Herr Brüggemann ging auf das Tagesbetreuungsausbaugesetz ein und stellte als wesent­liches Szenario das erforderliche Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren heraus. Dazu müssten mit großer Sorgfalt entsprechende Bedarfskriterien erarbeitet werden. Natürlich seien auch intensive Gespräche mit den Trägern nötig. Ein tieferer Einstieg in das Gesetz sollte an dieser Stelle mit Blick auf den Kindergartenbedarfsplan unterbleiben.

 

Herr Ritter stellte unter Hinweis des gesetzlichen Auftrages und des politischen Wunsches zwei Möglichkeiten vor, bei der man sich zum einen im Rahmen des GTK bewegen und Gruppen in den Kindertagesstätten inte­grieren könnte. Zum anderen wäre auch ein System mit anderen Strukturen denkbar, wie es z.B. mit den bereits bestehenden Wichtelgruppen praktiziert wird.

 

Frau Möller wollte unter dem Hinweis, dass für unter 3-jährige Kinder zurzeit kein Angebot besteht, wissen, ob es diesbezüglich Elternabfragen gegeben habe.

 

Herr Brüggemann stellte mit Blick auf die hereinwachsenden Jahrgänge fest, dass es sehr wohl eine Betreuung in dieser Richtung gebe. Auch für jüngere Kinder würden nach ent­sprechender Erörterung einzelne Anträge in Absprache mit dem LWL bei entsprechend freier Kapazität genehmigt. Überdies nutze man in begründeten Fällen auch die Möglichkeit der Betreuung in einer Tagespflegestelle.

 

Frau Scharrenbach stellte am Ende eines regen Wortwechsels über Wünsche und tatsäch­liche Bedarfe die Diskussionsfreudigkeit fest, bat aber auch hierbei den Entwurf des Kinder­gartenbedarfsplanes abzuwarten.