Mitteilungen

 

Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.

 

 

Anfragen

 

1.  Bezogen auf die aktuelle bekannt gewordene Insolvenz eines Unternehmens aus Kamen fragte Herr Kaminski an, ob der Verwaltung im Vorfeld Anzeichen bekannt gewesen seien und ob seitens der Unternehmen Beratung und Hilfe bei der Verwaltung gesucht werde.

Herr Hupe antwortete, dass der Wirtschaftsausschuss öffentlich tage und Transparenz biete. Der Wirtschaftsausschuss befasse sich natürlich nicht mit konkreten Insolvenzen. Die Verwaltung, insbesondere der Fachbereich Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sowie auch er persönlich, stünden mit zahlreichen Firmen dauerhaft in Kontakt. Wirt­schaftliche Angelegenheiten seien aber sehr sensibel, würden daher diskret behandelt und könnten nicht Gegenstand öffentlicher Erörterung sein. Die Insolvenz dieses Tradi­tionsunternehmens sei sehr tragisch, zumal es für die Entwicklung nicht verantwortlich sei und für die 31 Arbeitsplätze zurzeit auch keine Perspektive bestünde. An der Entschei­dung des Unternehmens sei die Verwaltung nicht beteiligt.

2.  Herr Behrens fragte an, ob die seit dem 01.01.2005 geltende EU-Verordnung zur Luftreinhaltung, die insbesondere neue Grenzwerte für krebserregende Feinstäube aus Dieselmotoren beinhalte, Auswirkungen auf die Luftreinhaltepolitik der Stadt Kamen habe. In einigen Regionen werde bereits über Fahrverbote spekuliert.

Herr Baudrexl bestätigte, dass mit der 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutz­gesetz verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe gelten. Die Grenzwerte seien von der EU vorgegeben worden. In Ballungszentren sei mit Überschreitungen vor allem von Stick­stoffdioxid sowie Feinstaub zu rechnen. Insofern werde in vielen Städten natürlich auch über Maßnahmen diskutiert. Bei Überschreitung der Jahresmittelwerte sei durch die jeweilige Bezirksregierung ein Luftreinhalteplan aufzustellen. Auf dieser Grundlage können auch Kommunen, Verkehrsbetriebe etc. angehalten sein, Maßnahmen zu ent­wickeln und umzusetzen. In den meisten Regionen in Nordrhein-Westfalen werden die Grenzwerte jedoch nicht überschritten. Im Jahr 2003 sei dies nur an 6 von 65 Mess­stationen der Fall gewesen. Im Kreis Unna befänden sich keine Standorte, für die poten­tiell eine zukünftige Erarbeitung von Luftreinhalteplänen zu erwarten sei. Derzeit sei somit nicht mit einer Umsetzung von Maßnahmen für die Stadt Kamen zu rechnen. Die nächst­gelegene Messstation befinde sich in Unna-Königsborn. Bei Interesse könnten die Ergeb­nisse der Luftmessungen unter der Internetadresse des Landesumweltamtes abgerufen werden.

 

 

Weitere Anfragen wurden nicht gestellt.