Sitzung: 24.02.2005 Rat der Stadt Kamen
Mitteilungen
Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.
Anfragen
1. Bezogen auf die aktuelle
bekannt gewordene Insolvenz eines Unternehmens aus Kamen fragte Herr Kaminski
an, ob der Verwaltung im Vorfeld Anzeichen bekannt gewesen seien und ob seitens
der Unternehmen Beratung und Hilfe bei der Verwaltung gesucht werde.
Herr Hupe antwortete, dass der Wirtschaftsausschuss öffentlich tage und
Transparenz biete. Der Wirtschaftsausschuss befasse sich natürlich nicht mit
konkreten Insolvenzen. Die Verwaltung, insbesondere der Fachbereich
Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sowie auch er persönlich, stünden mit
zahlreichen Firmen dauerhaft in Kontakt. Wirtschaftliche Angelegenheiten seien
aber sehr sensibel, würden daher diskret behandelt und könnten nicht Gegenstand
öffentlicher Erörterung sein. Die Insolvenz dieses Traditionsunternehmens sei
sehr tragisch, zumal es für die Entwicklung nicht verantwortlich sei und für
die 31 Arbeitsplätze zurzeit auch keine Perspektive bestünde. An der Entscheidung
des Unternehmens sei die Verwaltung nicht beteiligt.
2. Herr Behrens fragte an,
ob die seit dem 01.01.2005 geltende EU-Verordnung zur Luftreinhaltung, die
insbesondere neue Grenzwerte für krebserregende Feinstäube aus Dieselmotoren
beinhalte, Auswirkungen auf die Luftreinhaltepolitik der Stadt Kamen habe. In
einigen Regionen werde bereits über Fahrverbote spekuliert.
Herr Baudrexl bestätigte, dass mit der 22. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe
gelten. Die Grenzwerte seien von der EU vorgegeben worden. In Ballungszentren
sei mit Überschreitungen vor allem von Stickstoffdioxid sowie Feinstaub zu
rechnen. Insofern werde in vielen Städten natürlich auch über Maßnahmen
diskutiert. Bei Überschreitung der Jahresmittelwerte sei durch die jeweilige
Bezirksregierung ein Luftreinhalteplan aufzustellen. Auf dieser Grundlage
können auch Kommunen, Verkehrsbetriebe etc. angehalten sein, Maßnahmen zu entwickeln
und umzusetzen. In den meisten Regionen in Nordrhein-Westfalen werden die
Grenzwerte jedoch nicht überschritten. Im Jahr 2003 sei dies nur an 6 von 65
Messstationen der Fall gewesen. Im Kreis Unna befänden sich keine Standorte,
für die potentiell eine zukünftige Erarbeitung von Luftreinhalteplänen zu
erwarten sei. Derzeit sei somit nicht mit einer Umsetzung von Maßnahmen für die
Stadt Kamen zu rechnen. Die nächstgelegene Messstation befinde sich in
Unna-Königsborn. Bei Interesse könnten die Ergebnisse der Luftmessungen unter
der Internetadresse des Landesumweltamtes abgerufen werden.
Weitere Anfragen wurden nicht gestellt.