich sei. Damit würde sich auch die Kostensteige­rungsrate relativieren. Hinsichtlich der Folgekosten erklärte er, dass kein erhöhter Reini­gungsaufwand zu erwarten und der Naturstein auf lange Zeit lieferbar sei.

 

Herr Krause bat um Erläuterung der Kostenverteilung für die Baumaßnahme.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass in diesem Jahr zunächst der 1. Bauabschnitt “Adenauer­straße” abgewickelt würde (Haushalt 2005/Verpflichtungsermächtigungen Folgejahre). Die Kostenverteilung auf die Folgejahre wird sich durch die Einteilung der Bauabschnitte ergeben und insoweit die Haushaltsaufstellung beeinflussen.

 

Herr Müller erkundigte sich nach den Folgen, die eine Reduzierung der Steinstärke mit sich brächten.

 

Herr Adamini brachte zum Ausdruck, dass dies Auswirkungen auf die Belastbarkeit des Steines habe.

 

Herr Diederichs-Späh bemerkte, dass s. E. die Unterhaltungskosten für die ungebundene Bauweise mit sandgefüllten Fugen erheblich höher seien.

 

Herr Adamini stimmte zu, dass die sandgefüllten Fugen entsprechend gepflegt werden müssen, sah jedoch keine relevanten Unterschiede zur gebundenen Fuge. Er wies jedoch insbesondere auf die Mehrkosten in Höhe von 1 Mio. Euro hin, die bei der gebundenen Bauweise anfallen würden.

 

Auf Anfrage von Herrn Kissing stellte Herr Baudrexl klar, dass die Kanalbaukosten nicht in dem vorgestellten Kostenrahmen enthalten seien.

 

Herr Nieme zeigte sich erschrocken über die hohen Kosten für die Umgestaltung der Fuß­gängerzone. Er erkundigte sich, ob über die Ausschreibung bereits Angebote vorlägen und schlug vor, die Sanierung der Erweiterungsbereiche zurückzustellen.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass es sich bei dem vorgestellten Kostenrahmen lediglich um Kostenschätzungen handele. Die tatsächlich entstehenden Kosten seien vom Ausschrei­bungsinhalt (z.B. Material) und vom erzielten Ausschreibungsergebnis abhängig. Die Aus­schreibung sei noch nicht erfolgt. Hinsichtlich der Erweiterungsbereiche seien sicherlich mehrere Varianten denkbar. In dieser Sitzung gehe es jedoch darum, ein Votum für den Wettbewerbsbereich zu treffen.

 

Frau Schneider erkundigte sich, ob die Unterkonstruktion durch die Kanalbauarbeiten im gesamten Bereich erhalten werden könne. Sie wies auf die möglichen Auswirkungen eines schlechten Untergrundes auf die Oberflächenbeschaffenheit hin.

 

Herr Adamini erläuterte, dass der Kanalbau nur abgegrenzte Bereiche betrifft und diese anschließend ordnungsgemäß verfüllt würden, so dass keine Probleme hinsichtlich des Erhalts der Unterkonstruktion zu erwarten seien. Des Weiteren sei die Problematik des nachträglichen Setzens des Untergrundes auch bei der Schaffung einer neuen Unter­konstruktion nie auszuschließen. Bei der ungebundenen Bauweise sei diese Problematik jedoch leichter zu beheben.

 

Herr Eckardt sprach sich gegen den Vorschlag von Herrn Nieme aus, die Erweiterungs­flächen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Nach seiner Meinung solle die Bau­maßnahme insgesamt zügig durchgeführt werden, um zum einen die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen und zum anderen Kostensteigerungen (z.B. Bau­stelleneinrichtung, Steigerung des Preisniveaus, weitere Planungskosten, erneute Ver­fahrensschritte) zu vermeiden. Die Ziele der Umgestaltung der Kamener Innenstadt sollten im Vordergrund bleiben und das wären eine Steigerung des Aufenthaltswertes und eine Attraktivierung der Innenstadt. Es sei daher nicht sinnvoll, die Erweiterungsflächen nicht zu berücksichtigen. Vielmehr solle das Planungsbüro Scape für die unterschiedlichen Material­vorschläge Kombinationsmöglichkeiten für die Erweiterungsbereiche als Alternativvorschläge erarbeiten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kloß erklärte Herr Baudrexl, dass Förderanträge für die Erweite­rungsflächen gestellt und eine entsprechenden Festbetragsförderung im Rahmen des Stadt­erneuerungsprogramms in Höhe von 75,00 €/qm in Aussicht gestellt wurde.

