Beschluss:

 

Gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird folgende Dringlich­keitsentscheidung gefasst:

 

Den antragstellenden Kirchengemeinden, Verbänden und Vereinen werden folgende Zuschüsse gewährt:

 

 

1

Arbeiterwohlfahrt

750,00 €

 

Aus- u. Umbau von Räumlichkeiten zu einer
Schusterwerkstatt / einem Frisörladen

 

 

 

 

2

Evangelische Kirchengemeinde

750,00 €

 

“Kindergarten für Tabata”

 

 

 

 

3

Frauenplenum Kamen e.V.

1.125,00 €

 

Wochenend-Begegnungsfahrt “Erziehung –

Ein Kinderspiel? Und andere Fragen zum Alltag”

 

 

 

 

4

Katholische Kirchengemeinde “Heilige Familie”

250,00 €

 

Unterkunft für Waisenkinder aus Indonesien

 

 

 

 

5

Katholische Kirchengemeinde “St. Marien Kaiserau”

500,00 €

 

Kinder- u. Jugendarbeit in Bolivien,

“Suppenküche” für Straßenkinder

 

 

 

 

6

Kolpingsfamilie Kamen

1.125,00 €

 

Kleidersammlungen, Wochenend-Seminar,
Eine-Welt-Projekt

 

 

 

 

7

Zivilcourage für Kamen

400,00 €

 

Trilaterales Jugendtreffen in Polen und

Aktion “Fairer Handel”

 

 

 

 

8

Deutsch-Türkische Begegnungsstätte Kamen

250,00 €

 

Nachhilfeunterricht und Folkloregruppen, Fachbücher

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: mit einer Enthaltung einstimmig angenommen

 

 

Bevor Frau Dyduch zu TOP 5 überleitete, unterbrach sie kurz und stellte den verspätet eingetroffenen Herrn Reckers vor, der nachverpflichtet wurde.


Herr Brüggemann erläuterte kurz das Verfahren, welches für die Verteilung der Mittel ange­wandt wurde. Eine differenzierte Verteilung der Mittel sei leider nicht möglich, welches unter anderem auch an der Formulierung in den Anträgen liegt.

 

Er stellte auch für das Jahr 2005 eine zu erwartende Förderung von ca. 5.200,00 € in Aus­sicht. Dabei bat er noch einmal eindringlich, die entsprechenden noch fehlenden Anträge einzureichen.

 

Herr Ritter fragte an, ob es generell bei einer Grundförderung von 250,00 € auch im nächsten Jahr bleiben würde und ob die Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen nicht klarer seien könnten.

 

Herr Brüggemann wies noch einmal auf die sehr individuellen Formulierungen in den Anträgen hin und stellte klar, dass das einzige “Regelwerk” für eine gerechte Verteilung der Mittel das Vertrauen in die Antragsteller sei. Er hoffe jedoch, dass die neu vorgelegten Anträge über eine pauschale Antragstellung hinaus differenzierter seien.

 

Anschließend wurde über das Beibehalten des bisher angewandten Verfahrens abgestimmt.