Herr Koch von der Beratungsstelle des Kreises Unna erläuterte dem Gremium anhand eines Folienvortrages das Modellprojekt  “Persönliches Pflegebudget”. Er wies darauf hin, dass die Leistungen aus dem Pflegebudget in den ausgewählten Fällen die bisherigen Pflegesach­leistungen ersetzen. Während bei den bisherigen Pflegesachleistungen der Leistungs­erbringer direkt mit den Pflegeversicherungen abrechnet, werden die Leistungen im Bereich des Pflegebudgets direkt von dem Leistungsempfänger mit dem Pflegedienst bzw. den anderen beauftragten Personen abgerechnet.

 

Das Modellprojekt entspricht den Regelungen des § 8 Abs. 3 SGB XI, wonach die Spitzen­verbände der Pflegekassen einheitlich und gemeinsam aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung Gelder für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversiche­rung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige durchführen.

 

Hierzu sind bundesweit 7 Kommunen bzw. Kommunale Verbände ausgewählt worden, wobei der Kreis Unna der einzige Standort in Nordrhein-Westfalen ist.

 

Das Modellprojekt wurde von der Koordinierungsstelle für Altenarbeit des Kreises Unna an die Projektgruppe in Lünen abgegeben und wird unter wissenschaftlicher Begleitung durch­geführt. Das Pflegebudget ist neben den bisherigen Leistungen Pflegegeld, Pflegesach­leistungen und Kombinationsleistung die 4. Art der Leistungserbringung.

 

Der Betrag der Pflegesachleistung der maßgeblichen Pflegestufe wird dem Leistungs­berechtigten direkt überwiesen, der dann wiederum eigene Verträge mit den Dienstleistern abschließt. Verträge können nicht nur mit Pflegediensten, sondern auch mit Privatpersonen im Rahmen der sogenannten  400-Euro-Jobs abgeschlossen werden, wobei nahe Ange­hörige nicht beschäftigt werden können. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung der be­schäftigten Person(en) bei der Bundesknappschaft in Essen ist zwingend erforderlich, um Schwarzarbeit zu vermeiden.

 

An dem Projekt teilnehmen können Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft worden sind bzw. einen Antrag auf Einstufung gestellt haben und Pflegesachleistungen (kein Pflegegeld) erhalten. Privatversicherte können an dem Modellprojekt nicht teilnehmen.

 

Der Ablauf des Verfahrens gestaltet sich derart, dass zuerst eine Bedarfsfeststellung erfolgt und ein auf die Bedürfnisse des Leistungsberechtigten abgestimmter Wochenplan erstellt wird. Danach wird ein entsprechender Finanzierungsplan erarbeitet. Die Dienstleister werden von den Leistungsberechtigten selbst ausgesucht, wobei selbstverständlich die Hilfestellung durch die Projektgruppe möglich ist.

 

Die ersten Erfahrungen zeigen, dass gerade im Bereich der jüngeren Menschen die Möglich­keit der stundenweise Abrechnung im Gegensatz zu der bisher starr durchgeführten Modul­abrechnung als Vorteil zu sehen ist. Hierdurch können neben den reinen pflegerischen Handlungen auch andere Dinge – wie z.B. die psycho-soziale Betreuung – geleistet werden und dadurch die Lebenszufriedenheit als Ansatz für die zu erbringenden Leistungen gesehen werden.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat  fragte nach den Zielen des Projektes und ob ein Umdenken im Bereich der Pflegedienste erfolgt.

 

Herr Koch antwortete, dass durch die selbstbestimmte Zusammensetzung der Leistungen eine individuellere Leistungswahl möglich ist. So ist z.B. im Bereich von Demenzerkrankten auch die Möglichkeit der stundenweise Betreuung gegeben. Durch diese individuellere Betreuung soll erreicht werden, dass die Betroffenen möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben können. Zu der Position der Pflegedienste führte er aus, dass dies eine Chance der Pflegedienste ist, ihre Leistungen und somit auch ihre Angebote auszuweiten.

 

Frau van Lück fragte an, wie viele Personen derzeit in dem Projekt im Kreis Unna betreut werden.

 

Herr Koch erwiderte, dass es derzeit noch keine 10 Personen sind. Da das Projekt jedoch erst seit Dezember 2004 läuft, liegen noch einige Anlaufschwierigkeiten vor. Insbesondere muss das Projekt erst noch flächendeckend bekannt gemacht werden und zu den poten­tiellen Kunden ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Hier sehe er in den Vorträgen in den Behindertenbeiräten der Städte eine große Chance, da hier die maßgeblichen Stellen und Verbände informiert werden und als Multiplikatoren fungieren können.

 

Herr Hunsdiek erkundigte sich, ob auch die Zuständigkeit für Neuanträge gegeben ist.

 

Herr Koch führte aus, dass eine Hilfestellung bei der Beantragung von der Einstufung in eine Pflegestufe möglich ist und in diesem Zusammenhang auch ein Antrag auf Teilnahme am Pflegebudget erfolgen kann.

 

Die Anfrage von  Frau Middendorf, ob die Anträge auch durch einen Betreuer gestellt werden können, beantwortete Herr Koch damit, dass der Betreuer bzw. Vormund im Rahmen seiner gesetzlichen vorgegebenen Zuständigkeiten auch derartige Anträge stellen kann.