Herr Jungmann erläuterte einleitend den Sachverhalt zur Dichtheitsprüfung von Grund­stücksentwässerungsanlagen. In NRW seien etwa 70 % aller Anlagen defekt, das Grund­wasser entsprechend kontaminiert. Die Dichtheitsprüfung sei von allen Hauseigentümern zwingend durchzuführen. Und zwar in Gebieten der Wasserschutzzone, beispielsweise Schwerte und Fröndenberg, bis zum 31.12.2005, in den restlichen Gebieten bis zum 31.12.2015. Die entsprechende Bescheinigung, die über die Durchführung des Verfahrens ausgestellt werde, sei auf Verlangen des Bauordnungsamtes vorzulegen.

 

Das Land NRW habe inzwischen festgelegt, dass bei Altbauten, im Gegensatz zu Neu­bauten, grundsätzlich die Durchführung einer TV- Untersuchung ausreichend sei. Sofern diese keine Undichtigkeiten zeige, werde hier von der Dichtheit der Leitungen ausgegangen. Eine Informationsbroschüre des Landes könne über das Internet bestellt werden.

 

Der Eigenbetrieb werde die Dichtheitsprüfungen nicht selbständig durchführen, er werde lediglich über diese informieren. So sei etwa geplant, mit den anderen kreisangehörigen Kommunen eine gemeinsame Broschüre zu diesem Thema zu erarbeiten, in welcher u.a. eine Liste vertrauenswürdiger Fremdfirmen veröffentlicht werde.

 

 

Herr Kissing unterbrach die Sitzung von 18.00 Uhr bis 18.10 Uhr.

 

 

Herr Hasler fragte an, ob es möglich sei, eine Firma, die vor Ort bereits die Inspektion öffent­licher Anlagen durchführe, direkt mit der Inspektion der privaten Hausanschlussleitungen zu beauftragen.

 

Dies werde bereits getan, antwortete Herr Jungmann. Die Kosten für die Inspektion der privaten Anschlüsse könne allerdings aufgrund sehr unterschiedlicher örtlicher Voraus­setzungen nicht pauschal festgesetzt werden, sondern sei Verhandlungssache zwischen Firma und Hauseigentümer.

 

Herr Nieme schlug vor, alle Hauseigentümer mit dem alljährlichen Abgabenbescheid auf die zwingend erforderliche Durchführung der Dichtheitsprüfung hinzuweisen.

 

Die Information der Betroffenen werde laut Herrn Baudrexl zunächst durch das Sitzungs­protokoll, durch die Broschüre, die vom Eigenbetrieb erarbeitet werde, sowie über die Presse erfolgen. Sollte sich dies als nicht ausreichend erweisen, werde man den Vorschlag ggf. aufnehmen.

 

Herr Kühnapfel fragte nach der Geltungsdauer der Bescheinigung über die Durchführung der Dichtheitsprüfung und erkundigte sich, ob es möglicherweise eine Art Härtefall bei völliger Unzugänglichkeit der Leitungen gebe.

 

 

Herr Jungmann antwortete, die Bescheinigung gelte im häuslichen Bereich für 20 Jahre. Danach sei eine erneute Prüfung erforderlich.

 

Die Zugänglichkeit der Leitungen sei die größte Schwierigkeit bei der Dichtheitsprüfung. Im schlimmsten Falle sei die beste Lösung, die Leitungen der oberen Etagen abzufangen und die unzugänglichen Kellerleitungen komplett abzuhängen.

 

Herr Baudrexl ergänzte abschließend, viele Sparkassen würden voraussichtlich besondere Darlehensformen für Sanierungsbedarf im Rahmen von Dichtheitsprüfungen anbieten.

 

Herr Narozny sprach die Problematik der Fremdwassereinleitung aus Drainagen an und fragte nach, ob entsprechende Überprüfungen durchgeführt würden.

 

Entsprechende Kontrollen werde es geben, antwortete Herr Jungmann. Er führte weiter aus, dass es für vorhandene Bausubstanz immer eine Art Bestandsschutz gebe. Sofern möglich solle Fremdwasser aus Drainagen in Zukunft eventuell gefasst und zur Versickerung ge­bracht werden. Man arbeite derzeit an einer verbindlichen Lösung für diese Probleme, etwas Konkretes stehe jedoch derzeit noch nicht fest.