 

Herr Kloß merkte an, dass s. E. die Finanzierung der Erweiterungsflächen noch unsicher sei und dies eine weitere Neuverschuldung für die Stadt nach sich ziehen könne.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass dies eine Frage der Haushaltsaufstellung sei und eine gewisse Fremdfinanzierungsquote immer vorläge. Eine direkte Zuordnung zu einer gezielten Maßnahme sei nicht möglich, sondern der Haushalt sei als Ganzes zu sehen.

 

Herr Kloß bezweifelte die Sinnhaftigkeit der eingerichteten Sparkommission.

 

Herr Baudrexl erwiderte, dass die Gestaltung der Kamener Fußgängerzone Gegenstand der Beratung sei und nicht der Haushalt der Stadt Kamen.

 

Herr Ebbinghaus bewertete die Kosten für die Innenstadtsanierung als eine sinnvolle und wichtige Investition in die Zukunft der Stadt Kamen. Auf seine Bitte hin erläuterte Herr Adamini die Kostendifferenz von 71,00 €/qm zwischen der Verlegung von Betonstein und Granit.

 

Herr Eckardt erachtete die Einrichtung der Spargespräche als äußerst sinnvoll und unver­zichtbar.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob der Betrag in Höhe von 7,4 Mio. Euro die Gesamtkosten der Maßnahme umfasse.

 

Nach Auskunft von Herrn Adamini beinhaltet der v. g. Betrag alle Projektkosten (außer Kanalbau) nach dem derzeitigen Planungsstand.

 

Herr Wiedemann wies nochmals auf die maßgebliche Bedeutung der Baumaßnahme für die Stadt Kamen hin und sprach sich für die Gestaltung des Wettbewerbsbereiches mit Natur­stein aus.

 

Herr Ebbinghaus zeigte einen Teflon beschichteten Betonstein, der z.B. im Münchner Olympiapark eingebaut wurde, und erkundigte sich, ob Erfahrungen mit diesem Werkstoff bekannt seien.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass hierzu die Fachleute anzuhören seien.

 

Zurückkommend zur Materialdiskussion zeigte Herr Liedtke Fotos von der Fußgängerzone in Lüdenscheid, die mit dem Pflastermaterial Granit ausgestattet wurde.

 

Frau Lintel, Büro scape, gab einen ausführlichen Bericht, in dem sie die Argumente auf­zeigte, die zur Entscheidung führten, Granit als Pflastermaterial vorzuschlagen. Im einzelnen ging sie auf folgende Punkte ein:

 

·           Zentrale Bedeutung der Fußgängerzone als Visitenkarte der Stadt

·           Wettbewerb war Plädoyer für Pflaster

·           Wirkung kommt über das Pflaster (Pflasterteppich; Intarsien)

·           Naturstein ist lebendig und faszinierend
Unter allen Baustoffen nimmt der Naturstein eine herausragende Stellung ein. Bausteine aus Naturstein sind Unikat, sie sich untereinander mit vielen anderen Materialien kombi­nieren lassen. Naturstein ist kein uniformes Industrieprodukt, sondern zeigt seine Viel­fältigkeit und Entstehungsgeschichte.

·           Naturstein ist ökologisch
Naturwerkstein findet sich als Baustoff in nahezu fertiger Form in der Natur. Lediglich bei der Gewinnung und Bearbeitung wird Energie verbraucht. Der Anteil ist jedoch im Ver­gleich zu anderen Baustoffen gering.

·           Naturstein ist umweltverträglich
Als natürlicher Baustoff enthält Naturstein keinerlei gesundheitsgefährdende Schad­stoffe. Naturstein benötigt keine chemischen Hilfsstoffe wie Schutzanstriche, Impräg­nierungen und Beschichtungen für die Verwendung als Baumaterial.

·           Naturstein ist vielfältig
Es gibt keinen Baustoff, der so viele unterschiedliche Farben und Strukturen zeigt wie Naturstein. Ein Kunstwerkstein kann diese Vielfältigkeit niemals erreichen.

·           Naturstein ist alterungsfähig
Während anderen Baustoffe im Laufe der Jahre unansehnlich werden können, erhält der Naturstein eine natürliche Patina, die der Schönheit des Natursteins nicht abträglich ist. Es sind Jahrhunderte alte Bodenbeläge aus Naturstein bekannt, die durch Abschliff wieder in den Originalzustand gebracht werden können.

