Frau Splieth legte dem Gremium vor der Darstellung der aktuellen Situation nochmals den Ablauf der Entstehung und Gründung der ARGE dar. Insbesondere wies sie darauf hin, dass bereits im Herbst 2004 ein vorläufiges Handlungsprogramm entwickelt worden sei, um die zeitnahe Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.

 

Nach der derzeitigen Situation – Stand März 2005 – sind im Bereich der ARGE Kreis Unna 19.014 Personen als arbeitslos gemeldet, wobei 4.971 im Jobcenter Kamen, zuständig für Kamen, Werne und Bergkamen, geführt werden. 

 

Die geschäftspolitischen Ziele der ARGE sind insbesondere die rasche Bearbeitung der Leistungsanträge, die spürbare Verbesserung von Beratung und Integration in den Arbeitsmarkt und die Optimierung der Ablauforganisation innerhalb der ARGE.

 

Bei den Arbeitslosen sollen als besonderer Schwerpunkt die Zielgruppen der Jugendlichen, der Frauen und der Migranten gesondert gefördert werden, da viele Fälle dort mit beson­deren Vermittlungshemmnissen belastet sind.

 

Insgesamt stehen der ARGE Kreis Unna im Jahr 2005 Mittel in Höhe von 36 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen für 2006 in Höhe von 16 Millionen Euro, was bedeutet, dass Maßnahmen auch über Dezember 2005 hinaus geplant werden können. Die Aufteilung dieser Mittel erfolgt nach der Quote der Hilfeempfänger an der Bevölkerungszahl.

 

Der Einsatz der Mittel wird auf die verschiedenen Bereiche aufgeteilt. Geplant ist, dass rund 22 % zur Unterstützung der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, ca. 27,5 % für den Bereich Marktersatz – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen und AB-Maßnahmen - und ca. 25 % für die berufliche Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Zum derzeitigen Umsetzungsstand führte Frau Splieth aus, dass der erste Workshop U 25 stattgefunden hat und hier als Ergebnis ein Aktionsplan für Jugendliche erarbeitet wurde.

 

Für die Fachkräfte im Bereich Markt und Integration wurde ein Handbuch für Eingliederungs­leistungen erstellt. Die Mittel für die Eingliederungsleistungen wurden auf die Jobcentren verteilt, um vor Ort individuell über den Einsatz der Mittel entscheiden zu können.

 

Zurzeit liegen bei der ARGE ca. 1.200 Anträge für Arbeitsgelegenheiten vor und werden derzeit geprüft und bewilligt. Hier sind bereits die ersten Bewilligungsbescheide erteilt worden. Weitere Planungen von Maßnahmen für Jugendliche erfolgen derzeit.

 

Für die Gruppe der Migranten werden zurzeit Gespräche mit dem Ausländeramt des Kreises Unna geführt, um Integrationskurse zu besetzen.

 

Im Bereich der Jugendlichen wurde begonnen, Eingliederungsvereinbarungen mit den Betroffenen zu treffen, um hier bereits Wegrichtungen vorzugeben.

 

Zur Pflege der Besprechungskultur innerhalb der ARGE werden Dienstbesprechungen und Arbeitskreise durchgeführt bzw. eingerichtet. So wird am 08.04.2005 die erste ARGE Konfe­renz stattfinden, an der alle Führungskräfte der ARGE Kreis Unna teilnehmen werden.

 

 

 

 

Herr Welker stellte anhand von Folien die derzeitige Situation im Jobcenter Kamen vor.

Die Zahl im Geschäftsstellenbezirk ist von 7.361 gemeldeten Arbeitslosen auf 8.616 Arbeits­lose im Februar 2005 angestiegen. Die aktuelle Zahl liegt bei 8.505, wobei hiervon 4.980 von der ARGE zu betreuen sind.

 

Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen liegt im Geschäftsstellenbezirk aktuell bei 1.208, davon 590 von der ARGE zu betreuende Personen. Bei diesem Personenkreis liegt der Anteil der Ungelernten bei dem Bezug von ALG-I-Leistungen bei 32 %, bei Bezug von ALG-II-Leistungen oder bei Personen ohne Leistungsanspruch jedoch bei jeweils weit über 80 %.

