Herr Klose erläuterte, dass das Jobcenter Jugend in Bergkamen die Fortsetzung des bisher in Kamen angesiedelten Jobcenter Jugend mit der Zuständigkeit für Kamen, Bergkamen und Werne sei. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben würde auch noch die Arbeitsberatung durchgeführt. Da im Job-Center auch die SGB-III-Kunden betreut werden, ist es im Job­center zu einer Zusammenführung von SGB II und SGB III gekommen. Hierdurch ist eine bessere Zusammenarbeit möglich, wobei jedoch weiterhin eine arbeitsmäßige Aufteilung in SGB-II-Team und SGB-III-Team vorhanden ist. Betreut werden nicht nur Arbeitslose, sondern auch Arbeitssuchende (z.B. Auszubildende für die Zeit nach der Ausbildung und Personen, die derzeit noch in Beschäftigung sind, sich aber verändern möchten). Im Bereich des SGB-II-Team sind derzeit 5 Vermittler eingesetzt, wobei noch eine Aufstockung erfolgen soll.

 

Der Schwerpunkt der Arbeit im Jobcenter Jugend liegt im Profiling. Es werden mit den Jugendlichen Eingliederungsvereinbarungen getroffen, wobei durch eine Stärken-Schwächen-Analyse die Vermittlungsstärken festgestellt werden. Eventuell werden unter­stützende Maßnahmen, wie z.B. die Einschaltung des psychologischen Dienstes durchge­führt. Dies soll zu einer gemeinsamen Erarbeitung realistischer Ziele führen. Dieses Profiling soll im April für alle betroffenen Jugendlichen abgeschlossen sein. Danach soll die Um­setzung der Vereinbarungen erfolgen.

 

Vordringliches Ziel ist die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, bei ungelernten Jugend­lichen steht dabei der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund, im Idealfall im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung.

 

Als Angebote stehen den Jugendlichen alle Maßnahmeangebote der ARGE zur Verfügung, d.h. Arbeitsgelegenheiten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Trainingsmaßnahmen. Im Bereich der Arbeitsgelegenheiten sind 1/3 der Plätze der ARGE, somit 400 Plätze für Jugendliche bestimmt. Bei den AB-Maßnahmen sind kreisweit 178 Plätze für Jugendliche bestimmt, wovon 80 Plätze in Verbindung mit einem Bildungsteil geplant sind. Diesbezüglich werden derzeit Gespräche mit Maßnahmeträgern geführt. Es erfolgt hier eine gemeinsame Planung mit der Arbeitsagentur.

 

Jeder Vermittler erhält im Jobcenter ein kleines Budget, über das er in eigener Zuständigkeit verfügen kann, um in einem Einzelfall Maßnahmen – z.B. Staplerführerschein – durchführen bzw. bewilligen zu können.

 

Herr Eisenhardt bemerkte, dass in dem als Anlage zur Einladung beigefügten Aktionsplan zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Kreis Unna eine Aktivierungsquote von 53 % erwartet wird und bat diesbezüglich um Erläuterung.

 

Herr Welker äußerte hierzu, dass jedem Jugendlichen ein Angebot gemacht werden soll. Wichtig sei jedoch, dass die Jugendlichen so beraten werden, dass die unterbreiteten Ange­bote dann auch angenommen werden. Hinzu kommt, dass nicht jeder Jugendliche auch tatsächlich aktiviert werden müsse, sondern hier auch teilweise eigene Aktivitäten von den Jugendlichen erfolgen.

 

Frau Müller fragte an, wer an der geplanten Jugendkonferenz im Sommer 2005 teilnimmt.

 

Frau Splieth erläuterte hierzu, dass zu den Teilnehmern der Jugendkonferenz die Kommunen, die Kammern, die Maßnahmeträger und das Jugendamt beteiligt werden.