·           Naturstein ist belastbar
Die hohen Druckfestigkeiten vieler Natursteine haben dem Material den Ruf des ewigen Baustoffs verschafft. Bei Bodenbelägen kann Naturwerkstein die höchste Belastbarkeit und die geringsten Abriebwerte aufweisen. Bei Belägen aus Granit oder anderen ähn­lichen Hartgesteinen sind auch nach Jahrzehnten keine gravierenden Nutzungsspuren sichtbar.

·           Naturstein ist kostengünstig und nachhaltig
Naturstein ist über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren und mehr betrachtet nicht teurer als vergleichbare künstliche Baustoffe. Den relativ höheren Anfangsinvestitionskosten stehen die langfristig günstigen Unterhaltungskosten sowie die deutlich höhere Lebens­dauer gegenüber.
In ungebundener Bauweise verlegtes Pflaster aus Naturwerkstein kann prinzipiell unbe­grenzt erhalten werden, da es immer wieder “gerichtet” werden kann. Es kann an der selben Stelle, sofern erforderlich, immer wieder eingebaut werden.
Naturwerkstein kann sogar zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen und an anderer Stelle wieder eingebaut werden.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass die Argumente nachvollziehbar seien. Er wies nochmals auf die bereits in der letzen Sitzung angesprochene Kritik bezüglich der Arbeitsbedingungen in China hin und die damit verbundene Forderung seiner Fraktion, eine Qualitätssicherung auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Er merkte an, dass in die Ökobilanz beim Granit aus China ebenfalls der Transportweg mit einzurechnen sei.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass die Ausschreibung zunächst nicht zielgerichtet auf Granit aus China begrenzt würde. Granit aus China sei auf dem Weltmarkt jedoch erheblich günstiger und insbesondere aus Kostengründen müsse diese Möglichkeit beim Wettbewerb zugelassen werden. Er beurteilte es positiv, dass diese Diskussion im Vorfeld geführt würde.

 

Herr Diederichs-Späh bemerkte, dass sich Experten gegen die Verwendung von chine­sischem gelben Granit aussprechen würden. Dazu erwarte er noch eine Gutachteraussage aus Dortmund.

 

Herr Baudrexl verwies auf die Notwendigkeit der Qualitätssicherung und, dass an anderer Stelle auch gute Erfahrungen mit dem Material gesammelt wurden (z.B. in Lüdenscheid).

 

Herr Dr. Kownatzki bestätigte die Ausführungen von Herrn Baudrexl und die Notwendigkeit der Qualitätssicherung.

 

Herr Kloß erklärte, dass für ihn der Wechsel von Sandstein zu Granit nicht nachvollziehbar sei und regte an, Angebote für beide Werkstoffe einzuholen.

 

Herr Lipinski verdeutlichte, dass die Entscheidung von Sandstein zu Granit nach langer und eingehender Beratung mit Experten und im Einvernehmen der Projektgruppe (Scape, Ver­waltung, Sachverständige) getroffen worden sei. Der Ausschuss wurde bereits eingehend über den Ablauf der Entwicklung informiert.

 

Auch Herr Baudrexl konnte diese Kritik von Herrn Kloß nicht nachvollziehen. Darüber hinaus sei der gelbe Granit in Anlehnung an den Wettbewerbsentwurf vorgeschlagen worden, da er auch hinsichtlich der Farbkomponente an Sandstein anknüpft.

 

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Frau Lintel verdeutlichte Herr Dr. Kownatzki die Argumente für die Auswahl des Granits in Bezug auf Rutschfestigkeit und Nachhaltigkeit des Materials sowie die optischen Ansprüche und grenzte dies zum Betonstein ab, der diese Eigenschaften nur eingeschränkt erfülle. Zu dem gezeigten mit Teflon beschichteten Stein gab er zu bedenken, dass es sich um keine etablierte Oberflächenbehandlung handele und Aussagen zu Verwitterung und Rutschhemmung nicht abschätzbar seien. Bei diesem Material stünde die Sauberkeit im Vordergrund. Hinsichtlich der Gegenüberstellung von Sandstein und Granit wies er darauf hin, dass es Sandstein gebe, der für den Einsatzbereich geeignet sei. Bei Sandstein gebe es jedoch das Problem der Dauerhaftigkeit. Des Weiteren sei er im Kostenvergleich nicht konkurrenzfähig zum chinesischen Granit, der darüber hinaus bei entsprechender Qualitätssicherung dem Sandstein vorzuziehen sei.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Kissing auf bestehende Probleme mit dem Material Sandstein im Bereich der Pauluskirche hin. Die geäußerten moralisch-ethischen Bedenken zur Materialauswahl seien seiner Meinung nach berechtigt.

