Herr Baudrexl sprach zunächst das Thema Erneuerung von Hausanschlüssen im Zuge der Innenstadtsanierung an. Die Maßnahmen im Innenstadtbereich würden zwar nicht dem Kommunalabgabengesetz unterliegen, seien aber, was die Erneuerung der Hausanschlüsse beträfe, dennoch kostenpflichtig für die Anwohner.

 

Im Anschluss stellte Herr Jungmann anhand einer weiteren Präsentation die Kanalerneue­rungsmaßnahmen im Rahmen der Innenstadtsanierung vor.

 

Im Wesentlichen würden im gesamten Innenstadtbereich sowohl der Hauptkanal als auch alle defekten Hausanschlussleitungen erneuert.

 

Die ältesten Kanäle im Innenstadtbereich stammten aus dem Jahr 1959 erklärte er auf Nachfrage von Frau Dyduch.

 

Herr Nieme erkundigte sich, wie die Koordination Straßenbau/Kanalbau geplant sei.

 

Herr Jungmann erläuterte, die Kanalbaugruben würden zunächst mit Asphalt wieder verfüllt. Dieser werde dann im Rahmen des Straßenbaumaßnahmen nach und nach wieder aufge­nommen.

 

Herr Kloß fragte an, ob eventuelle Spülkosten anfallen würden, wenn zukünftig Schmutz- und Niederschlagswasser in getrennte Kanäle eingeleitet würden.

 

Daraufhin erklärte Herr Jungmann, der Bau eines Trennsystems, wie es von Herrn Kloß angesprochen worden sei, sei lediglich in Ausnahmefällen möglich. Im Innenstadtbereich werde es künftig ein Mischsystem geben, also ein System, bei dem sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser gemeinsam in einen Kanal abgeleitet würden. Spülkosten würden daher in Zukunft hier nicht anfallen.

 

Abschließend benannte er die an der Kanalerneuerung im Rahmen der Innenstadtsanierung beteiligten Firmen.