 

Für den Personenkreis der ALG-II-Leistungsbeziehern stehen neben den Eingliederungs­leistungen des SGB II auch die komplette Liste der Eingliederungsleistungen des SGB III zur Verfügung. Dies führt dazu, dass es bei den ALG-II-Leistungsempfängern nicht zu einer Reduzierung auf Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten oder gemeinnützige Tätigkeiten kommt. Der Mitteleinsatz der ARGE soll daher auch für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt genutzt werden, wobei es jedoch nicht zu einem Wettbewerb mit der Arbeits­agentur kommen soll.

 

Eine spezifische Leistung des ALG II ist das sogenannte Einstiegsgeld als Fördermittel für Existenzgründer, da bei dem Bezug von ALG-II-Leistungen der im SGB III mögliche Existenzgründerzuschuss und das Überbrückungsgeld nicht gezahlt werden kann.

 

Im Bereich der AB-Maßnahmen sind für den Bereich Kamen 750 Teilnehmermonate verfügbar, d.h. das ca. 100 Maßnahmeplätze besetzt werden können. Hinzu kommen im Geschäftsbereich noch ca. 1.200 Plätze für Arbeitsgelegenheiten, wobei ca. 400 Plätze für Jugendliche vorgesehen sind. Von diesen 1.200 Arbeitsgelegenheiten entfallen 350 Plätze auf den Geschäftsstellenbereich Kamen und ca. 120 Stellen auf die Stadt Kamen.

 

Die angemeldeten Arbeitsgelegenheiten haben sich aus der bisherigen GZA und dem Pro­gramm ‚für aktiv‘ entwickelt. Für diese Arbeitsangelegenheiten wird ein Budget von ca. 6 Millionen Euro eingesetzt; dies ist ein Budgetanteil von ca. 16,5 %. Die Arbeitsgelegen­heiten sollen mit Stellen von ca. 15 – 30 Wochenstunden durchgeführt werden. Pro geleisteter Arbeitsstunde wird ein Betrag in Höhe von 1,25 Euro gezahlt. Die gezahlten Trägerpauschalen richten sich danach, wie hoch der Grad der Qualifikation bei der Arbeits­gelegenheit ist. Hier ist zu unterscheiden zwischen reinen Arbeitsmaßnahmen, Arbeitsmaß­nahmen mit Sprachförderung und Arbeitsmaßnahmen mit Qualifizierung, die besonders für Jugendliche genutzt werden sollen.

 

Bei diesen Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um einen Marktersatz, dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Statistisch gesehen gibt es nur eine sehr niedrige Übernahmequote in den ersten Arbeitsmarkt. Es sei jedoch anzumerken, dass man trotz dieser niedrigen Über­nahmequote einen gut funktionierenden 2. Arbeitsmarkt benötigt, um überhaupt Arbeit und eine sinnvolle Beschäftigung anbieten zu können. Dies sei für die Betroffenen oft sehr wichtig, da dies zu einer Stabilisierung der Person führen und somit eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt darstellen könne.

 

Herr Weber dankte Frau Splieth und Herrn Welker für die Ausführungen und wünschte viel Erfolg bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

 

Herr Eisenhardt merkte an, dass die Teilnahme an den Beschäftigungsmöglichkeiten bei den dort tätigen Menschen die Hoffnung erweckt, eine Anschlussbeschäftigung zu bekom­men. Bei der Beendigung dieser Beschäftigungsmaßnahme kommt natürlich bei den Teil­nehmern, bei denen die Maßnahme ausläuft, Enttäuschung auf, wenn eine derartige Anschlussbeschäftigung nicht vermittelt werden kann.

 

Herr Welker wies darauf hin, dass die Kolleginnen der Hilfe zur Arbeit bisher sehr erfolgreich mit der Vermittlung von ‚Gemeinnützigen‘ in Arbeit waren, da dort ein niedrigerer Fall­schlüssel mit der Möglichkeit des anschließenden Coachings vorhanden war.

 

Frau Müller  führte an, dass die GZA häufig ein Thema im Familien- und Sozialausschuss gewesen sei und fragte an, ab wann mit dem Programm für die gemeinnützigen Arbeiten zu rechnen sei.

 

Frau Splieth sagte, dass das Programm Job plus in diesem Jahr kommt, hier jedoch noch die Frage der Co-Finanzierung geregelt werden muss. Spätestens ab Juli sollen die Maß­nahmen jedoch laufen.