 

Herr Eckardt verwies nochmals auf die vorangegangene Ausschusssitzung, wo die Gründe für die Ablehnung von Sandstein sowie die Diskussion um die Arbeitsbedingungen bereits deutlich herausgearbeitet wurden.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass der Handel mit der 3. Welt nicht grundsätzlich unterbunden werden soll. Er regte an, in der Ausschreibung der Maßnahme eine Qualitätssicherung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen einzubeziehen und diesbezüglich mit caritativen oder kirchlichen Organisationen zusammen zu arbeiten. Hinsichtlich der Auswahl des Pflaster­materials sei eine bedarfsorientierte Entscheidung erforderlich. Bei den vorgestellten Mustern von Betonsteinen sei zumindest ein ähnliches optisches Erscheinungsbild festzu­stellen. Er erkundigte sich, ob es bei der Bandbreite von Materialien Alternativen gebe.

 

Herr Baudrexl signalisierte, dass der Planungs- und Umweltausschuss eine offene Plattform für die Materialdiskussion sei und keine Fokussierung auf eine Steinqualität getroffen würde.

 

Herr Diederichs-Späh merkte an, dass aus Kostengründen auch Betonstein in Erwägung gezogen werden könne.

 

Herr Hasler brachte zum Ausdruck, dass die Frage der Materialauswahl in der Bevölkerung auch diskutiert wird. Er persönlich sehe auch eine Verpflichtung der Stadt, sich für die Arbeitsplatzsicherung vor Ort einzusetzen und Aufträge möglichst im Inland zu vergeben.

 

Er erbat nochmals die Aussagen der Experten hinsichtlich der Erfahrungen zur Materialaus­wahl sowie zur Rechtfertigung der Mehrkosten von Granit gegenüber Betonstein.

 

Frau Lintel wies zunächst auf die zentrale Bedeutung des Innenstadtbereiches hin und der damit verbundenen repräsentativen Aufgabe des Bereiches. Granit würde sowohl die tech­nischen als auch die optischen Anforderungen erfüllen.

 

Herr Dr. Kownatzki unterstrich nochmals seine Ausführungen zur Nachhaltigkeit von Natur­stein, der “in Würde” altert. Währenddessen sehe er in Bezug auf Betonstein Probleme hin­sichtlich der Dauerhaftigkeit und des Verschleißverhaltens (chemische Beschichtungen, kompliziertes System der Oberflächenbeschaffenheit).

 

Herr Eckardt wies darauf hin, dass sich die Diskussion im Kreis drehe und bat das Plenum um zielgerichtete Wortmeldungen.

 

Herr Kissing stimmte dem zu und bat darum, nunmehr den nichtöffentlichen Teil zu diesem Punkt einzuschieben, damit weitere Informationen zur Entscheidungsfindung gesammelt werden könnten.

 

Herr Krause widersprach dem Vorwurf von Herrn Kloß, dass die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses hinsichtlich der Steinauswahl einseitig beeinflusst worden seien. Die Aussagen der Experten im Planungs- und Umweltausschuss bewertete er als informa­tiven Fachvortag mit sachkundiger Empfehlung.

 

Herr Ebbinghaus gab zu Protokoll, dass er zunächst die kostengünstigere Entscheidung Betonstein favorisiert habe. Nachdem ihm jedoch die vorangegangenen weitergehenden Informationen zu den Materialien vorlägen, würde er sich für den Naturstein Granit ent­scheiden. Er merkte an, dass er als betroffener Anlieger sogar bereit wäre, die Mehrkosten für seinen Bereich (ca. 40 qm) zu tragen.

 

Rückblickend bemerkte Herr Kissing, dass er sich eine frühzeitigere Beteiligung des Planungs- und Umweltausschusses bei der so schwierigen Materialfrage gewünscht hätte.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass seit Durchführung des Wettbewerbs und Entscheidung für den jetzigen Gestaltungsentwurf immer das Material Naturstein vorgesehen war; Betonstein stand vorher nie zur Diskussion.

 

Herr Lipinski unterbrach um 19.40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung zur Abhandlung des nichtöffentlichen Teils zu diesem Beratungspunkt. Die Zuhörer verließen den Sitzungsraum.

 

 

(Protokollierung: siehe Punkt 1 im nichtöffentlichen Teil)

 

 

Die öffentliche Sitzung wurde um 20.05 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Kissing beantragte eine Sitzungsunterbrechung für die Beratung des Tagesordnungs­punktes in den Fraktionen.

 

Daraufhin unterbrach Herr Lipinski die Sitzung.

 

Die Sitzung wurde um 20.30 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Krause erklärte für die SPD-Fraktion, dass diese sich für das Pflastermaterial Granit aufgrund der Dauerhaftigkeit, Optik und in Bezug auf die Attraktivität der Innenstadt in Konkurrenz mit den umliegenden Städten ausspreche.

 

Für die CDU-Fraktion beantragte Herr Kissing, die Entscheidung auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses zu vertagen, da die CDU die Vor- und Nachteile hinsichtlich Material und Kosten sehe und weiter abwägen wolle. In diesem Zusammenhang regte er an, die Ausschreibung evtl. alternativ (Granit/Betonstein) zu gestalten.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass die Entscheidungsfindung zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche Probleme mit Blick auf den Baubeginn, Ausschreibung und Bauausführung mit sich bringen könnten.

 

Herr Kühnapfel sprach sich ebenfalls für eine Entscheidung durch den Hauptausschuss aus. Er regte an, in die Ausschreibung eine Qualitätssicherung hinsichtlich der Arbeits­bedingungen aufzunehmen.

 

Herr Baudrexl appellierte an das Selbstverständnis des Planungs- und Umweltausschusses, der eine Beschlussempfehlung hinsichtlich der durch ihn zu treffenden Materialauswahl an den Hauptausschuss geben solle. Er zeigte Verständnis dafür, dass die Kostenseite im Hauptausschuss und damit die abschließende Entscheidung später getroffen werden solle.

 

Herr Adamini verdeutlichte, dass es nicht möglich sei, ein Leistungsverzeichnis mit zu vielen Alternativen zu versehen. Ein verlässliches und ordentliches Angebot solle eingefordert werden. Die Steinqualität müsse bei dieser europaweiten Ausschreibung genau benannt werden.

 

Herr Dr. Kownatzki wies darauf hin, dass bei Betonsteinpflaster z.B. Musterflächen anzu­legen seien, um eine vernünftige Auswahl treffen zu können und dies dann eine große Zeit­verzögerung bedeute. Wie bereits in der vorangegangenen Sitzung erläuterte er seinen Kenntnisstand zu den Arbeitsbedingungen in China. Er räumte ein, dass eine Qualitätssiche­rung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ebenfalls in die Ausschreibung (Leistungsver­zeichnis) aufgenommen werden könnte.

 

Herr Eckardt verdeutlichte für die SPD-Fraktion nochmals, dass sich diese für Granit im Wettbewerbsbereich, unter Ausnutzung des aufgezeigten Einsparungspotentials, aus­spreche. Eine weitere Verzögerung der Planungsabläufe solle vermieden werden.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Kissing, dass die Auswahl von Granit im Wettbewerbs­bereich ebenfalls denkbar sei. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Randbereiche seien zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu diskutieren.

 

Auch Herr Nieme stimmte der Granitversion für den Wettbewerbsbereich zu.

 

Herr Lipinski ergänzte, dass bei den Randbereichen ein anderer zeitliche Aspekt zu sehen sei.

 

Herr Kloß lehnte jede Entscheidung zum Pflastermaterial ab, da seiner Meinung nach die Risiken in Bezug auf die Finanzierung nicht ausgeräumt werden konnten und er weiteren Gesprächsbedarf in seiner Fraktion sehe.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass bei Berücksichtigung einer Qualitätssicherung bei den Arbeitsbedingungen seine Fraktion ebenfalls Granit als Pflastermaterial favorisiere, vorbehaltlich der im Hauptausschuss zu treffenden Kostenentscheidung.

 

Herr Kissing erkundigte sich nach der Projekt- und Kostenverantwortlichkeit für das Gesamtprojekt.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass die Stadt Kamen als Bauherr sowohl die Oberbauleitung als auch das Kostencontrolling durchführe und im Rahmen dieser Aufgaben verantwortlich sei. Hinsichtlich der personellen Verantwortung sind die normalen Regelungen anzuwenden.

 

Auf Anregung von Herrn Baudrexl und Herrn Kissing wurde der Bereich westlich der Sparkasse in die Beschlussempfehlung aufgenommen.

 

Herr Kloß merkte an, dass die Förderung für diesen Bereich noch nicht gesichert sei.

 

Herr Lipinski entgegnete, dass dies nicht den Tatsachen entspreche und verwies auf die Äußerungen von Herrn Liedtke.